- Meldestelle von Todesfällen
- Organisation von Bestattung und Abdankung
- Grabsteinbewilligungen
Ist das Bestattungsamt der Gemeinde nicht erreichbar (z.B. an Wochenenden, Feiertagen) können sich die Angehörigen direkt an folgendes Bestattungsunternehmen oder eines Ihrer Wahl wenden:
Um das weitere Vorgehen zu besprechen bitten wir Sie, am nächstfolgenden Werktag mit dem Bestattungsamt Zeiningen Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen können Sie der untenstehenden "Checkliste für Angehörige" entnehmen.
Kontakt Fricker Marius, Gemeindeschreiber Hürbin Jonas, Gemeindeschreiber-Stv. Tel 061 855 90 11 Mail kanzlei@zeiningen.ch
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