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Berufsbeistandschaft (KESD)

Die Berufsbeistandschaft betreut Erwachsene und Kinder, für die eine Beistandschaft (Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeitstandschaft) gemäss neuem Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz besteht sowie Juristische Personen oder Vermögen, für die ebenfalls eine Beistandschaft besteht.

Diese Massnahmen werden vom Familiengericht (Bezirksgericht Rheinfelden) angeordnet. Das Familiengericht nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt, in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Gemeinden, die erforderlichen Abklärungen durch.

Für Gefährdensmeldungen ist die Gemeindekanzlei Ansprechperson.

Kontakt

Berufsbeistandschaft (KESD)
Kaiserstrasse 1
4310 Rheinfelden
Tel. 061 831 53 73
info@bbrhf.ch

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