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Was tun bei...Wegzug

Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle, unter Vorweisung des Niederlassungs-Ausweises / der Meldebestätigung Hauptwohnsitz, erfolgen.

Ausländische Staatsangehörige bringen den Reisepass und den Ausländerausweis mit.


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