Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Stefanie Hohler meldet aufgrund des geplanten Wegzuges aus Zeiningen den Rücktritt als Mitglied des Wahlbüros.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei der Gemeindekanzlei Zeiningen einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des Kandidaten/der Kandidatin enthalten. Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten/eine Kandidatin vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen (siehe Rückseite Anmeldeformular).
Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am Freitag, 05. Mai 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Zeiningen eingereicht werden.
Hinweise zum Wahlverfahren/Möglichkeit einer stillen Wahl:
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind (0 – 1), ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze (1) nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Dadurch würde sich der 1. Wahlgang vom 18. Juni 2023 erübrigen und der Urnengang entfällt.
Das Wahlbüro Zeiningen