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Abbrennen von Feuerwerk (Bundesfeiertag)

15. Juli 2025

Gemäss Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei unteres Fricktal ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am Nationalfeiertag (Nächte vom 31. Juli / 1. August und 1. / 2. August) gestattet. In der Zeit vor und nach dem Nationalfeiertag ist dies verboten oder bewilligungspflichtig.

Zudem bitten wir diejenigen, die Feuerwerk abbrennen, die dadurch entstandenen Abfälle selber zu entsorgen. Vielen Dank für die Rücksichtnahme.

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