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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Seit dem 1. Januar 2013 wird das Handlungsfähigkeitszeugnis durch das Familiengericht, Hermann-Keller-Strasse 6, 4310 Rheinfelden, Tel. 061 836 83 36, ausgestellt und ist dort zu bestellen.

Preis

20.00

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