Rekurs gegen Schullandverpachtung
Aufgrund der im Staatsarchiv eingesehenen Akten gestattete der Regierungsrat dem Gemeinderat Zeiningen am 4. Januar 1814, das Schulland im Kapfhölzli auf dem Steigerungswege an „Arme“ zu verpachten. Diese „regierungsrätliche Commissionsurkunde“, die weder im Archiv der Gemeinde noch in demjenigen des Bezirksamtes aufgefunden werden konnte, hat der Gemeinderat erst mit Beschluss vom 18. März 1821 vollzogen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Land nach dessen Urbarmachung gemäss den damaligen Angaben älterer Bürger gratis an die Armen abgegeben. Die Pachtzinseinnahmen erschienen 1822 erstmals in der Schulrechnung und der Landwert wurde im Schulfonds als „Staatsanteil am Schulfonds“ mit einer Schatzung von Fr. 920.- aufgeführt. 1853 wurden die früheren Bestimmungen über die Verpachtung dieses Landes und über den zu bezahlenden Pachtzins durch Gemeindebeschluss modifiziert. - Die Erwähnung dieses Landes als Bestandteil des Schulfonds war offensichtlich Ursache der regierungsrätlichen Intervention. Warum dies erst nach so vielen Jahren festgestgestellt wurde, ist schleierhaft. Tatsache ist, dass der Kanton vermutete, dass dies von der Gemeinde so getätigt wurde, damit das Schulgut wieder auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe gebracht werden konnte, ohne Steuern beziehen zu müssen, wie dies eigentlich notwendig gewesen wäre. Es folgte nun ein längerer Briefverkehr zwischen Gemeinderat, Bezirksamt und Regierungsrat. Schliesslich konnte das Bezirksamt am 6. März 1876 dem Regierungsrat berichten, dass die Gemeinde Zeiningen die Verpachtung dieser Pflanzstücke mittels eines Tarif- und Nutzungsreglements neu geregelt habe und die Nutzungsberechtigten den Zins in der Gesamthöhe von Fr. 546.- alljährlich auf „Martini“ an die Schulkasse abliefern müssen. Durch die Zustellung des Reglements und mit der Mitteilung, dass die zirka 10 Jucharten im Leim wie bisher den „Armen“ kostenlos zur Benützung überlassen werden, war für den Kanton die Angelegenheit offenbar erledigt (siehe auch «Schulland Kapfhölzli» 1821).