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Was tun bei...Bau und Umwelt
Alle Bauten und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumplanung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden bedürfen der Bewilligung durch den Gemeinderat. Gesuchsformulare sowie die Bau- und Nutzungsordnung sind bei der Bauverwaltung zu beziehen, welche auch weitere Auskünfte erteilt.
Zur Baukommission Zu den Gesuchsformularen / der Bau- und Nutzungsordnung
Baukontrollen
Die Vollendung eines Baues ist zu melden an bauverwaltung@zeiningen.ch oder Tel. 061 855 90 15.
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