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Parzellarvermessung Los 3/N3

1987

Die autobahnbedingte Teilvermessung Zeiningen (Teilregulierung N3) wurde vom Vorsteher des Departementes des Innern am 7. Dezember 1987 genehmigt und anschliessend auch vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement abgesegnet. Damit galten die Arbeiten an der Parzellarvermessung als abgeschlossen Die Kosten dieses Vermessungswerkes von 4.5 Mio Franken gingen voll zu Lasten des Nationalstrassenbaus.

 

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