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Unterhalt der Gräber

11. Juni 2024

Gemäss Art. 26 und Art. 29 des Friedhof- und Bestattungsreglements ist die Bepflanzung der freien Grabfläche Sache der Angehörigen.

Dabei sind Pflanzen, welche das Gesamtbild des Friedhofs stören, nicht gestattet. Dies sind z.B. Bäume, gross werdende Sträucher etc.. Sträucher und Pflanzen, welche die Nachbargräber, Wege oder Anlagen beeinträchtigen oder die Namen der Verstorbenen auf den Grabmälern unerkennbar machen, sind zurückzuschneiden.

Wir bitten die Angehörigen, die Gräber entsprechend der Vorgaben zu unterhalten. Werden die Grabmäler nicht gemäss Reglement unterhalten, so erfolgt dies durch den Friedhofverantwortlichen zu Lasten der Angehörigen. 

Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei oder der Friedhofsgärtner gerne zur Verfügung.

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