Parkieren auf Gemeindestrassen
In den letzten Monaten wurde vermehrt gemeldet, dass Privatfahrzeuge auf den Gemeindestrassen im Innerortsbereich parkiert werden. Da Zeiningen über kein Parkierungsreglement verfügt ist dies im Grundsatz zulässig. Es ist jedoch wichtig, dass folgende Grundsätze eingehalten werden:
- Auf Quartierstrassen muss durchgehend eine Durchfahrtsbreite von 3.50 m freigehalten werden
- Aus Kantonsstrassen muss genügend Platz bleiben, dass zwei Fahrzeuge weiterhin kreuzen können.
Ausserdem ist untersagt:
- Das Parkieren in der Gegenrichtung
- Das Parkieren in Sichtzonen
- Vor Zufahrten zu privaten Grundstücken
- 5m vor Kreuzungen oder Fussgängerstreifen
- In unübersichtlichen Bereichen (Kurven etc.)
Nur wenn diese Grundsätze eingehalten werden, können unsere Strassen funktionieren und die Zufahrt für die Anwohner und insbesondere für die Blaulichtorganisationen gewährleistet werden. Wir bitten die Bevölkerung, sich an die Grundsätze zu halten und wann immer möglich auf der eigenen Parzelle zu parkieren. Zudem werden in nächster Zeit vermehrt Kontrollen durch die Regionalpolizei durchgeführt.