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Was tun bei...Todesfall

Jeder Todesfall ist unverzüglich der Gemeindekanzlei Zeiningen (Bestattungsamt) zu melden. Bei Todesfällen zu Hause ist die Todesbescheinigung des Arztes abzugeben.

In Zusammenarbeit mit der Gemeindekanzlei sind Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation), der Zeitpunkt und der Ort der Bestattung zu bestimmen. Im Falle der Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession ist das christkatholische, reformierte oder römisch-katholische Pfarramt bezüglich der Gestaltung des Beerdigungsgottesdienstes zu kontaktieren. Bei einer Nichtzugehörigkeit zu einer Konfession (z. B. durch Kirchenaustritt) ist die Gemeinde in Absprache mit den Angehörigen für ein Ritual am Grab besorgt. Allfällig vorhandene Verfügungen vom Todes wegen müssen der Gemeindekanzlei abgegeben werden.

In der nachfolgenden Checkliste für Angehörige sind die einzelnen Schritte sowie die verschiedenen Bestattungsarten genau beschrieben:

Checkliste für Angehörige



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