Besoldungsfragen
Viel zu reden gab in diesen Jahren die Regelung der Besoldungen. Die Lehrerbesoldung betrug 1875 Fr. 1‘000- und wurde im folgenden Jahre auf Fr. 1‘200.- erhöht, wozu der Oberlehrer eine halbe Holzgabe (2 Ster) zugesprochen erhielt. Die Försterbesoldung wurde auf Fr. 450.- festgesetzt. Die Arbeiter am Gemeindewerk wurden in 3 Klassen entschädigt: mit 18, 22 und 25 Rappen je Stunde. Der Gemeindewerkführer erhielt 30 Rappen pro Stunde.