Lärmschutz
Mit dem Einzug der warmen Jahreszeit haben auch die Umgebungsarbeiten wieder begonnen. Wir möchten die Bevölkerung bitten, sich bei Lärm verursachenden Arbeiten an die Ruhezeiten gemäss § 9 des Polizeireglements der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal zu halten:
In Wohngebieten ist von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten.
Vielen Dank für die Umsetzung.