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Bau und Umwelt
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Baukommission |
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Alle Bauten und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumplanung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden bedürfen der Bewilligung durch den Gemeinderat. Gesuchsformulare sowie die Bau- und Nutzungsordnung sind bei der Bauverwaltung zu beziehen, welche auch weitere Auskünfte erteilt.
Zur Baukommission Zu den Gesuchsformularen / der Bau- und Nutzungsordnung
Baukontrollen
Die Vollendung eines Baues ist zu melden an bauverwaltung@zeiningen.ch oder Tel. 061 855 90 15. |
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Geburt
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| Ist ein Kind zu Hause geboren worden, muss dies innert drei Tagen vom Vater persönlich und unter Vorweisung des Familienbüchleins beim Regionalen Zivilstandsamt gemeldet werden. Geburten im Spital werden durch die betreffende Verwaltung gemeldet. |
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Heirat
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| Das Ehevorbereitungsverfahren muss beim Regionalen Zivilstandsamt des Wohnortes des Bräutigams oder der Braut abgegeben werden. Über alle Formalitäten, die bei Eheverkündung und bei Eheschliessung zu beachten sind, gibt das Regionale Zivilstandsamt gerne nähere Auskunft. |
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Pass/Identitätskartenbeschaffung
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Todesfall
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Jeder Todesfall ist unverzüglich der Gemeindekanzlei Zeiningen (Bestattungsamt) zu melden. Bei Todesfällen zu Hause ist die Todesbescheinigung des Arztes abzugeben.
In Zusammenarbeit mit der Gemeindekanzlei sind Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation), der Zeitpunkt und der Ort der Bestattung zu bestimmen. Im Falle der Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession ist das christkatholische, reformierte oder römisch-katholische Pfarramt bezüglich der Gestaltung des Beerdigungsgottesdienstes zu kontaktieren. Bei einer Nichtzugehörigkeit zu einer Konfession (z. B. durch Kirchenaustritt) ist die Gemeinde in Absprache mit den Angehörigen für ein Ritual am Grab besorgt. Allfällig vorhandene Verfügungen vom Todes wegen müssen der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
In der nachfolgenden Checkliste für Angehörige sind die einzelnen Schritte sowie die verschiedenen Bestattungsarten genau beschrieben:
Checkliste für Angehörige |
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Umzug
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| Innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innerhalb 14 Tagen der Einwohnerkontrolle bekannt zu geben. |
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Verlust einer Identitätskarte
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| Der Verlust einer Identitätskarte oder eines Passes muss einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Diese stellt einen Verlustschein aus. Neue Ausweise dürfen nur aufgrund dieses Verlustscheines ausgefertigt werden.
Regionalpolizei Unteres Fricktal Posten Möhlin Gemeindehaus, 4313 Möhlin Tel: 061 / 855 33 40 Fax: 061 / 855 33 99 Email: andreas.hollenstein@moehlin.ch
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Wahlen und Abstimmungen
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Das Stimm- und Wahlrecht kann sofort nach der Wohnsitznahme ausgeübt werden. Die Urnen sind jeweils in der Abstimmungswoche wie folgt geöffnet:
Mittwoch bis Freitag während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Gemeindekanzlei.
Sonntag 08.45 - 09.30 Uhr im Gemeindehaus
Es kann auch brieflich abgestimmt werden. Die Detailvorschriften hiezu finden sich auf dem Stimmrechtsausweis.
Kommission: Wahlbüro Gemeinde: Wahlen und Abstimmungen |
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Wegzug
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Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle, unter Vorweisung des Niederlassungs-Ausweises / der Meldebestätigung Hauptwohnsitz, erfolgen.
Ausländische Staatsangehörige bringen den Reisepass und den Ausländerausweis mit. |
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Zuzug
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Die persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Schweizer Bürger haben dabei den Heimatschein und eventuell das Familienbüchlein, Wochenaufenthalter den Heimatausweis und Ausländer den Reisepass sowie den Ausländerausweis oder die Arbeitsbewilligung vorzulegen.
Weiter sind nachfolgende Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen: - aktuelle Krankenkassenpolice - neue Versichertennummer (AHV-Nummer)
Militär- und Zivilschutzdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Sektionschef bzw. der Zivilschutzstelle unter Vorlage des Dienstbüchleins bzw. des Zivilschutzdienstbüchleins anzumelden.
Vermieter und Logisgeber sind zudem verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern und Logisnehmern zu melden.
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