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Bodenverbesserung und Güterregulierung,

1920

1927 stimmten die Grundbesitzer mit 180 gegen 87 Stimmen der Durchführung einer Bodenvermessung und der Ausführung der Güterregulierung zu, was einen Gesamtkostenaufwand von Fr. 400‘000.- verlangte. Ende 1932 erfolgte die Landzuteilung an die neuen Besitzer. Gleichzeitig mit der Regulierung hätte unbedingt eine Querverbindungsstrasse von der Talstrasse in die Mühlegasse bzw. deren Fortsetzung ausgeführt werden sollen. Dieses Vorhaben, welches auch heute noch immer wieder gefordert wird, wurde damals – vermutlich aus Kostengründen – fallen gelassen (Quelle: Gemeindearchiv). 

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