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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.ch.ch

 

Sie können die Abstimmungsergebnisse auch direkt in der Vote Info-App aberufen. Diese ist für iOS und Android Phones verfügbar und in den entsprechenden Stores downloadbar.

Kontakt

Daniela Hunziker, Gemeindeschreiberin, gemeindeschreiberin@zeiningen.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 09.00 - 09.30 Uhr

Urnenstandort

Im Gemeindehaus, EG, Schalter Kanzlei

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (ohne Frankierung) oder im Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • Stimmzettel nicht im "kleinen" Couvert sind
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