Kopfzeile

Inhalt

Bauabnahme, Baukontrolle

Mit der Baubewilligung sind verschiedene Meldepflichten zur Kontrolle und Abnahme Ihres Bauvorhabens festgelegt worden. Schnurgerüstabnahme, Rohbaukontrolle, Bezugskontrolle und weitere Abnahmen müssen der Baubehörde gemeldet werden. Bitte benützen Sie die elektronische Übermittlungsmöglichkeit unseres Onlinedienstes. Als Variante ist aber auch eine telefonische oder schriftliche Meldung möglich.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Bauen kanzlei@zeiningen.ch
Name Download
Icon