Ableitung von Quellwasser nach Möhlin
Im Jahre 1876 wollte die Gemeinde Möhlin das Quellwasser des Maienbächli im Gebiet „Eigerten“ fassen und nach Möhlin leiten. Gegen dieses Vorhaben wehrte sich die Gemeinde Zeiningen und erhob beim Regierungsrat Einsprache. Nach Ablehnung derselben durch den Regierungsrat erfolgte eine Beschwerde an das Obergericht. Auch diese wurde abgewiesen; die Gemeinde Möhlin wurde lediglich zur Bezahlung einer Entschädigung von Fr. 3‘000.- „verdonnert“. Auch heute noch fliesst das Quellwasser aus der „Eigerten“ und aus anderen Zeininger Gebieten nach Möhlin.