Neue Nutzungsplanung
Die total überarbeitete Zeininger Nutzungsplanung wurde vom Kanton 2014 mit Ausnahme von folgenden 3 Rückweisungen genehmigt:
- Die Einzonung in Grünzone der Parz. Nr. 1006 (ehem. Fischzucht), Parz. Nr. 24 (M. Brogli), Parz. Nr. 1007, Parz. Nr. 1092 und Teile der Parz. Nr. 1057
- Die Regelung zu den Grenzabständen für die Zonen W2 und WG2
- Die Umzonung der Parz. Nr. 252 und 2215 (Grendelweg) von Gewerbezone in WG2 Zone
Das weitere Planwerk wurde gutgeheissen. Die Teilthemen wurden überarbeitet und an den Gemeindeversammlungen vom 10. Juni und 1. Dezember 2015 fanden die Regelung der Grenzabstände und die Umzonung von Parz. 252 und 2215, Grendelweg, Zustimmung.
Somit ist Stand 2020 einzig die Rückweisung im Gebiet der Fischzucht und der Parz. Nrn. 24, 1007, 1092 und Teilen der Parz. Nr. 1057 noch hängig.