Feuerwerk in der Silvesternacht
Es gelten folgende Regelungen bezüglich Abfeuern von Feuerwerkskörpern an Silvester:
• Das Zünden von Feuerwerk ist am 31. Dezember von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages erlaubt.
• Das Abfeuern von Feuerwerk, das eine Gefahr für Personen, Tieren, Natur, Objekte darstellen, ist nicht erlaubt.
• Verursachter Abfall muss gleichentags richtig entsorgt werden.
• Das Zünden von Feuerwerken ist nur entsprechend der gesetzlich definierten Alterskategorie erlaubt.
• Auf rein bodenknallendes Feuerwerk soll verzichtet werden.
• Es gelten die Herstellervorschriften auf dem Produkt aus den in der Schweiz offiziell erworbenen Feuerwerken.
• Feuerwerke ab der Kategorie F4 sind bewilligungspflichtig.