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Was tun bei...Wahlen und Abstimmungen

Das Stimm- und Wahlrecht kann sofort nach der Wohnsitznahme ausgeübt werden. Die Urnen sind jeweils in der Abstimmungswoche wie folgt geöffnet:

Mittwoch bis Freitag
während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Gemeindekanzlei.

Sonntag
08.45 - 09.30 Uhr im Gemeindehaus

Es kann auch brieflich abgestimmt werden. Die Detailvorschriften hiezu finden sich auf dem Stimmrechtsausweis.

Kommission: Wahlbüro
Gemeinde: Wahlen und Abstimmungen



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