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Was tun bei...Zuzug

Die persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Schweizer Bürger haben dabei den Heimatschein und eventuell das Familienbüchlein, Wochenaufenthalter den Heimatausweis und Ausländer den Reisepass sowie den Ausländerausweis oder die Arbeitsbewilligung vorzulegen.

Weiter sind nachfolgende Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen:
- aktuelle Krankenkassenpolice
- neue Versichertennummer (AHV-Nummer)

Militär- und Zivilschutzdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Sektionschef bzw. der Zivilschutzstelle unter Vorlage des Dienstbüchleins bzw. des Zivilschutzdienstbüchleins anzumelden.

Vermieter und Logisgeber sind zudem verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern und Logisnehmern zu melden.



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