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Solaranlagen Merkblatt

Merkblatt Solaranlagen (inkl. Photovoltaik) in der Gemeinde Zeiningen 

Ausgangslage  
Grundsätzlich sind Solaranlagen in allen Zonen zulässig, sofern das übergeordnete Recht und die Anforderungen der Gestaltung eingehalten werden. Als Grundlage dient die Broschüre des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Fassung vom November 2016. Das Merkblatt der Gemeinde Zeiningen dient als Ergänzung und Präzisierung der kantonalen Vorgaben. 

Meldung oder Bewilligung  
Wer eine Solaranlage bauen will, muss dies vor Baubeginn melden oder ein Baugesuch eingeben. Die Eingabe erfolgt immer mit dem kantonalen Meldeformular (www.ag.ch). Anlagen im Fassadenbereich sind in jedem Fall bewilligungspflichtig. Innerhalb der Dorfkernzone sind Solaranlagen immer bewilligungspflichtig.  

Zugehörige Objekte

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Bauen kanzlei@zeiningen.ch
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