Feuerwerksverbot zum 1. August
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr erlässt der Gemeinderat ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet von Zeiningen.
Das Verbot gilt über den 1. August und umfasst das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Unteres Fricktal, welche bei Verstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis sowie für den verantwortungsvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch, Tier und Natur.