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Feuerungskontrolle

Feuerungsanlagen, wie Oelheizungen, Oelöfen, Cheminée und Gasheizungen müssen zur Einhaltung der gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) festgesetzten Emmissionsgrenzwerte, kontrolliert werden. Der Gemeinde obliegt gemäss Kantonalem Umweltschutzdekret die Gesamtverantwortung für die korrekte Abwicklung der Feuerungskontrolle.

Als Kaminfeger für die Gemeinde Zeiningen ist zuständig:

Hansruedi Blatter
Weidweg 5
4332 Stein
Telefon: 062 873 04 80
Mobile: 079 623 14 78
E-Mail: hr.blatter@bluewin.ch

Er meldet die obligatorischen Kaminreinigungen, Feuerungskontrollen usw. jeweils rechtzeitig an. Die amtliche Feuerungskontrolle (Rauchgaskontrolle) findet im Turnus von zwei Jahren statt. Hauseigentümer können jedoch entscheiden, ob die Kontrolle im Rahmen der Servicearbeiten durch den in der Gemeinde konzessionierten Kaminfeger durchgeführt werden soll.

Der Gemeinderat legt den Tarif fest, nach dem der Kaminfeger für die ihm übertragenen Reinigungsarbeiten einschliesslich der Kontrollen der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen Rechnung stellen darf. Der Regierungsrat bestimmt den Höchsttarif, dessen Struktur für die Gemeindetarife verbindlich ist.

Auf der Internetseite der Abteilung für Umwelt Feuerungskontrolle erhalten sie weitere Informationen zu diesem Thema. Bei Unklarheiten oder Reklamationen betreffend Kaminfeger stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Bauen kanzlei@zeiningen.ch
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