Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Achtung vor Flur- und Waldbrand: Feuern verboten!
Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab sofort gilt deshalb in der Gemeinde Zeiningen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.
Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Die Einschätzung der Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen ist eindeutig: Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen.
Deshalb gilt ab sofort ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in der Gemeinde Zeiningen:
- Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten.
- Entzünden Sie kein Feuerwerk.
- Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis sowie für den verantwortungsvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch, Tier und Natur.