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Heiratsgeld für auswärtige Freier

1863

1863 wurde das Heiratsgeld für auswärtige Freier durch Gemeindebeschluss von Fr. 71. — auf Fr. 150.- erhöht. Will heissen, wenn ein Auswärtiger eine hiesige Tochter heiraten wollte, musste er diese Summe bezahlen.

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