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Aufhebung bedingtes Feuerverbot

17. September 2026

Gemäss § 13a Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzgesetz, BSG) vom 21. Februar 1989 kann das für den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz zuständige Depar­tement auf Antrag des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) bei ausserordentlicher Trockenheit ein kantonales oder regionales Feuerverbot verfügen.


Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Be­zug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Boden­messdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.

Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des be­dingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.

Mit Allgemeinverfügung vom 27. August 2026 hat das Departement Gesundheit und Soziales (Vorste­her) auf Antrag des KFS AG aufgrund der Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit das absolute Feuerverbot (inklusive Feuerwerksverbot) vom 27. Juli 2026 (Inkrafttreten per 28. Juli 2026, 12:00 Uhr) aufgehoben und ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) bis auf Widerruf erlassen.
Der KFS AG hat, gestützt auf die obigen Ausführungen und in Absprache mit den genannten Experten, dem Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales den Antrag gestellt, das seit 27. August 2026 geltende bedingte Feuerverbot aufzuheben. Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Um­gang mit Feuer.

Demgemäss wird verfügt:
Die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales betreffend bedingtes Feuer­verbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie betreffend Auf­hebung des absoluten Feuerverbots vom 27. August 2026 wird mit Geltung ab 16. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Zudem wird die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) heruntergestuft.

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