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Parkverbot ganze Wendeschleife Grendelweg

3. März 2026

Parkverbot ganze Wendeschleife Grendelweg

«Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Signalisationsverordnung vom 05. September 1979 verfügt der Gemeinderat Zeiningen folgende Verkehrsanordnung:

Parkverbot (Signal 2.50), Zusatztafel: ganze Wendeschleife

Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Die Verkehrsanordnung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

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