Das Stimm- und Wahlrecht kann sofort nach der Wohnsitznahme ausgeübt werden. Die Urnen sind jeweils in der Abstimmungswoche wie folgt geöffnet:
Mittwoch bis Freitag während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Gemeindekanzlei.
Sonntag 08.45 - 09.30 Uhr im Gemeindehaus
Es kann auch brieflich abgestimmt werden. Die Detailvorschriften hiezu finden sich auf dem Stimmrechtsausweis.
Kommission: Wahlbüro Gemeinde: Wahlen und Abstimmungen
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