Polizeireglement
Per 1. Mai 1995 wurde nach durchgeführtem Vernehmlassungsverfahren ein neues Polizeireglement in Kraft gesetzt. Der Erlass enthielt allgemeine Bestimmungen, besondere Bestimmungen über den Schutz öffentlicher Sachen, den Immissionsschutz, den Schutz der öffentlichen Ordnung sowie den Schutz der öffentlichen Sittlichkeit und schliesslich Bestimmungen zu Bewilligung, Strafen, Verfahren und Verwaltungszwang.