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Sonderabfälle

Sonderabfälle aus Haushaltungen können bei folgenden Stellen bis 5 kg kostenlos abgegeben werden:

 

Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier

Tipps

Achten Sie bei Ihrem Einkauf auf giftfreie und abbaubare Produkte!

Wichtig

Sonderabfälle gehören nicht in den Abfluss, ins WC oder in den Kehrricht!


Biologische Farben und Pflanzenschutzmittel

  • biologische Farben sind generell schadstofffrei. Nur eingetrocknete Farbreste können im Kehrichtsack entsorgt oder an die Verkaufsstelle zurückgebracht werden.
  • Farben in Blechdosen sind Sonderabfälle; sie enthalten immer Lösungsmittel, etc. und müssen als solche entsorgt werden.
  • Biologische Pflanzenschutzmittel und Dünger sind keine Sonderabfälle, zurück an die Verkaufsstelle oder in den Kehrichtsack.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Bringen Sie Chemikalien gut verschlossen zurück, wenn möglich im beschrifteten Originalgebinde.
  • Keine Flüssigkeiten/Produkte mischen.
  • Vorsicht beim Transport alter Lösungsmittel, z.B. in Kunststoffwanne oder -eimer transportieren!
  • Gilt nicht für gewerbliche und industrielle Betriebe!
  • Grössere Mengen sind bei der Firma Oeko-Service Schweiz AG, (SuperDrecksKëscht) Rheinfelden-Ost, gegen Gebühr zu entsogen.

Bei Verdacht auf Vergiftungsunfälle erhalten Sie Auskunft bei Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum:
www.toxi.ch oder Telefon 044 251 51 51 oder 24-h-Notfallnummer Tel. 145

Produkte

Lösungsmittel; Reinigungsmittel; Klebstoffe; Säuren; Laugen, Holzschutzmittel; Farben (wasserlöslich); Emulsionen; Farben (lösemittelhaltig); Chemikalien (Herbizide, Fungizide, Insektizide, usw.); Fotochemikalien; Spraydosen; Alte Medikamente
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