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Gemeinderat

Der Gemeinderat besteht aus Gemeindepräsident/-in, Vizepräsident/-in und weiteren 3 in der Gemeinde wohnhaften Mitgliedern.

Der Gemeinderat ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er hat die Verwaltung zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren.

Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Gemeindepräsident/-in und den Gemeindeschreiber/-in vertreten.

Die Kompetenzen richten sich nach § 37 Gemeindegesetz.

 

Die definierten Werte des Gemeinderates finden Sie hier.

Kontakt

Gemeinderat
Kirchweg 26
4314 Zeiningen
Tel. 061 855 90 11
gemeinderat@zeiningen.ch

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