Jagd nach Kristallen in Zeiningen
Der Gemeinderat wurde von Waldgängern und auch vom Gemeindeförster darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Kristallfundstelle im Gebiet Rötihau in letzter Zeit wieder oft Unbefugte nach Steinen graben. Bei „Eingeweihten“ und Fachleuten war die Fundstelle nämlich seit längerer Zeit bekannt. Es wurden dort schon ganze auswärtige Schulklassen und Studenten beim Graben und der Suche nach Kristallen angetroffen. Die dort entdeckten Halbedelsteine sind auch schon an Mineralienbörsen gehandelt worden. Gestützt auf das Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz stellte der Gemeinderat das Gebiet mit Unterstützung des Kantons am 15. Juni 1992 unter vorläufigen Schutz und verbot das Graben nach und Entfernen von Mineralien für die Dauer von 5 Jahren. Es wurden auch entsprechende Verbotstafeln aufgestellt. Nach den Feststellungen der Natur- und Landschaftsschutzkommission, wurde trotz Verbot von Hobby-Geologen und Freizeitstrahlern immer wieder nach Steinen (Amethysten) gegraben. Der Gemeinderat sah sich deshalb veranlasst, die 1992 erlassene Schutzverfügung mit Untertstützung des Kantons um weitere 5 Jahre bis 2002 und später nochmals um 15 Jahre zu verlängern.
Die Fundstelle steht geologisch mit der sogenannten Zeininger Verwerfung in Verbindung. Man findet dort freigelegten Buntsandstein, der schon vor etwa 3500 Jahren von Menschenhand abgebaut wurde. Der Abbau von Kristallen darf nur geordnet und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen erfolgen.