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Alimentenbevorschussung

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Frauen- und Kinderalimente sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernimmt die Gemeinde Zeiningen für Sie die Bevorschussung und das Inkasso. Für die Bemessung gelten die kantonalen Gesetze.

Grundlage dazu ist ein rechtskräftiges Urteil (Trennungs-/Scheidungsurteil) resp. ein vom Familiengericht genehmigter Unterhaltsvertrag.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Sozialen Diensten in Möhlin
 

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