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Feuerwerk in der Silvesternacht

23. Dezember 2025

Es gelten folgende Regelungen bezüglich Abfeuern von Feuerwerkskörpern an Silvester:

• Das Zünden von Feuerwerk ist am 31. Dezember von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages erlaubt.

• Das Abfeuern von Feuerwerk, das eine Gefahr für Personen, Tieren, Natur, Objekte darstellen, ist nicht erlaubt.

• Verursachter Abfall muss gleichentags richtig entsorgt werden.

• Das Zünden von Feuerwerken ist nur entsprechend der gesetzlich definierten Alterskategorie erlaubt.

• Auf rein bodenknallendes Feuerwerk soll verzichtet werden.

• Es gelten die Herstellervorschriften auf dem Produkt aus den in der Schweiz offiziell erworbenen Feuerwerken.

• Feuerwerke ab der Kategorie F4 sind bewilligungspflichtig. 

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