Parkverbot ganze Wendeschleife Grendelweg
Parkverbot ganze Wendeschleife Grendelweg
«Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Signalisationsverordnung vom 05. September 1979 verfügt der Gemeinderat Zeiningen folgende Verkehrsanordnung:
Parkverbot (Signal 2.50), Zusatztafel: ganze Wendeschleife
Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Die Verkehrsanordnung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.