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Lohnverhältnisse 1840/41

1840
1840 wurde zwecks Festsetzung des Lohnes der Gemeinde-Handfröner (Handdienste) durch die Gemeindeversammlung eine Kommission von 15 Bürgern bestimmt. Auf Antrag dieser Kommission wurden die folgenden Gemeindelöhne festgelegt: 1.-Klassearbeiter 10 Rp. pro Stunde, 2.-Klassearbeiter 5 Rp. pro Stunde. Die gleichen Stundenlöhne sollten auch die Gemeinderäte erhalten (die Einteilung der Handfröner in eine der beiden Klassen dürfte verständlicherweise jeweils zu einigen Ungerechtigkeiten und Streitereien geführt haben, Anm. Zeguhe).
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