Anmeldung Firmengründung und Selbstständigkeit

Ihre soziale Sicherheit ist wichtig. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an, wenn Sie selbstständig tätig sind. Sie sichern sich damit eine lückenlose Altersvorsorge.

Das Fachteam für Selbstständige hilft Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Tätigkeit. 

Zuständige Ausgleichskasse

Die Ausgleichskasse des Kantons, in dem Sie die selbstständige Tätigkeit ausüben, oder Ihre Verbandsausgleichskasse nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen.

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Anmeldung

Wenn Sie die Tätigkeit im Kanton Aargau ausüben, melden Sie sich mit dem Anmeldeformular für Firmengründung und Selbstständigkeit bei der SVA Aargau an.

Die Ausgleichskasse kann die AHV-rechtliche Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit erst vornehmen, wenn diese aktiv ausgeübt wird. Eine Anerkennung im Voraus ist nicht möglich.

 

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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