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Betreibungsregisterauszug

Gemäss Art. 8a SchKG erhält jeder Auskünfte aus dem Betreibungs- oder Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann oder den eigenen Auszug anfordert.

Persönlicher Registerauszug anfordern:
Um die Wartezeit möglichst gering zu halten, empfehlen wir Ihren Auszug online oder vorab telefonisch zu bestellen. Bei Versand werden Portokosten erhoben.

Auskunft über Drittpersonen:
Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge) an das Betreibungsamt senden und ein frankiertes Rückantwortcouvert beilegen. Die Auskunft wird schriftlich mit der Gebührenrechnung zugestellt.

Preis

17.00

Zugehörige Objekte

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