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Abstimmungen und Wahlen vom 30. November 2025

11. November 2025

Am 30. November 2025 finden die Abstimmungen über zwei eidgenössische Vorlagen sowie der 2. Wahlgang der kommunalen Wahlen statt. Gerne möchten wir alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner darauf aufmerksam machen, folgende Punkte bei der Teilnahme an den Abstimmungen und Wahlen zu beachten:

  • Bei brieflicher Stimmabgabe muss der Stimmrechtsausweis unterzeichnet sein.
  • Bitte die perforierten Stimmzettel nicht voneinander trennen.
  • Die Stimm- und Wahlzettel müssen sich (wenn möglich ungefaltet) im amtlichen Stimmzettelcouvert befinden. Ist dies nicht der Fall sind die Stimm- und Wahlzettel ungültig.
  • Das Stimmzettelcouvert muss verschlossen sein.
  • Das Stimmzettelcouvert und der unterzeichnete Stimmrechtsausweis müssen in das Antwortcouvert gelegt werden.
  • Bei brieflicher Stimmabgabe per Post muss das Antwortcouvert bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungs- und Wahltag der Post übergeben werden. Ansonsten ist nicht garantiert, dass das Couvert rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
  • Bei brieflicher Stimmabgabe durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung muss das Antwortcouvert bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungs- und Wahltag um 09.30 Uhr eingeworfen werden.
  • Couverts, die am Abstimmungs- und Wahltag nach 09.30 Uhr oder an späteren Tagen eintreffen, sind ungültig.

Das Wahlbüro bedankt sich für das korrekte Ausfüllen und die Einhaltung der Fristen bei der Abgabe und freut sich über viele gültige Couverts.

Wahlbüro Zeiningen

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