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Arbeiten an Stützmauer im Bereich Juchgasse 10, Arbeitsbeginn: 12. Juni 2025, voraussichtliche Dauer: 4 Wochen

10. Juni 2025

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) sowie Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) verfügt die Anordnung

  • Signalisation der Baustelle gemäss VSS-Norm 40886
  • Vollsperrung der K493 im Bereich der Baustelle
  • Umleitung des Verkehrs von Mumpf/Wallbach her via Römerstrasse (Gemeindestrasse).
  • Umleitung des Verkehrs ab Haldengasse (K494) ebenfalls via Römerstrasse     (Zustimmung der Gemeinde Zeiningen vorhanden)
  • Juchgasse (K493), im Bereich Knoten Juchgasse/Römerstrasse Signal "Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen" (2.01) mit Zusatztafel "Zubringer dienst bis Baustelle gestattet"
  • im Bereich Knoten Haldengasse/Juchgasse Signal "Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen" (2.01) mit Zusatztafel "Zubringerdienst   bis Baustelle gestattet"
  • Die grossräumige Umleitung wird durch den Unterhaltskreis IV aufgestellt.
  • Das Trottoir entlang der Juchgasse muss jederzeit frei und begehbar bleiben.
  • Einsatz von Verkehrsdienstpersonal bei Bedarf
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