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Eingetragene Partnerschaft

Das Partnerschaftsgesetz ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen und damit eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten begründen.

Die beiden Partner/innen reichen beim Zivilstandsamt das Gesuch um Eintragung ein. Das Zivilstandsamt prüft das Gesuch sowie die nötigen Dokumente.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die eingetragene Partnerschaft beurkundet. Im Gegensatz zur Ehe wird die eingetragene Partnerschaft nicht durch das Ja-Wort in Anwesenheit von zwei Zeugen begründet, sondern durch die Unterzeichnung der Partnerschaftserklärung der beiden Parteien.
 

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