Öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans «Salzabbau Nordfeld»
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau hat die öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans «Salzabbau Nordfeld» freigegeben. Die öffentliche Auflage findet vom Dienstag, 18. August 2026, bis Mittwoch, 16. September 2026, statt.
Der kantonale Nutzungsplan «Salzabbau Nordfeld» bildet die grundeigentümerverbindliche Grundlage für die Erteilung von Baubewilligungen für die notwendigen Bauten und Anlagen zur Salzgewinnung.
Einsichtnahme
Die Auflageunterlagen können während der Auflagefrist zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Zeiningen eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem elektronisch auf der Website des Kantons Aargau verfügbar.
Einwendungen
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen gegen den Erlass des kantonalen Nutzungsplans erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und müssen einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Es ist eine Absenderin beziehungsweise ein Absender zu bezeichnen. Die Einwendungen sind bis spätestens Mittwoch, 16. September 2026 (Datum des Poststempels), einzureichen bei:
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Raumentwicklung
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Die gesetzlichen Grundlagen und weitere Informationen zum Verfahren ergeben sich aus § 10 Abs. 5 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG). Für Fragen zum Verfahren ist die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau zuständig, Telefon 062 835 32 90. Die Gemeinde Zeiningen nimmt während der Auflagefrist die Auflageunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme entgegen. Einwendungen sind direkt beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt einzureichen.