Kopfzeile

Inhalt

Mahngebühren im Steuerbereich

11. März 2025

Am 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft getreten. Seither werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung: 1. Mahnung Fr. 35.00, 2. Mahnung Fr. 50.00) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch und definitiv Fr. 35.00 und Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch sowie auch definitiv Fr. 100.00) Mahngebühren erhoben.

In den letzten Wochen haben Sie das Formular zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Bei Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Es wird empfohlen, mit dem Einzahlungsschein für die provisorische Steuerrechnung 2025, monatliche Teilzahlungen zu leisten.

Icon