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Bewässerungs-Verbot ab 24. August 2026

24. August 2026

Der Grundwasserstand in Zeiningen hat einen historischen Tiefpunkt erreicht. Die bisherigen Wasserspar-Massnahmen zeigen Wirkung, reichen angesichts der aktuellen Entwicklung aber nicht mehr aus. Deshalb tritt am 24. August 2026 für Zeiningen eine Verfügung mit Bewässerungs-Verboten in Kraft.

Der Grundwasserstand in Zeiningen ist am 18. August 2026 auf den tiefsten Stand seit 1947 gesunken. Damit wird es zunehmend schwieriger, die Gemeinde mit eigenem Trinkwasser zu versorgen.

Aufgrund der langen Trockenperiode und der nur geringen Niederschläge ist kurzfristig keine Erholung in Sicht. Eine nachhaltige Verbesserung wird frühestens im Winter erwartet – vorausgesetzt, es fallen ausreichend Niederschläge.

Was wurde bereits unternommen?

  • Brunnen wurden abgestellt.
  • Es wurde zum Wassersparen sensibilisiert und aufgerufen.
  • Werkhof, Hauswart und Grossverbraucher werden laufend durch unseren Brunnenmeister und sein Team begleitet, um die verfügbaren Wassermengen optimal zu koordinieren.
  • Die wichtigsten Grünflächen und Gemeindepflanzen werden nicht unnötig, sondern nur minimal zum Überleben bewässert. Wo es unbedingt erforderlich ist, erfolgt die Bewässerung mit einem absoluten Minimum an Wasser bzw. mit gesammeltem/transportiertem Wasser (sogenanntem „Grauwasser“).

Danke für das bisherige Wassersparen!

Die bisherigen Empfehlungen zum Wassersparen haben erfreulicherweise gewirkt. Der Wasserverbrauch konnte spürbar reduziert werden. Dafür bedankt sich der Gemeinderat ausdrücklich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern.

Dank dieses verantwortungsvollen Umgangs mit unserem Trinkwasser konnte das Bewässerungs-Verbot bis zum jetzigen Zeitpunkt hinausgezögert werden. Ohne die Unterstützung von ihnen allen und das insgesamt sehr gute Wasserspar-Verhalten wäre dieser Schritt bereits vor Wochen notwendig geworden und die Folgen für uns alle wären gravierender ausgefallen.

Die aktuelle Entwicklung macht nun jedoch zusätzliche Massnahmen unumgänglich.

Trinkwasserbezug aus Möhlin wird erhöht

Unsere Grundwasserpumpen in Zeiningen können das benötigte Trinkwasser nicht mehr ausreichend fördern. Ein Pumpwerk musste bereits komplett ausser Betrieb genommen werden, weil das Grundwasser fehlt.

Die Gemeinden Möhlin und Zeiningen haben vor Jahren vertraglich vereinbart, dass Möhlin in solch schweren Zeiten mit Wassermangel eine festgelegte Menge Trinkwasser aus ihrer Siedlungszone Möhlinerfeld in unser Trinkwassernetz einspeisst. Um diese Versorgung sicherzustellen, werden jedoch die dortigen Brunnen abgestellt und gleichzeitig reduzieren die Landwirte ihre Bewässerungsmengen.
Vielen Dank an dieser Stelle an unsere Nachbargemeinde!

Diese Unterstützung ist für Zeiningen von grosser Bedeutung, verlangt aber gleichzeitig auch von uns einen äusserst verantwortungsvollen Umgang mit dem zusätzlich bezogenen Trinkwasser.

Deshalb gilt ab 24. August 2026 ein Bewässerungs-Verbot

Mit der Verfügung des Gemeinderates vom 23.08.2026 werden
ab Montag, 24. August 2026, bis auf Weiteres insbesondere folgende Verbote ausgesprochen:

  • Bewässerung von öffentlichen (Sport-)Rasenflächen und Grünanlagen mit lokalem Trinkwasser
  • Befüllen und Nachfüllen von Pools und Teichen
  • Fahrzeug-Wäsche ausserhalb öffentlicher Waschanlagen
  • Bewässerung von privaten Rasenflächen
  • Reinigungsarbeiten rund ums Haus mit lokalem Trinkwasser
  • Bewässern von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Auch die Bewässerung unserer öffentlichen (Sport-/FC-)Rasen-Flächen mit lokalem Trinkwasser muss eingestellt werden. Unter anderem, weil die verfügbare Wassermenge dafür nicht mehr ausreicht.

Um einen grösseren finanziellen Schaden unter anderem an unseren grossen Sport-/FC-Rasen-Flächen zu vermeiden, stellen wir dort auf eine Bewässerung um, die nicht aus dem lokalen Trinkwassernetz kommt. Dazu stehen wir mit weiteren Nachbargemeinden sowie dem FC Zeiningen und dem Werkhof-Team in Kontakt, um eine minimale Bewässerung durch indirekte Wasser-Lieferungen sowie eine schonende Flächen-Nutzung sicherzustellen.

Jede eingesparte Menge zählt!

Die Situation bleibt angespannt. Das Grundwasser ist nahezu aufgebraucht und wird sich voraussichtlich erst bei ausreichenden Niederschlägen wieder erholen. Bis dahin ist eher mit einer weiteren Verschlechterung als mit einer kurzfristigen Entspannung zu rechnen.

Der Gemeinderat bittet deshalb weiterhin alle Einwohnerinnen und Einwohner, den Wasserverbrauch konsequent zu reduzieren und die im Merkblatt genannten Empfehlungen einzuhalten und selbstverantwortlich weitere Wasserspar-Massnahmen zu prüfen und umzusetzen.

Gemeinsam sichern wir unseren lebensnotwendigen Wasserbedarf

Die Verbots-Verfügung sowie die Wasserspar-Massnahmen gelten bis auf Weiteres. Sie können erst aufgehoben werden, wenn ergiebige Niederschläge gefallen sind und sich der Grundwasser-Pegel mehrheitlich erholt hat.

Vielen Dank für die Beachtung der Verfügung und erweiterten Empfehlungen!

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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Wasser Merkblatt 2026-08-23 (PDF, 2.15 MB) Download 0 Wasser Merkblatt 2026-08-23
Wasser Zeiningen Verfügung 2026-08-23 (PDF, 1.12 MB) Download 1 Wasser Zeiningen Verfügung 2026-08-23
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