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Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand

4. August 2026

In der Kalenderwoche 34 (vom 17. bis 21. August 2026) sind die feuerbrandverantwortlichen Personen der Gemeinde unterwegs. Sie kontrollieren Liegenschaften, Hausgärten, öffentliche Gartenanlagen, Gruben, Deponien, Baustellen, Kompostplätze und Industrieareale auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall.

Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel, sowie durch Menschen, und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen (Apfel, Birne, Quitte) auch einige Wildgehölze (Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere, Felsenbirne) und Ziergehölze (alle Contoneasterarten, Feuerdorn, Scheinquitte, Misper, Wollmispel und Strancaesia). Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen. Zur Eindämmung der Krankheit werden befallene Pflanzen gesucht und vernichtet, bevor sie weitere Infektionen auslösen. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr) sondern sofort dem Feuerbrandkontrolleur melden. Bei Fragen können Sie sich an den Ambrosia- und Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde wenden (Tel. 079 345 42 42).

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