Eingebettet zwischen Sonnenberg und Zeinigerberg liegt unser Dorf inmitten schönster Natur.
In Zeiningen lässt sich nicht nur gut wohnen; die abwechslungsreiche Landschaft und die das Dorf umgebenen Hügel laden zum Wandern, Walken, Joggen oder zum Biken ein.
Bei einem Spaziergang am Sonnenhang des Zeiningerberges mit seinen gepflegten Rebanlagen können Sie neue Energie tanken und die prächtige Aussicht auf den südlichen Schwarzwald geniessen...
Kurz gesagt - Zeiningen, hier beginnt das Leben...
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Zeiningen liegt am Eingang zum Möhlintal, eingebettet zwischen Sonnenberg und Zeiningerberg. Das östliche Brückenwiderlager stützt sich auf das Endstück der aus schweizerischer Sicht am schönsten erhaltenen Endmoräne der Rissvergletscherung ab. Deren östlicher Zug verläuft bis zum Ägelsee, einem schützenswerten Moränensee im Zeininger Feld.
Die Gemeinde liegt inmitten schönster Natur. In Zeiningen lässt sich nicht nur gut wohnen; die abwechslungsreiche Landschaft und die das Dorf umgebenden Hügel laden zum Wandern, zum Walken, zum Joggen und zum Biken ein. Bei einem Spaziergang am Sonnenhang des Zeinigerberges mit seinen gepflegten Rebanlagen kann neue Energie getankt und die prächtige Aussicht auf den südlichen Schwarzwald genossen werden. Zeiningen weist einen wunderschönen Dorfkern auf: ältere Häuser gruppieren sich um den Kirchenbezirk. Viele dieser rustikalen Häuser wurden sorgfältig restauriert. An verschiedenen Orten finden sich liebevoll gepflegte Vorgärten. Ebenso erwähnenswert sind die zahlreichen Dorfbrunnen, aber auch die im Jahre 1999 bezogene Schul- und Sportanlage "Brugglinsmatt", ein modern gestalteter neuer Raum am Dorfrand, welcher eine gewisse Kraft ausstrahlt.
In sieben baumumstandenen, lauschigen Weihern werden Forellen gezüchtet. Es ist die einzige Forellenzucht im Bezirk.
Zahlreiche Landwirtschafts-, Handwerks-, Gewerbe- und Handelsbetriebe bieten 390 Arbeitsplätze an. Diese verteilen sich auf folgende Branchen: Landwirtschaft/Forstwirtschaft 22 %, Gewerbe 33%, Handel/Dienstleistungen/Öffentl. Verwaltung 45%, Die im Dorf ansässigen Betriebe sind vielseitig und leistungsfähig.
Auf Zeininger Gebiet wurden bemerkenswerte steinzeitliche, römische und alemannische Funde gemacht. Ausgrabungen beim "Bönistein", einer mächtigen Felskuppe an der Ostkante des Zeiningerberges, belegen, dass sich hier schon vor 10' bis 15'000 Jahren Menschen aufgehalten haben, welche sich von der Jagd ernährten. Viele Fundgegenstände sind im Fricktaler-Museum in Rheinfelden zu besichtigen. Der "Bönistein" ist im Schweiz. Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung enthalten.
Neben den Ausgrabungen am "Bönistein" haben auch zwei urgeschichtliche Funde im Gebiet "Uf Wigg" - eine aus dem Ende der Altsteinzeit, die andere aus der mittleren Bronzezeit - den Nachweis für menschliche Siedlungen erbracht.
Nach der Römerherrschaft vermischten sich die Rauracher unserer Gegend mit den Alemannen. Der Name des Dorfes soll auf einen alemannischen Häuptling namens "Zeino" zurückgehen. Das Kloster Säckingen hatte im 7. - 10. Jahrhundert Dinghöfe in Zeiningen. Später wechselte der Herrschaftsbereich über die Zeininger von den Grafen von Rheinfelden zu den Habsburgern. Im ältesten Einkünfteurbar des Klosters Einsiedeln, zwischen 1217 und 1222 angelegt, erscheint "Ceiningen", und 1224 wird das Dorf erstmals in einer Urkunde als Ceinigin erwähnt. Der Kirchensatz von Zeiningen, das heisst das Recht, den Pfarrer einzusetzen, wurde 1282 von König Rudolf von Habsburg dem Domstift Basel verliehen. Es wird angenommen, dass der Bischof von Basel auch Inhaber des Gerichts von Zeiningen war und hier einen Bischofshof hatte. Diesem Gericht stand der jeweilige Obervogt vor. Zeiningen gehörte in habsburgisch-österreichischer Zeit zur Herrschaft Rheinfelden und zur Landschaft Möhlinbach, teilte im übrigen politisch die Schicksale des Fricktals und kam - nachdem das Fricktal vom Februar 1802 bis Februar 1803 ein eigenständiger Kanton war - 1803 zum Kanton Aargau. Bis zu diesem Zeitpunkte wurde vom Domstift Basel von den Zeiningern der Zehnten bezogen. Nachher musste dieser dem Staat abgegeben werden. Das einstige Schloss aus dem 15. Jahrhundert, urkundlich als Landsitz österreichischer Beamten aus Rheinfelden nachweisbar, besteht im Gemäuer eines Bauernhauses weiter. In den späteren Jahren kaufte sich Zeiningen für 58'000 Franken von der Zehntenzahlung los.
Die Zeininger blieben auch von Schicksalsschlägen nicht verschont. 1586 verbrannten im Dorf 20 Gebäude. 1611 raffte die Pest zahlreiche Menschen dahin. Während des Dreissigjährigen Krieges (1618 - 1648) wurde das Dorf verschiedentlich geplündert und gebrandschatzt. 1740 äscherte ein Grossbrand (Leimgasse / Oberdorf) mehr als 40 Gebäude ein. Auch im 19. Jahrhundert hatte Zeiningen unter den Kriegswirren zu leiden. 1813 /14 mussten im Dorf 10'718 Mann und 5`215 Pferde der durchziehenden fremden Armeen verpflegt werden. 1814 starben 88 Dorfbewohner an Nervenfieber. Am 15. Juni 1814 überfluteten wolkenbruchartige Regenfälle vom Sonnenberg her das Dorf. Verschiedene weitere Ueberschwemmungen riefen nach einer Korrektur des Dorfbaches, welche 1915 in Angriff genommen wurde. Im Jahre 1830 verliess ein beträchtlicher Auswanderertrupp die Gemeinde, um in Amerika eine neue Heimat zu suchen. Um 1850 waltete in Zeiningen eine ausserordentliche Armut; man zählte unter den 180 Bürgern mehr als 50 Konkursiten. Um 1850 herrschte im unteren Fricktal eine Art "Kohlerausch". Am intensivsten und aufwendigsten suchte und bohrte man zwischen 1850 und 1890 wohl in Zeiningen nach dem kostbaren Rohstoff. Mit Anteilscheinen zwischen fünf und hundert Franken konnte sich jedermann an der "Zeininger Bohrgesellschaft" beteiligen. Nachdem man am "Kleinen Sonnenberg" vergeblich gegraben hatte, glaubte die Bohrgesellschaft ihr Glück am Nordfuss des Zeininger Berges im Gebiet "Tschoppert" zu finden. Von den hochgespannten Erwartungen aber blieben nur Enttäuschungen und Schulden. Ueber dieses Kapitel Lokalgeschichte berichtet der Chronist über folgende amüsante Begebenheit: Beim Bohrloch am "Kleinen Sonnenberg" - der Ort heisst noch heute "Steicholeloch" - erlauben sich einige junge Burschen eines Nachts einen Spass, indem sie ein Quantum Kohlen in das Bohrloch schütteten und mit Erde zudeckten. Als am anderen Tag der Bohrer nach kurzer Zeit Kohlen ans Tageslicht brachte, war die Freude gross. Es wurde Feierabend gemacht und gefestet. Mit einem Pferdefuhrwerk fuhr die ganze Gesellschaft nach Möhlin und Rheinfelden, um den vermeintlichen Erfolg auch in den Nachbargemeinden bekannt zu machen und zu feiern. Gross war am nächsten Tag die Ernüchterung, als der schwarze Segen wieder aufhörte. Viele Bürger sollen wegen der "Steinkohlesucherei" verarmt " sein. 1869 sollte Zeiningen 50'000 Franken an den Bau der Bözbergbahn zahlen, verweigerte aber den Betrag, weil die geplante Linienführung nachträglich geändert wurde. 1893 erfolgte die Liquidation der 6 Brunnengenossenschaften und der Bau einer gemeinsamen Wasserversorgung, 1913 der Bau eines elektrischen Dorfnetzes und 1936 / 37 Bau der Turnhalle für 110'000 Franken. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verbesserte sich die wirtschaftliche Lage allmählich. Der grösste Teil der Dorfbevölkerung arbeitete in der Landwirtschaft. In den Wintermonaten wurde der angebaute Flachs und Hanf verarbeitet. Die Uhrensteinfabrikation brachte für die bäuerlichen Kleinbetriebe eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit. Daneben gab es in der Gemeinde noch 2 kleine Ziegeleien, eine Sägerei und eine Mühle.
Zeiningen wandelte sich in den letzten Jahrzehnten vom Bauerndorf zu einem Wohndorf, welches die Bevölkerung auf rund 2'200 BewohnerInnen ansteigen liess. Für die Infrastrukturanlagen viel getan worden, um den zahlreichen Dorfvereinen die äusseren Rahmenbedingungen für vielseitige Freizeitbeschäftigung bereitzustellen.
URL: /gemeinde/geschichte.php| Bauwesen | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 |
| Eingegangene Baugesuche | 58 | 53 | 48 | 48 | 75 | 70 | 53 |
| Erteilte Baubewilligungen: | 55 | 46 | 40 | ||||
| - Einfamilienhäuser | 2 | 4 | 5 | 4 | 25 | 25 | 17 |
| - Mehrfamilienhäuser | 10 | 1 | 3 | 1 | 1 | - | - |
| - Landwirtschafts- und Gewerbebauten | - | 6 | 2 | - | 9 | 4 | 6 |
| - Übrige Bauten | 43 | 34 | 38 | 43 | 37 | 34 | 28 |
| - Abbrüche | - | 1 | - | - | 3 | 1 | - |
| Abgewiesene Baugesuche | 1 | - | 1 | - | - | - | - |
| Rückzüge | - | 1 | - | - | 1 |
1 |
3 |
| Wohnbevölkerung per 31.12. |
2010 | 2009 | 2008 |
2007 |
2006 | 2005 | 2004 |
| Gesamtbevölkerung | 2'217 | 2'199 | 2'199 | 2'175 | 2'145 | 2'098 | 2'026 |
| Davon: Schweizerbürger | 1'948 | 1'945 | 1'960 | 1'939 | 1'913 | 1'866 | 1'721 |
| Ausländer | 269 | 254 | 239 | 236 | 232 | 232 | 186 |
| Ortsbürger | 354 | 359 | 362 | 377 | 387 | 392 | 439 |
|
Stimmberechtigte (ohne Auslandschweizer) |
|||||||
| Frauen und Männer | 1'571 | 1'565 | 1'566 | 1'565 | 1'545 | 1'505 | 1'351 |
| Zivilstandswesen | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 |
| Geburten | 12 | 22 | 16 | 12 | 16 | 18 | 14 |
| Eheschliessungen |
11 |
7 | 11 | 10 | 12 | 16 | 7 |
| Todesfälle | 15 | 11 | 18 | 8 | 12 | 15 | 10 |
| Hundehaltung | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 |
2005 |
2004 |
| Taxpflichtige Hunde | 169 | 158 | 125 | 130 | 131 | 122 | 107 |
| Steuerpflichtige per 31.12. |
2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 |
2005 |
2004 |
| Anzahl | 1'317 | 1'317 | 1'275 | 1'259 | 1252 | 1250 | 1'144 |
| Sollstellungen Steuern |
Steuerfuss | ||||||
| 1992 | 120% | ||||||
| 1993 | 120% | ||||||
| 1994 | 125% | ||||||
| 1995 | 125% | ||||||
| 1996 | 125% | ||||||
| 1997 | 125% | ||||||
| 1998 | 125% | ||||||
| 1999 | 125% | ||||||
| 2000 | 125% | ||||||
| 2001 | 125% | ||||||
| 2002 | 119% | ||||||
| 2003 | 119% | ||||||
| 2004 | 115% | ||||||
| 2005 | 115% | ||||||
| 2006 | 112% | ||||||
| 2007 | 112% | ||||||
| 2008 | 107% | ||||||
| 2009 | 107% | ||||||
| 2010 | 107% | ||||||
| 2011 | 107% | ||||||
| Versorgung | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 |
| Stromverbrauch in KWh | 10'410'337 | 10'023'768 | 9'917'213 | 9'344'097 | 9'703'650 | 8'968'769 | 8'474'242 |
| Pro Einwohner | 4'695.7 | 4'458.3 | 4'509.9 | 4'296.136 | 4'523.85 | 4'274.90 | 4'182.75 |
| Wasserverbrauch in m3: |
2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 |
| Geförderte Wassermenge | 179'105 | 191'830 | 195'306 | 191'444 | 193'334 | 181'236 | |
| Pro Einwohner | 81.45 | 87.24 | 89.79 | 89.25 | 92.15 | 89.45 | |
| Fahrzeugbestand per 30.09. |
2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 |
| Personenwagen | 1'345 | 1'322 | 1'323 | 1'274 | 1'228 | 1'199 | 1'136 |
| Nutzfahrzeuge | 117 | 135 | 96 | 130 | 114 | 103 | 105 |
| Arbeitsmotorfahrzeuge | 7 | 6 | 9 | 9 | 9 | 7 | 9 |
| Motorräder | 186 | 193 | 186 | 175 | 166 | 169 | 165 |
| Kleinmotorräder | 13 | 12 | 12 | 12 | 17 | 20 | 16 |
| Landw. Motorfahrzeuge | 81 | 85 | 90 | 87 | 88 | 90 | 86 |
| Anhänger | 143 | 147 | 141 | 136 | 135 | 130 | 122 |
| Kollektivfahrzeuge | 10 | 10 | 10 | 10 | 9 | 9 | 9 |
| Tarifverbund | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 |
2006 |
2005 | 2004 |
| Verkaufte Abonnemente | 5'025 | 5'059 | 5'063 | 5'000 | 4'747 | 4'470 | 4'323 |
Die Zeininger St. Agathakirche gilt als besondere Sehenswürdigkeit. Sie hat erlesene Altäre, eine schöne Kanzel, kunstvolle Gewölbefresken und einen prachtvollen Hauptfresco.
Die spätbarocke St. Agatha-Kirche mit Pfarrhaus steht unter eidgenössischem, das Missionskreuz auf dem Kirchhof von 1776 sowie das Louis-XVI-Wirtshausschild beim Gasthaus Taube von 1800 unter kant. Denkmalschutz.
Der Dorfkern ist von regionaler Bedeutung. Auf die ortsbildgerechte Renovation der alten Häuser in der Dorfkernzone wird besonders geachtet.
Die Grenzsteine gegen den Kanton Baselland sind von besonderem Interesse, da sie zum Teil alt (17. und 18. Jahrhundert) und schön behauen sind.
Als besondere Naturobjekte gelten der Aegelsee, Gesteinsformationen im Gebiet "Chällerlöcher", der Bönistein, Verwerfungen und Löcher auf dem Zeininger Berg und dem Schönenberg, Weiher in den Gebieten "Bärmegge" und "Haselrusch" sowie das Naturschutzreservat "Bättlerchuchi"
URL: /gemeinde/sehenswuerdigkeiten.phpIn den Waldungen, die im Westen, Süden und Osten die Gemeinde umranden, bestehen viele Wege, die zum Wandern, Joggen oder Biken Anreiz bieten. An verschiedenen Stellen laden auch Ruhebänke zum Verweilen und Rasten ein. Als besondere Ausflugsziele für Wanderer gelten der westlich des Dorfes gelegene, 632 m hohe, Sunneberg, auf dessen Turm man eine herrliche Rundsicht auf die umliegenden Dörfer, die Jura- und Schwarzwaldhöhen und die Alpen hat, sowie der Fricktaler Höhenweg.
URL: /gemeinde/erholung.phpRegelmässige Postautokurse verbinden das Dorf mit dem Bahnhof Möhlin und dem Bezirkshauptort Rheinfelden. Die Schüler können ihre auswärtigen Schulorte grösstenteils auf verkehrssicheren Radwegen erreichen. Die nächste Autobahnausfahrt in Rheinfelden befindet sich in einer Entfernung von rund 7 km.
Um die Bereiche Verkehr, Raumentwicklung und Umwelt aufeinander abzustimmen, liess der Gemeinderat vom Ingenieurbüro A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt einen kommunalen Verkehrsrichtplan erstellen. Dabei gilt es, die Wohnqualität zu verbessern, die Arbeitsplätze zu sichern, die Standortattraktivität zu steigern und die Ansiedlung neuer Betriebe zu fördern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um ein Führungsinstrument des Gemeinderates handelt, das untenstehend heruntergeladen werden kann.
Zeiningen zählt noch 25 Betriebe, die mehr als 3 ha Land bewirtschaften mit 11 Milchlieferanten; 3 Betriebe halten Mutterkühe. Die Betriebsfläche misst 481 ha; davon sind 239 ha Ackerland und 242 ha Wiesland. 1930/31 wurde der Gemeindebann erstmals reguliert, 1956/57 erfolgte eine Teilerneuerung des Gebietes auf der Rebbergseite und von 1969 bis 1978 wurde eine Teilregulierung im Perimeter der Nationalstrasse N3 über eine Fläche von 340 ha durchgeführt.
In der Landwirtschaft sind ständig etwa 30 Personen und gelegentlich zirka 25 Personen, gesamthaft somit ungefähr 55 Arbeitskräfte beschäftigt.
URL: /gemeinde/landwirtschaft.phpDie Gemeinde Zeiningen ist mit 10 Zimmern am Altersheim in Möhlin beteiligt. Die ärztliche und zahnärztliche Betreuung für Zeiningen und die Umgebung ist durch Praxen in Zeiningen gewährleistet. Die Spitalexterne Krankenpflege liegt der Spitex-Verein Wegenstettertal-Schupfart. Der Samariterverein organisiert Blutspendeaktionen und setzt sich mit den neusten Erkenntnissen der Medizin auseinander. Das Gesundheitszentrum Fricktal mit den beiden Spitälern in Rheinfelden und Laufenburg gewährt eine optimale Versorgung. Ebenso sind die beiden Kliniken Reha und Kurzentrum Rheinfelden für die Rehabilitation und Prävention bestens eingerichtet.
Zudem können Sie sich hier über weitere Pflegedienstangebote informieren.
Weitere sonstige Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links:
Anlauf- und Beratungsstelle Aargau
Spitex-Verein Wegenstettertal
Wohn- und Pflegezentrum Stadelbach
Die Wasserhärte ist stark und unregelmässig schwankend. Es kann daher nur ein Bereich angegeben werden. Dieser liegt zwischen 23 und 40° fH.
Waschempfehlung mit 2 Komponenten:
Links:
Abfall GAF (www.abfall-gaf.ch)
Trinkwasserinformation November 2011
Zeiningen liegt am Eingang zum Möhlintal, eingebettet zwischen Sonnenberg und Zeiningerberg. Das östliche Brückenwiderlager stützt sich auf das Endstück der aus schweizerischer Sicht am schönsten erhaltenen Endmoräne der Rissvergletscherung ab. Deren östlicher Zug verläuft bis zum Ägelsee, einem schützenswertet Moränensee im Zeininger Feld.
URL: /gemeinde/index.phpZeiningen verfügt über einen bunten, vielseitigen, innovativen und dynamischen Strauss von Betrieben und Gesellschaften.
Zahlreiche Vereine bieten vielseitigen Möglichkeiten für sportliche, anspruchsvolle, gemütliche, spannende, kulturelle, interessante und abwechslungsreiche Freizeitgestaltung und Aktivitäten.
Amtliche Publikationen und Veröffentlichungen der Dorfvereine erscheinen im Bezirksanzeiger. Dieser wird jeden Donnerstag allen Haushaltungen zugestellt.
Seit 1987 findet alljährlich Ende September der weit bekannte und beliebte Zeininger Markt statt.
Über das Vereins- und Dorfgeschehen berichtet jeweils das im März erscheinende "Zeininger Schäsli".
Hinweise für die Vereine
Excel-File zur Serienbrief-Nutzung
Zur Erstellung eines Serienbriefes an alle Vereine kann nachfolgender Excel-File verwendet werden:
Excel-File Serienbrief Vereine
Veranstaltungskalender 2012
Die Daten für den Veranstaltungskalender können in nachfolgendem Excel-File eingetragen und an die verantwortliche Person gesendet werden:
Excel-File zur Erfassung der Veranstaltungsdaten 2012
Willkommen auf unserer neuen Website. Zusammen mit der Kommunikationsagentur Suxesiv GmbH konnte dies innert kurzer Zeit realisiert werden.
In den letzten Monate wurde im Hintergrund fleissig an der neuen Website gearbeitet, neu haben wir die Möglichkeit, alle Inhalt wie auch News und Veranstaltungen selbst zu administrieren. Durch die Rubriken "Was tun bei" und "Wo erledige ich was" finden Sie die wichtigsten Themen auf einen Klick! Technisch gibt es Standard-Features wie Druckversion, Suche oder automatische Anzeige des Seitenpfades.
Firmen und Vereine können einen eigenen Stammsatz anmelden und administrieren. Dies erfolgt unter dem Link http://www.zeiningen.ch/anmeldung.
Interessante News- oder Veranstaltungsmeldungen können Sie gerne an die E-Mailadresse kanzlei@zeiningen.ch senden.
Viel Spass beim stöbern wünscht das Projektteam.
122 der 1'490 Stimmberechtigten EinwohnerInnen besuchten die "Budgetgmeind" in Zeiningen. Die von Gemeindeammann Hilde Bans souverän geleitete Versammlung sicherte vier Jugendlichen: Bastian Laura und Bastian Erik sowie Careri Noemi und Careri Manuel - einstimmig das Gemeindebürgerrecht von Zeiningen zu. - Diskussionslos wurden Verpflichtungskredite von CHF 170'000.- für den Ersatz der Wasserleitung in der Rebgasse und CHF 350'000.- für den Ersatz der Kanalisation in der Rebgasse gesprochen. Beide Investitionen stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Haldengasse (K 494) und der vom Kanton gleichzeitig geplanten Sanierung des schlechten Belages auf dem Abschnitt Mitteldorf-Panzersperre. - Die Musikgesellschaft wünscht sich eine neue Bekleidung, verfügt aber nicht über die notwendigen Finanzen. Die Gemeindeversammlung hatte ein Einsehen und bewilligte einen Zustupf an das neue Outfit von CHF 40'000.-.
Die Zeininger Finanzlage präsentiert sich in guter Verfassung. Trotz dreiprozentiger Steuerfussreduktion konnte der Gemeinderat ein ausgeglichenes Budget vorlegen, was beim Souverän einstimmige Gutheissung fand. Unter "Verschiedenem" wurde Gemeinderätin Irène Freuler verabschiedet. Sie hatte während 8 Jahren mit viel Umsicht und Engagement die Ressorts Schule, Bildung und Gesundheit geleitet und sich für die kulturellen Belange und die Jugendarbeit in der Gemeinde stark gemacht.
Auch an der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden allen traktandierten Geschäften zugestimmt.
Die Resulate der beiden Versammlungen vom 30. November 2005 finden Sie in den angefügten Dateien.
URL: /news/2005/11/1196.phpAlle Bauten und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumplanung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden bedürfen der Bewilligung durch den Gemeinderat.
Gesuchsformulare sowie die Bau- und Nutzungsordnung sind bei der Bauverwaltung zu beziehen, welche auch weitere Auskünfte erteilt.
Zur Baukommission
Zu den Gesuchsformularen / der Bau- und Nutzungsordnung
Baukontrollen
Die Vollendung eines Baues ist zu melden an bauverwaltung@zeiningen.ch oder Tel. 061 855 90 15.
Die persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Schweizer Bürger haben dabei den Heimatschein und eventuell das Familienbüchlein, Wochenaufenthalter den Heimatausweis und Ausländer den Reisepass sowie den Ausländerausweis oder die Arbeitsbewilligung vorzulegen.
Weiter sind nachfolgende Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen:
- aktuelle Krankenkassenpolice
- neue Versichertennummer (AHV-Nummer)
Militär- und Zivilschutzdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Sektionschef bzw. der Zivilschutzstelle unter Vorlage des Dienstbüchleins bzw. des Zivilschutzdienstbüchleins anzumelden.
Vermieter und Logisgeber sind zudem verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern und Logisnehmern zu melden.
Innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innerhalb 14 Tagen der Einwohnerkontrolle bekannt zu geben.
URL: /home/wastunbei/umzug.phpDie Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle, unter Vorweisung des Niederlassungs-Ausweises / der Meldebestätigung Hauptwohnsitz, erfolgen.
Ausländische Staatsangehörige bringen den Reisepass und den Ausländerausweis mit.
Das Ehevorbereitungsverfahren muss beim Regionalen Zivilstandsamt des Wohnortes des Bräutigams oder der Braut abgegeben werden. Über alle Formalitäten, die bei Eheverkündung und bei Eheschliessung zu beachten sind, gibt das Regionale Zivilstandsamt gerne nähere Auskunft.
URL: /home/wastunbei/heirat.phpIst ein Kind zu Hause geboren worden, muss dies innert drei Tagen vom Vater persönlich und unter Vorweisung des Familienbüchleins beim Regionalen Zivilstandsamt gemeldet werden. Geburten im Spital werden durch die betreffende Verwaltung gemeldet.
URL: /home/wastunbei/geburt.phpJeder Todesfall ist unverzüglich der Gemeindekanzlei Zeiningen (Bestattungsamt) zu melden. Bei Todesfällen zu Hause ist die Todesbescheinigung des Arztes abzugeben.
In Zusammenarbeit mit der Gemeindekanzlei sind Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation), der Zeitpunkt und der Ort der Bestattung zu bestimmen. Im Falle der Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession ist das christkatholische, reformierte oder römisch-katholische Pfarramt bezüglich der Gestaltung des Beerdigungsgottesdienstes zu kontaktieren. Bei einer Nichtzugehörigkeit zu einer Konfession (z. B. durch Kirchenaustritt) ist die Gemeinde in Absprache mit den Angehörigen für ein Ritual am Grab besorgt. Allfällig vorhandene Verfügungen vom Todes wegen müssen der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
In der nachfolgenden Checkliste für Angehörige sind die einzelnen Schritte sowie die verschiedenen Bestattungsarten genau beschrieben:
Details zum Ausstellungsverfahren für Pässe und Identitätskarten können Sie dem untenstehenden Link entnehmen. Für weitere Fragen steht das Pass- und Patentamt oder die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.
Ausstellungsverfahren Pass / ID
URL: /home/wastunbei/passbeschaffung.phpDer Verlust einer Identitätskarte oder eines Passes muss einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Diese stellt einen Verlustschein aus. Neue Ausweise dürfen nur aufgrund dieses Verlustscheines ausgefertigt werden.
Regionalpolizei Unteres Fricktal
Posten Möhlin
Gemeindehaus, 4313 Möhlin
Tel: 061 / 855 33 40
Fax: 061 / 855 33 99
Email: andreas.hollenstein@moehlin.ch
Das Stimm- und Wahlrecht kann sofort nach der Wohnsitznahme ausgeübt werden. Die Urnen sind jeweils in der Abstimmungswoche wie folgt geöffnet:
Mittwoch bis Freitag
während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Gemeindekanzlei.
Sonntag
08.45 - 09.30 Uhr im Gemeindehaus
Es kann auch brieflich abgestimmt werden. Die Detailvorschriften hiezu finden sich auf dem Stimmrechtsausweis.
Kommission: Wahlbüro
Gemeinde: Wahlen und Abstimmungen
| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| Taufer Gisela | Trottenweg 15 | Präsidentin | 061 851 39 19 |
| Krähenbühl Ulrich | Sonnhaldenweg 1c | Betriebsleiter | 061 851 00 90 |
| Meier Urs | Ritzhansweg 10 | 061 853 11 13 | |
| Wunderlin Thomas | Im Gässli 8 | 061 851 17 64 |
Technische Beratung: Ingenieurbüro Erich Kern, 8957 Spreitenbach, Tel. 056 401 24 04
Administration: Kalt Pius, Finanzverwalter, 061 855 90 17
URL: /behoerden/kommissionen/elektrakommission.php| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| Nussbaum Sabin | Obere Rebgasse 10a | Präsidentin (von Amtes wegen) | 061 851 51 65 |
| Fricker Marius | Mühlegasse 7b | Aktuar (von Amtes wegen) | 061 855 90 18 |
| Körkel Soder Andrea | Leimgasse 21 | ||
| Waldmeier Irene | Winkelgässli 5 | ||
| Zürcher Doris | Steinackerweg 6 | ||
| Freiermuth Brigitta | Erlenweg 4 | Ersatz | |
| Freiermuth Monika | Am Stutz 46 | Ersatz | |
| Guthauser Sandra | Ritzhansweg 3 | Ersatz |
| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| Senn Klaus | Im Gässli 1 | Präsident | 061 851 17 72 |
| Eng Jacques | Wiesenweg 7 | Vizepräsident | |
| Suter Kenneth | Gehrenmatt 14 | ||
| Hauser Peter | Rebgasse 14 | Ersatz | |
| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| von Büren Peter | Mühlegasse 48 | Präsident | 061 853 01 70 |
| Gschwind Andreas | Bachtalenweg 7 | ||
| Grunder Corinne | Grieshaldenweg 49 |
Die Gemeindekanzlei ist die Stabsstelle des Gemeinderats und die zentrale Anlaufstelle der gesamten Gemeindeverwaltung. Wir registrieren alle eingehenden Geschäfte und leiten sie den zuständigen Fachabteilungen zur Bearbeitung zu.
Kontakt
Fricker Marius, Gemeindeschreiber
Hürbin Jonas, Gemeindeschreiber-Stv.
Vezzani Jacqueline, Verwaltungsangestellte
Mahrer Seline, Kauffrau in Ausbildung
Tel.: 061 855 90 11
E-Mail: kanzlei@zeiningen.ch
Aufgaben Bauverwaltung
Kontakt Bauverwaltung
Markus Trautwein, Leiter Bauverwaltung
Tel.: 061 855 90 15
E-Mail: bauverwaltung@zeiningen.ch
Das Baugesuchsformular sowie die Bau- und Nutzungsordnung kann online bezogen werden. Die Originale können jederzeit bei der Bauverwaltung beantragt werden.
Sollten Sie Formulare betreffend energiebewusstem Bauen benötigen, so können Sie diese hier herunterladen.
Werkhof (Bauamt / Werkdienst)
Das Bauamt ist derjenige Betriebsteil der Bauverwaltung mit der längsten Tradition. Lange bevor der Begriff Bauverwaltung in die Gesetzgebung Eingang gefunden hatte, kannte man das Gemeindewerk. Dieses musste alle öffentlichen Arbeiten übernehmen, die nicht durch Selbst- oder Nachbarschaftshilfe oder Fron erledigt werden konnten. Heute sind beim Gemeindewerk 3 vollamtliche Mitarbeiter und ein Betriebspraktiker in Ausbildung (Fachrichtung Werkdienst) beschäftigt.
Das Bauamt verfügt über einen eigenen Werkhof sowie einen respektablem Maschinen - und Fahrzeugpark.
Aufgaben
Werkhofteam:
Tschopp Dominik, Gruppenleiter Werkdienst
Freiermuth Anton, Mitarbeiter Werkdienst
Reinle Stefan, Mitarbeiter Werkdienst
Schneeberger Thomas, Auzubildender Betriebspraktiker, Fachrichtung Werkdienst
Kontakt:
Tschopp Dominik:
Tel.: 079 345 42 42
E-Mail: werkhof@zeiningen.ch
Hauswartteam
Das Hauswartteam ist für den Unterhalt und die Reinigung der öffentlichen Gebäude zuständig (Schulhäuser, Turnhallen, Mehrzweckhalle, etc.). Um den Unterhalt sicherstellen zu können, wird ein Pensum von 380 Stellenprozenten inklusive einem Auszubildenden und Aushilfspersonal benötigt.
Hauswartteam:
Körkel Sandro, Gruppenleiter Hauswarte
Bienz Reto, Hauswart
Stanic Stjepan, Hauswart
Sylvia Hillebrand, Mitarbeiterin Hauswartteam
Ramona Vogel, Fachfrau Betriebsunterhalt in Ausbildung
Kontakt:
Körkel Sandro:
Tel.: 079 448 03 15
Bienz Reto:
Tel.: 079 345 41 17
Downloads von Formularen zur Baugesuchseingabe
Anschlussgebühren Wasser / Abwasser (Selbstdeklaration)
Baugesuchsformular (PDF)
Baugesuchsformular (Word, zum direkten ausfüllen)
Baugesuchsformular - Kantonal
Bauversicherung - Anmeldung
Elektrisches Energieversorgungsnetz - Anschlussgesuch
Energienachweis - Formulare
Förderbeiträge Gebäudesanierung
Kiesgrube Bündten - Deklaration zur Materialablagerung
Richtlinie über Strassenreklamen
Schutzraumbauten - Antragsformulare
Trinkwasser-Hausanschluss - Gesuch
Wir sind zuständig bei Fragen zur Bezahlung der Steuern oder anderen Forderungen. Sollten Sie jedoch Fragen zur Veranlagung der Steuern haben, wenden Sie sich bitte an das Regio-Steueramt.
Aufgaben
Kontakt
Kalt Pius
Tel: 061 855 90 17
E-Mail: pius.kalt@zeiningen.ch
Bernadette Manhartsberger, Stellvertreterin
Hohler Stefanie, Kauffrau in Ausbildung
Formulare für das Betreibungsamt der Region Möhlin können auch unter www.betreibungsamt-ag.ch heruntergeladen werden.
Das Betreibungsamt Zeiningen ist in das Betreibungsamt Region Möhlin integriert. Dessen Büros sind im Gemeindehaus Möhlin untergebracht.
Kontakt
Betreibungsamt Region Möhlin
Theresia Kaufmann
4313 Möhlin
Tel: 061 855 33 30
Fax: 061 855 33 39
Email: betreibungsamt@moehlin.ch
Haben Sie die Kündigung erhalten und sind arbeitslos? Möchten Sie gerne die Stelle wechseln und sich über Stellenangebote informieren? Bei diesen Fragen kann Ihnen das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Rheinfelden weiterhelfen. Hier werden die Stellensuchenden betreut. Um die Angebote des RAV in Anspruch zu nehmen, muss eine Anmeldung beim Arbeitsamt der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Hier wird das Anmeldeformular ausgefüllt und den Stellensuchenden mitgegeben. Mit diesem Formular müssen sich die Stellensuchenden innerhalb des nächsten Arbeitstages oder spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV melden.
Kontakt
Hürbin Jonas, Gemeindeschreiber-Stv.
Tel 061 855 90 11
Mail kanzlei@zeiningen.ch
Fachstelle für Betroffene:
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Rheinfelden
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Berufs- und Laufbahnberatung
Kontakt
Fricker Marius, Gemeindeschreiber
Hürbin Jonas, Gemeindeschreiber-Stv.
Tel.: 061 855 90 11
Email: kanzlei@zeiningen.ch
Fachstelle für Betroffene:
Ist das Bestattungsamt der Gemeinde nicht erreichbar (z.B. an Wochenenden, Feiertagen) können sich die Angehörigen direkt an folgendes Bestattungsunternehmen oder eines Ihrer Wahl wenden:
Um das weitere Vorgehen zu besprechen bitten wir Sie, am nächstfolgenden Werktag mit dem Bestattungsamt Zeiningen Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen können Sie der untenstehenden "Checkliste für Angehörige" entnehmen.
Kontakt
Fricker Marius, Gemeindeschreiber
Hürbin Jonas, Gemeindeschreiber-Stv.
Tel 061 855 90 11
Mail kanzlei@zeiningen.ch
Kontakt
Hürbin Jonas, Einwohnerkontrollführer
Tel 061 855 90 11
Mail kanzlei@zeiningen.ch
Weitere Fachstellen für Einwohner/-innen:
Pass- und Patentamt
Regionales Zivilstandsamt Rheinfelden
Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz
Schweizer Botschaften im Ausland
Explizite Fachstellen für ausländische Staatsangehörige:
Migrationsamt Kt. Aargau
Die Zweigstelle ist Vermittlerin zwischen Bürger / Firma und der Sozialversicherungsanstalt (kantonale Ausgleichskasse). Wir helfen beim Ausfüllen von Formularen und erteilen Auskünfte betreffend AHV-Beitragspflicht und Renten.
|
Kontakt Tel 061 855 90 12 |
Adresse SVA Gemeindezweigstelle Kirchweg 26 (Gemeindehaus) Postfach 4314 Zeiningen |
Öffnungszeiten:
Montag: 09.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 09.30 - 11.30 Uhr
Freitag: 09.30 - 11.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Merkblätter zu den Beiträgen an die AHV/IV/EO/ALV, Ergänzungsleistungen etc. finden Sie hier.
URL: /verwaltung/gemeindezweigstelle_asva.phpDas Regio-Steueramt ist für die Gemeinden Wallbach, Zeiningen, Zuzgen, Wegenstetten, Schupfart, Mumpf und Stein zuständig. Falls Sie Fragen zu Ihrer Steuerveranlagung haben, steht Ihnen das Regio-Steueramt gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bezahlung der Steuern wenden Sie sich hingegen an die Finanzverwaltung Zeiningen.
Kontakt
Gemeinde Wallbach
Regio-Steueramt Wallbach
Tel 061 865 90 80
E-Mail steueramt@wallbach.ch
Seit 1. Januar 2004 führt die Gemeinde Zeiningen kein eigenes Zivilstandsamt mehr. Wir sind dem Regionalen Zivilstandsamt in Rheinfelden angeschlossen.
Wollen Sie heiraten? Haben Sie eine Geburt anzuzeigen oder ein Kind zu anerkennen? Wollen Sie eine Namenserklärung abgeben?
Benötigen Sie Formulare wie Personenstandsausweis, Familienschein, Familienbüchlein, Geburtsschein, Todesschein, Heimatschein usw.?
Dann nehmen Sie bitte mit untenstehender Adresse Kontakt auf.
Kontakt
Regionales Zivilstandsamt Rheinfelden (alle Gemeinden des Bezirks)
Herr Keller Adrian
Rathaus
4310 Rheinfelden
Tel. 061 835 52 38
Hingegen bitten wir die Angehörigen, Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohner aus Zeiningen umgehend beim Bestattungsamt in Zeiningen anzuzeigen.
URL: /verwaltung/zivilstandsamt.phpDas Dienstleistungszentrum für unsere Einwohner und Einwohnerinnen ist die Gemeindeverwaltung. Diese steht Ihnen als Anlauf – und Koordinationsstelle für alle Belange der Gemeinde und darüber Hinaus (Bezirk, Kanton oder Bund) gerne zur Verfügung.
Die ordentliche Gemeindeversammlung findet zweimal jährlich (Rechnungs- und Budgetgemeinde) in der Turnhalle statt. Die Stimmberechtigten werden vom Gemeinderat durch Zustellung der Stimmrechtsausweise und der Traktandenliste mit den Anträgen und allfälligen Erläuterungen aufgeboten.
|
Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung | |
| Montag bis Freitag | 09.30 - 11.30 Uhr |
| Montag, Dienstag, Donnerstag | 14.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 14.00 - 16.00 Uhr |
Kontakt
Gemeindeverwaltung Zeiningen
Kirchweg 26
4314 Zeiningen
Tel.: 061/ 855 90 11
Fax: 061/ 855 90 19
E-Mail:kanzlei@zeiningen.ch
Hier finden Sie Informationen zu den gewählten Behördenmitglieder und deren Aufgabenbereiche und Angaben zu Funktionären der Gemeinde Zeiningen
URL: /behoerden/index.php
Der Gemeinderat tritt in der Regel am Montagabend ab 17.00 Uhr im Gemeindehaus unter dem Vorsitz der Gemeindepräsidentin zur Beratung der laufenden Geschäfte zusammen. Schriftliche Eingaben sind bis spätestens am Donnerstag, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen.
E-Mail Gemeinderat: gemeinderat@zeiningen.ch
|
| |
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Nussbaum Sabin, Gemeindepräsidentin |
|
| Stv.: Frick Peter, Vizepräsident | |
|
Ressort Präsidiales und Finanzen | |
| E-Mail: sabin.nussbaum@zeiningen.ch | |
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Frick Peter, Vizepräsident |
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Stv.: Tschopp Peter, Gemeinderat | |
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Ressort Gesundheit, Soziale Wohlfahrt und Öffentliche Sicherheit | |
| E-Mail: peter@frick-zeiningen.ch | |
|
Taufer Gisela, Gemeinderätin |
|
| Stv.: Spitzli Christoph, Gemeinderat | |
|
Ressort Eigenwirtschaftsbetriebe, Umwelt- und Naturschutz | |
| E-Mail: gisela.taufer@bluewin.ch | |
|
Tschopp Peter, Gemeinderat |
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|
Stv.: Taufer Gisela, Gemeinderätin | |
|
Ressort Bauwesen, Verkehr und Volkswirtschaft | |
| E-Mail: peter.tschopp@bluewin.ch | |
| Spitzli Christoph, Gemeinderat Schaufelackerweg 4 4314 Zeiningen Stv.: Nussbaum Sabin, Gemeindepräsidentin |
Tel. 061 853 04 14
|
| E-Mail: christoph.spitzli@zeiningen.ch | |
| Name, Vorname | Strasse | Funktion | Telefon |
| Wagner Hans | Sonnenweg 2 | Präsident |
079 285 27 34 |
| Holle Claudia | Ahornweg 8 | ||
| Körkel Soder Andrea | Leimgasse 21 | ||
| Senger Charlotte | Grendelweg 14 | ||
| Wunderlin Andrea | Oberdorf 8 | Vizepräsidentin | 061 851 26 07 |
Weitere Informationen über die Schule und der Schulpflege erhalten Sie unter nachfolgender Website:
URL: /behoerden/schulpflege.php| Abwart (öffentl. Zivilschutzraum "Am Stutz") | |
| Körkel Sandro | Tel 079 448 03 15 |
| Ackerbaustelle | |
| Jeck Marcel | Tel 061 851 27 24 |
| Bachaufsicht | |
| Tschopp Dominik | Tel 079 345 42 42 |
| Betreibungsamt Region Möhlin | |
|
Gemeindehaus |
Tel 061 855 33 30 Fax 061 855 33 39 betreibungsamt@moehlin.ch |
| Betriebsaufsicht | |
| Tschopp Peter | Tel 061 851 21 76 |
| Brunnenmeister | |
| Brogli Anton | Mob 079 408 19 78 |
| Schib Andreas, Stv. | |
| Wasserversorgung Möhlin | Tel 061 855 34 50 |
| Elektra | |
| Taufer Gisela, Kommissionspräsidentin | Tel 061 851 39 19 |
| Krähenbühl Ueli, Anlagewart/Betriebsleiter |
Mob 079 434 52 37 |
| Kalt Pius, Administration |
Tel G 061 855 90 17 |
| Feuerwehrkommando FW Melina | |
| Wirthlin Jürg, Kommandant | Tel 061 855 34 21 Mob 079 222 80 77 |
| Herzog Matthias, Vizekommandant | Tel 061 851 15 68 |
|
Friedensrichterin |
Tel 061 851 53 21 |
| Friedensrichter-Statthalterin Ehrler Barbara Steinligasse 11a 4313 Möhlin |
Tel 061 853 01 03 |
| Gemeindeweibel | |
| Schmid Brigitte | Tel 061 851 22 22 |
| Jagdaufsicht | |
| Armin Waldmeier, Mattenstrasse 2, 4313 Möhlin (Revier Zeiningen I: Zeininger Berg) | Tel 061 851 31 44 |
| Walter Freiermuth, Oberdorf 17, 4314 Zeiningen (Revier Zeiningen II: Sonnenberg, Schönenberg, Felsenhau, Ormis) | Tel 061 851 18 28 |
| Kaminfeger, Brandschutzbeamter, Feuerschauer, Rauchgaskontrolle | |
| Blatter Hansruedi, Stein | Tel 062 873 04 80 |
| Kantonspolizei | |
| Posten Rheinfelden | Tel 061 836 37 37 |
| Kindergärtnerinnen | |
| Schulhaus Mitteldorf | Tel 061 851 38 67 |
| Musikschule | |
| Leiter: Sacher Valentin | Tel G 061 855 11 04 |
|
Sekretariat: Jaun Corinne |
Tel G 061 855 11 04 |
| Pfarramt | |
| Römisch-katholisch: Zeiningen | Tel 061 851 11 17 |
| Christkatholisch: Hellikon | Tel 061 871 04 16 |
| Reformiert: Zeiningen | Tel 061 851 05 05 |
| Pflegekinderaufsicht | |
| Gemeindekanzlei | Tel 061 855 90 11 |
| Pilzkontrolleur | |
| Thomann Peter, Wallbach | Tel 061 861 16 34 |
| Regionales Führungsorgan RFO | |
| Zivilschutzstelle unteres Fricktal, Rheinfelden |
Tel 061 835 52 80 |
| Rektorat / Schulleitung | |
| Schulhaus Brugglismatt |
Tel 061 855 25 10 |
| Schularzt | |
| Dr. med. Ina Reising | Tel 061 851 14 40 |
| Sektionschef | |
|
Militärsektion Rheinfelden |
Tel 061 835 52 64 |
| Spitex | |
| Spitex-Zentrum, Gassenbach 79, 4315 Zuzgen |
Tel 061 873 00 65 |
| Wildschadenexperte | |
| Jeck Marcel | Tel 061 851 27 24 |
| Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzregion Unt. Fricktal | |
| Gerhard Zumsteg Marktgasse 16, Rathaus 4310 Rheinfelden |
Tel 061 835 52 80 |
Eine Vielzahl von Kommissionen setzt sich mit verschiedenen Aufgaben auseinander. Einige ständige Kommissionen und deren Präsidenten/Präsidentinnen sind nachfolgend aufgeführt. Aktuelle Auskünfte zu Arbeitsgruppen sind in der Gemeindekanzlei erhältlich.
Kommissionen vom Volk gewählt
Waldfläche und Bestockung
Auf dem Gesamtareal der Gemeinde Zeiningen von 1'139 ha, stehen ausgedehnte, vielfältig aufgebaute Laubwälder, welche einen Anteil von 476 ha., oder 42% aufweisen.
Die Besitzverhältnisse Wald sind wie folgt geregelt:
| Ortsbürgergemeinde | 428 ha |
| Staat Aargau | 42 ha |
| Bund | 1 ha |
| Privat | 5 ha |
Die Wälder stocken auf den beiden Talflanken als zwei zusammenhängende Komplexe. Als Teil des Tafeljuras bestehen die Waldböden in Zeiningen im Untergrund meist aus Muschelkalken. Der Oberboden weist unterschiedliche Mächtigkeiten auf, meist mit Steinen durchsetzter Mull, teilweise aber auch frische, lehmige Böden. Bezeichnet werden diese Böden als Braunerde, oder Rendzina.
Entsprechend dem vorhandenen Kalk, sind die Böden meist nicht sauer, sondern neutral bis basisch.
Zusammen mit dem vorhandenen Klima vor Ort, (Temperatur/Niederschläge) haben sich auf diesen Böden vor allem Buchenwaldgesellschaften gebildet. Nebst der Buche als Hauptbaumart, existieren jedoch noch weitere ca. 25 Laub- und Nadelbaumarten. Die Laubbäume überwiegen mit einem Anteil von ca. 80 % .
Der stehende Holzvorrat im Ortsbürgerwald beläuft sich auf etwa 120'000 m3, dies sind somit 280 m3/ha. Der jährliche Zuwachs liegt im Rahmen von etwa 7 m3/ha, oder ca. 3'000 m3 auf der Gesamtfläche.
Erschliessung
Für die Bewirtschaftung kann von einer optimalen Strassenerschliessung profitiert werden. Stehen doch etwa 37'000 lfm. lastwagenbefahrbare Waldstrassen und ca. 18'000 lfm sogenannte Maschinenwege zur Verfügung.
Bewirtschaftung
Die Bewirtschaftung des Waldes obliegt dem Forstbetrieb Zeinigerberg- Looberg.
Die Gemeinde Zeiningen ist Teil dieses Forstbetriebes, welcher per 1.01.2003 aus bisher drei Forstbetrieben gebildet wurde. Im Kopfbetrieb Zeiningen befinden sich Werkhof und Büro; die Gemeinde Zeiningen ist Besitzerin der Geräte und Maschinen und stellt auch das Forstpersonal an.
Die Aufwände werden den übrigen Waldbesitzern in Rechnung gestellt.
Folgende Vertragspartner sind an diesem Forstbetrieb beteiligt:
| Vertragspartner | Waldfläche ha. | Anteil in % | Privat- und übriger Wald im Forstrevier |
| OBG Zeiningen | 428 | 42 | 17 |
|
OBG Zuzgen |
171 | 17 | 80 |
| OBG Hellikon | 171 | 17 | 45 |
| OBG Mumpf | 124 | 12 | 10 |
|
EG Obermumpf |
28 | 4 | 154 |
| OBG Schupfart | 39 | 3 | 138 |
| Staat Aargau (Zeiningerberg- Zuzgen) | 54 | 5 | - |
| Total Forstbetrieb | 1015 | 100 | 444 |
Die Bewirtschaftung basiert auf den Prinzipien des naturnahen Waldbaus und der umfassenden Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen. Angestrebt wird ein vielfältiger Wald, artenreich und stufig aufgebaut.
Die Holznutzung bewegt sich im Rahmen des Zuwachses. Um die Nachhaltigkeit innerhalb der Altersstufen zu gewährleisten, sind jährliche Verjüngungen von ca. 3-4 ha. notwendig.
Bestockt werden diese Flächen zu rund 60% durch natürliche Ansamung, die restlichen Flächen durch Bepflanzung.
Der Betrieb und seine Produkte sind nach FSC und Q- Swiss Quality, zertifiziert.
Zusammen mit Unternehmern erbringt der Betrieb folgende Leistungen zugunsten der Vertragspartner:
Lebensraum Wald
Der Wald ist Teil unseres Lebensraumes und für viele übrige Lebewesen und Pflanzen ist er unverzichtbarer Teil ihres Daseins. Aus dieser Lebensgemeinschaft Wald beziehen wir vielfältige Leistungen in beträchtlichem Ausmass.
Die Nutzung seiner Produkte, die Erholungswirkung und sein Schutz werden im heutigen Waldgesetz als gleichwertig beurteilt. Dies bedeutet, dass wir uns als Gesellschaft aktiv um einen schonenden, rücksichtsvollen Umgang mit dem Wald bemühen müssen, damit auch unsere künftigen Generationen noch von seinen Funktionen profitieren kann.
Haben Sie Fragen rund um den Wald, benötigen Sie Brennholz für Ihr Cheminée oder möchten Sie im Garten einen Baum fällen, wenden Sie sich an:
Kontakt
Forstbetrieb Tel.: 061/ 851 25 50
Zeinigerberg- Looberg Natel.: 079/ 674 17 64
Werkhof Brugglismatt E-mail: u.jakober@bluewin.ch
4314 Zeiningen

(von links: Urs Jakober, Reno Sacher (ehemals), Marc Müller (ehemals) und Stefan Jegge)
URL: /wald/index.php| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
|
Ehrsam Doris |
Jeukenweg 11 |
Präsidentin |
Tel: 061 851 19 25 / Natel: 079 463 95 42 / E-Mail: dorisehrsam@bluewin.ch |
|
Tschopp Peter |
Fuchsrainweg 16 |
GR-Mitglied |
Tel: 061 851 21 76 |
|
Merz Brigitte |
Gehrenmatt 2 |
Mitglied |
Tel: 061 836 99 93 / Fax: 061 836 99 90 / E-Mail: mp.brigitte@bluewin.ch |
|
Wunderlin Ralf |
Sonnhaldenweg 10 |
Mitglied |
Tel: 061 863 00 55 |
| Wehrli Daniel | Grendelweg 15 | Mitglied | Tel: 061 851 07 59 |
|
Sekretariat: |
|||
|
Trautwein Markus |
Kirchweg 26 |
Leiter Bauverwaltung |
Tel: 061 855 90 15 |
| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| Frick Peter | Nussbaumweg 8 | Gemeinderat | |
| Herzog Matthias | Grieshaldenweg 41 | ||
| Waldmeier René | Winkelgässli 5 |
Weitere Informationen zur Feuerwehr finden Sie unter nachfolgender Website:
www.melina.ch
| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| Tschopp Peter |
Fuchsrainweg 16 |
Präsident | 061 851 21 76 |
| Senn Klaus | Im Gässli 1 | ||
| Jeck Marcel | Steinackerweg 15 | ||
| Rügge Willy | Raihof 121 |
| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| Stocker Simon | Friedhofweg 1 | Präsident | 061 851 46 15 |
| Spitzli Christoph | Schaufelackerweg 4 | Gemeinderat | |
| Löpfe Rahel | Hellweg 5 | ||
| Pfanner Sibylle | Mühlegasse 26 | ||
| Wunderlin Andrea | Oberdorf 8 | Schulpflegemitglied |
Weitere Informationen zur Musikschule finden Sie unter nachfolgender Website:
URL: /behoerden/kommissionen/musikschulkommission.php| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| Tschopp Peter | Fuchsrainweg 16 | Präsident | 061 851 21 76 |
| Freiermuth Fritz | Oberdorf 19 | ||
| Jakober Urs | Bärmeggenweg 16 | Aktuar | |
| Wunderlin Stefan | Oberer Katzenstirnenweg 10 |
| Name | Adresse | Funktion | Telefon |
| Taufer Gisela | Trottenweg 15 | Präsidentin | 061 851 39 19 |
| Aeschbacher Heinz | Cheibenhölzliweg 21 | Aktuar | |
| Brogli Anton | Möhlin | Brunnenmeister, mit beratender Stimme | 079 408 19 78 |
| Winter Roger, Bauverwaltung Möhlin | Techn. Berater | 061 855 33 76 |
Innerhalb der Anmeldefrist ist bei der Gemeindekanzlei folgende Nomination eingereicht worden:
Frick Peter1968
Laut § 30b GPR ist für diese Ersatzwahl in jedem Fall eine Urnenwahl erforderlich. Diese findet am 18. Dezember 2005 statt.
Das Wahlbüro
URL: /news/2005/11/1195.phpAuf Strassen und Trottoirs parkierte Autos behindern die Winterdienstarbeiten stark. Das Dauerparkieren auf öffentlichem Strassengebiet ist verboten - für auf Strassen und Wegen parkierte Autos wird bei der Schneeräumung jede Haftung der Gemeinde abgelehnt. Allfällige Schäden sind durch die Fahrzeugbesitzer selbst zu tragen. Schnee von Hausvorplätzen, Hauszufahrten usw. darf nicht auf der Strasse oder auf Trottoirs deponiert werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass bei der Schneeräumung der Strassen seitliche Anhäufungen entstehen, die auch vor Einfahrten und privaten Plätzen aus Zeitmangel nicht vom Bauamt geräumt werden können. - Gemäss den geltenden Vorschriften dürfen Bäume, Sträucher, lebende Hecken usw. den Verkehr auf öffentlichen Strassen, die Sicht, die Strassenbeleuchtung, die Strassentafeln und Verkehrssignale nicht beeinträchtigen. Wir bitten die Grundeigentümer, vorschriftswidrige Pflanzungen bis Ende November 2005 zurückzuschneiden und danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2005/11/1194.phpDie Stimmberechtigten sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung von Dienstag, 29. November 2005 eingeladen. Es werden folgende Geschäfte behandelt:
1.Protokoll der Versammlung vom 14. Juni 2005
2. Einbürgerungen
2.1 Bastian, Erik Alexander und Bastian, Laura Maria
2.2 Careri, Noemi und Careri, Manuel
3. Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 170'000.- für den Ersatz der Wasserleitung in der K 494 (Rebgasse)
4. Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 350'000.- für den Ersatz der Kanalisation in der K 494 (Rebgasse)
5. Bewilligung eines Beitrages von CHF 40'000.- an die Neuuniformierung der Musikgesellschaft Zeiningen
6. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2006 mit einem Steuerfuss von 112%
7. Diverses und Umfrage
B) ORTSBÜRGERGEMEINDE (anschliessend)
1. Protokoll der Versammlung vom 14. Juni 2004
2. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2006
3. Diverses und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen vom 15. bis 28. November 2005, während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
URL: /news/2005/11/1193.phpEidg. Abstimmung
1. Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft"
2.Änderung des Arbeitsgesetzes
Kant. Volksabstimmung
3. Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben"
Das Wahlbüro im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 27. November 2005, 08.45 bis 09.30 Uhr.
Bitte achten Sie auf die Urnenöffnungszeit sowie die verschiedenen Vorschriften bezüglich der Stimmabgabe. Insbesondere ist bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Die Abstimmung per Briefkasten (beim Haupteingang des Gemeindehauses) ist bis Sonntag um 08.45 Uhr möglich.
Die Mitglieder des Wahlbüros sind den Stimmenden dankbar, wenn die Wahlzettel möglichst ungefaltet in die Urne gelegt werden.
Gemeinderat und Wahlbüro.
URL: /news/2005/11/1190.phpDer Bundesrat hat am 21. Oktober 2005 wegen der drohenden Gefahr einer Einschleppung des Vogelgrippevirus durch Zugvögel aus dem osteuropäischen Raum die Freilandhaltung von Geflügel und anderen Vogelarten ab Dienstag, 25. Oktober 2005, auf dem Gebiet der ganzen Schweiz verboten. Das Verbot gilt zunächst bis zum 15. Dezember 2005. Auf Grund der bundesrätlichen Verordnung wird auch eine Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen sowie Schwimm- und Laufvogelhaltungen eingeführt. Personen, deren Tierhaltungen nicht landwirtschaftlich registriert sind, müssen ihre Tiere innert einer Woche ab dem 25. Oktober 2005 (bis 2. November 2005) registrieren lassen. Davon betroffen sind insbesondere Hobbyhaltungen und kleine Tierbestände. Betriebe, die bei den kantonalen Vollzugsstellen als Landwirtschaftsbetriebe registriert sind (Tierdatenerhebung 2005), sind von der Meldepflicht nicht betroffen. Ebenso sind die Besitzer von Ziervögeln wie Wellensittiche, Papageien, Kanarienvögeln sowie Personen, die Tauben aller Art halten nicht betroffen. Die Meldepflicht dient der Vorsorge. Im Seuchenfall kann damit eine gute Überwachung gewährleistet werden und die betroffenen Tierhalter können rasch und effizient informiert werden.
Die Meldung der Bestände sind der Gemeindekanzlei zu melden (Tel: 061 855 90 11; E-Mail: kanzlei@zeiningen.ch). Besten Dank für Ihre Mitarbeit!
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2005/10/1189.php
Der Dienstag, 01. November 2005 (Allerheiligen), gilt in Zeiningen als gesetzlicher Feiertag. Ebenfalls den ganzen Tag geschlossen bleibt die Gemeindeverwaltung am Montag, 31. Oktober 2005, (Brücke zwischen Sonntag und Allerheiligen). Die Angestellten haben diesen Tag vorgeholt. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Der Gemeinderat.
Für die Wahlen von Gemeinderat und Vizeammann gibt es nur im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl (§ 30b GPR). Als Vizeammann kann erkoren werden, wer im 1. Wahlgang bereits als Gemeinderat gewählt wurde.
Für das Amt des Vizeammanns sind während der Anmeldefrist gleich viele Anmeldungen eingegangen wie Personen zu wählen sind. Innerhalb der angesetzten Nachmeldefrist von
5 Tagen (Ablauf am 17. Oktober 2005, 17.00 Uhr) sind keine weiteren Personen mehr gemeldet worden. An der Sitzung vom 20. Oktober 2005 folgende Person als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR):
Vizeammann
Winzenried Peter, 1939, neu
Für die Wahl des 3. Wahlbüro-Mitgliedes (StimmenzählerInnen) sind während der Anmeldefrist gleich viele Anmeldungen eingegangen wie Personen zu wählen sind. Innerhalb der angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen (Ablauf am 17. Oktober 2005, 17.00 Uhr) sind keine weiteren Personen mehr gemeldet worden. An der Sitzung vom 20. Oktober 2005 folgende Person als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR):
3. Mitglied Wahlbüro
Körkel Soder Andrea, 1976, neu
Das Wahlbüro
URL: /news/2005/10/1187.phpAn die Bienenhalter wird auch im Jahre 2005 ein Betrag von Fr. 30.00 pro Bienenvolk ausgerichtet. Berechtigte wollen der Finanzverwaltung (Tel. 061 855 90 17) die Anzahl der 2005 gehaltenen Völker bis zum 10. November 2005 mitteilen.
Die Finanzverwaltung
URL: /news/2005/10/1186.php
Da am 25. September 2005 nicht alle Wahlen zustande gekommen sind, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen (§ 31 GPR). Dieser findet voraussichtlich am 27. November 2005 statt.
Zu wählen sind noch:
·Vizeammann
·1 Wahlbüromitglied
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Mittwoch, 05. Oktober 2005, 17.00 Uhr abgelaufen. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zeiningen können während den Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichnenden einsehen (§ 21d Abs. 2 VGPR).
Der Gemeinde wurden zuhanden des Wahlbüros fristgerecht folgende Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet:
Vizeammann (1 Mandat, 1 Kandidat): Winzenried Peter, 1939, von Basel BS und Belp BE, in Zeiningen, Am Stutz 10, neu
Wahlbüro (StimmenzählerInnen) (1 verbleibendes Mandat, 1 Kandidatin): Körkel Soder Andrea, 1976, von Möhlin AG und Wallbach AG, in Zeiningen, Leimgasse 21, neu
Das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sieht, sofern genau so viele Personen vorgeschlagen werden, als Sitze/Mandate zu vergeben sind, eine Nachmeldefrist von 5 Tagen (bis Montag, 17. Oktober 2005, 17.00 Uhr) vor, in welcher durch 10 in Zeiningen Stimmberechtigte neue Wahlvorschläge eingereicht werden können, um eine stille Wahl zu verhindern und eine Urnenwahl zu erwirken (§ 30a Abs. 1 GPR).
Das Wahlbüro
URL: /news/2005/10/1185.phpPer 31. Oktober 2005 werden die provisorischen Steuern 2005 zur Zahlung fällig. Für Überweisungen, welche nach dem genannten Stichtag eintreffen, wird ein Verzugszins von 5,5% verrechnet. Bitte beachten Sie, dass die provisorischen Rechnungen betrieben werden können, auch wenn die definitive Veranlagung erst im Jahre 2006 erfolgt. Vielen Dank für Ihre prompte Zahlung.
Finanzverwaltung
Zur Abgabe gelangen Gläser à 1 kg zu CHF 8.50, 5 kg Kessel zu CHF 40.00 und 12,5 kg Kessel zu CHF 95.00. Ebenfalls kann wieder der praktische Dispenser à 250 g zu CHF 3.50 bezogen werden. Stark gestiegene Transportkosten haben die Winterhilfe Schweiz dazu gezwungen, die Preise leicht anzuheben.
Der Birnel eignet sich sehr gut für kleinere Haushalte und zum Kennenlernen von Birnel und ist ausserdem wiederauffüllbar.
Birnel - der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen - ist ein Naturprodukt, das in konzentrierter Form alle wertvollen Mineralstoffe und Vitamine aufweist. Ein Kilo Birnel ent-hält Nährstoffe von ca. 10 Kilo Birnen, respektive 650 g hochwertigen Fruchtzucker. Sein bio-logischer und ernährungsphysiologischer Wert kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Birnel nährt, stärkt, ist leicht verdaulich und reguliert den Stoffwechsel. Birnel ist ein herrlicher Brotaufstrich, schmeckt vorzüglich zu geschwellten Kartoffeln, Pudding, Gries- und Reisbrei usw. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompotten, haus-gemachten Konfitüren oder Getränken eingesetzt werden.
Bestellungen der Einwohnerinnen und Einwohner von Zeiningen nimmt die Gemeindekanzlei Zeiningen (Tel. 061 855 90 11) gerne bis Freitag, 28. Oktober 2005, entgegen.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2005/09/1182.phpIn den Anhängen finden Sie die Resulate der Abstimmungen und Wahlen in Zeiningen vom 25. September 2005.
Das Wahlbüro / Die Gemeindekanzlei
Bei der Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes konnte noch nicht der gewünschte Erfolg erzielt werden, obwohl sich die Landwirte darum bemühen. Die stark giftige Pflanze breitet sich auch von nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken aus und kann besonders beim Jungvieh zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge führen. Das gelb blühende Jakobskreuzkraut sollte ausgerissen und vernichtet werden. Das Merkblatt "Jakobs-Kreuzkraut, eine Giftpflanze auf dem Vormarsch" kann im Anschlagkasten des Gemeindehauses und auf der Homepage www.zeiningen.ch eingesehen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
URL: /news/2005/09/1177.phpDie Ambrosia - oder das Aufrechte Traubenkraut - ist eine Pflanze aus Nordamerika, die sich von Frankreich und von Norditalien her kommend in der Schweiz auszubreiten beginnt. Ambrosiapollen haben eine sehr allergene Wirkung - auch für Nicht-Allergiker. Das Bundesamt für Gesundheit warnt schon heute vor erhöhten Gesundheitskosten.
Dieser Tage bildet die Ambrosia ihre Samen. Es ist höchste Zeit, sie jetzt auszureissen! Gemäss unseren Erfahrungen befindet sie sich vor allem in Hausgärten (über das Vogelfutter). Sie wurde schweizweit aber auch schon vereinzelt auf öffentlichen Anlagen (Schulen, Parks etc), an Strassenrändern, in und um Kiesgruben, Industriearealen und auf Lagerplätzen für allerlei Schutt und Holz gefunden.
Weitere Informationen über die Ambrosia finden Sie im Internet unter:
http://www.racchangins.ch/doc/fr/chercheurs/malherb/ambroisie_de.html.
Den Flyer finden Sie im Anhang.
URL: /news/2005/09/1176.phpAm Wochenende vom 25. September 2005 finden folgende Wahlen und Abstimmungen statt:
Gemeinde
Wahl von fünf Mitgliedern des Gemeinderates für die Amtsperiode 2006/09 mit gleichzeitiger Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns.
Wahl von drei Mitgliedern des Wahlbüros.
Kanton
Gesetz über den Ladenschluss; Aufhebung vom 1. März 2005
Aargauische Volksinitiative "Der Aargau bleibt Kulturkanton"
Bund
Bundesbeschluss über die Genehmigung und Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedländer und über die Revision der flankierenden Massnahmen.
Das Wahlbüro im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 25. September 2005, 08.45 bis 09.30 Uhr.
Bitte achten Sie auf die Urnenöffnungszeit sowie die verschiedenen Vorschriften bezüglich der Stimmabgabe. Insbesondere ist bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Die Abstimmung per Briefkasten (beim Haupteingang des Gemeindehauses) ist bis Sonntag um 08.45 Uhr möglich.
Die Mitglieder des Wahlbüros sind den Stimmenden dankbar, wenn die Wahlzettel möglichst ungefaltet in die Kuverts bzw. in die Urne gelegt werden.
Zur Wahl des Gemeinderates
Zur Wahl als Gemeinderat sind innerhalb der Anmeldefrist 7 Nominationen eingereicht worden.
Im ersten Wahlgang kann jede/r wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten. Die Wahl ist offen und nicht an einen formellen Wahlvorschlag gebunden. Bitte beachten Sie, dass eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur eine gültige Stimme erhalten kann, wenn sie gleichzeitig auch als Gemeinderat eine Stimme erhält. Weitere Informationen können dem mit den Wahlunterlagen zugestellten Informationsblatt entnommen werden.
Zur Wahl des Wahlbüros
Zur Wahl als Mitglieder des Wahlbüros sind innerhalb der Anmeldefrist nur 2 Nominationen eingegangen. Zu wählen sind gemäss Art. 1 der Gemeindeordnung jedoch 3 Mitglieder. Weil das Soll auch während der Nachnominationsfrist nicht erreicht wurde, waren stille Wahlen nach § 30b GPR nicht möglich und alle drei Mitglieder müssen durch Urnenwahl gewählt werden.
Gemeinderat und Wahlbüro
URL: /news/2005/08/1169.phpIn den unten angefügten Protokollen finden Sie die Resultate der eidg. und kant. Abstimmungen vom 27. November 2005.
URL: /news/2005/12/1200.phpNachdem vom fakultativen Referendum kein Gebrauch gemacht wurde, sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2005 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2005 in Rechtskraft erwachsen.
Der Gemeinderat
URL: /news/2005/08/1158.php
Mitwirkungsauflage
Im Sinne der Mitwirkung gemäss § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz) werden die Entwürfe des Bauzonenplans, Kulturlandplans und der Bau- und Nutzungsordnung in der Zeit vom 21. März 2011 bis zum 20. April 2011 öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen können während der Bürozeit in der Gemeindekanzlei eingesehen werden oder unter nachfolgenden Links heruntergeladen werden:
Planungsbericht
Entwurf Bau- und Nutzungsordnung
Entwurf Bauzonenplan
Entwurf Bauzonenplan (Übersicht Änderungen)
Informationsveranstaltung
Weiter führt der Gemeinderat am 29. März 2011, 19.30 Uhr, eine Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle Mitteldorf durch. Die interessierte Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Einwendungen können erst im Rahmen der öffentlichen Auflage eingereicht werden. URL: /news/2011/03/Nutzungsplanung.php
Wegen Todesfall/Rücktritt suchen wir für folgende Kommissionen/Funktionen neue Mitarbeiter/innen:
·Mitglied der Grundstückschätzungskommission, nichtlandwirtschaftlich
·Mitglied der Grundstückschätzungskommission, landwirtschaftlich (bevorzugt werden Bewerber/innen mit landwirtschaftlicher Ausbildung)
·Gemeindedelegierte/r für die Gebäudeschätzungen des Aarg. Versicherungsamtes (Rücktritt von Arthur Freiermuth per 31.12.2007).
Haben wir Interesse geweckt? Anmeldungen, schriftlich oder per Telefon, nimmt der Gemeinderat gerne bis 30. August 2007 entgegen. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Stefan Wunderlin, Tel. 061 855 90 11).
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/08/1803.phpSchulen
In Zeiningen und von hier aus können folgende Schulen besucht werden:
Dank seiner Lage in einer Randregion des Kantons Aargau profitiert Zeiningen von einem optimalen Schulangebot für die Wahl des weiteren Ausbildungsweges. Aufgrund von Schulabkommen zwischen den Kantonen können u.a. folgende Schule besucht werden:
Für weitere Informationen über Studien-und Berufswahlmöglichkeiten steht Jugendlichen und Erwachsenen die Berufsberatung des Bezirks Rheinfelden, Möhlin, zur Verfügung.
Turn- und Sportanlagen
Ferienordnung
Es wird jeweils allen Betroffenen ein Ferienplan zugestellt. Nähere Auskunft erteilen das Rektorat und die Schulpflege.
Hauswart
Schulhäuser, Turnhalle, Gemeindehaus
Körkel Sandro
Schulleitung
061 855 25 10
Kindergarten
061 851 38 67
Internetadressen
www.schulezeiningen.ch/
www.ms-zeiningen.ch
Feuerwehr
Frauen und Männer sind vom 20. bis 44. Lebensjahr feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Dienst oder durch Leistung des jährlichen Pflichtersatzes (Feuerwehrsteuer) erfüllt.
Ab 01.01.2009 hat die Gemeinde Zeiningen zusammen mit der Gemeinde Möhlin die Feuerwehr zusammengelegt und tritt nun unter dem Namen Feuerwehr Möhlin auf. Weitere Informationen zur Feuerwehr finden Sie unter www.melina.ch.
| Adresse: | Marktgasse 1, 4310 Rheinfelden |
| Telefon: | 061 / 833 33 10 |
| Telefax: | 061 / 833 33 19 |
| E-Mail: | |
| Website: | www.polizei-rheinfelden.ch |
| Öffnungszeiten: | Montag - Freitag 09.00 Uhr - 11.45 Uhr 15.00 Uhr - 17.45 Uhr Samstag 10.00 Uhr - 11.45 Uhr |
Abteilung:
Für Sie erreichbar:
Montag: 09.30 - 11.30 Uhr
Dienstag: 09.30 - 11.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Mittwoch: 09.30 - 11.30 Uhr
Freitag: 09.30 - 11.00 Uhr
Abteilung:
Bauverwaltung, Werkhof, Liegenschaftsunterhalt
URL: /verwaltung/personal/tschoppdominik.php
Derzeit liest Frau Astrid Lang im ganzen Dorf die Strom- und Wasserzähler ab. Wir ersuchen Sie, Frau Lang Zutritt zu den Zählern zu gewähren.
Abteilung:
Für Sie erreichbar:
Montag - Freitag 09.30 - 11.00 Uhr
URL: /verwaltung/personal/manhartsbergerbernadette.phpURL: /verwaltung/personal/koerkelsandro.php
Link:
Link:
Nachdem vom fakultativen Referendum kein Gebrauch gemacht wurde, sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2007 in Rechtskraft erwachsen.
4314 Zeiningen, 14. Januar 2008
Der Gemeinderat
URL: /news/2008/01/1906.phpHauptaufgaben:
Abteilung:
Bauverwaltung, Werkhof, Liegenschaftsunterhalt
URL: /verwaltung/personal/freiermuthanton.phpDie Publikation finden Sie in der PDF-Datei.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2005/08/1165.php
Anträge und Eingaben von Privaten, Vereinen und Kommissionen, welche im Voranschlag der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2006 berücksichtigt werden sollen, sind dem Gemeinderat schriftlich und begründet bis spätestens 26. August 2005 einzureichen. Später eintreffende Eingaben können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat
Am 1. August 2005 tritt das neue Chemikaliengesetz in Kraft. Dies hat zur Folge, dass für den Bezug von Produkten der Giftklasse 2 keine Giftscheine mehr benötigt werden.
Die Gemeindekanzlei
Schul- und Gemeindebibliothek Zeiningen
Die Schul- und Gemeindebibliothek befindet sich im Schulhaus Mitteldorf. Im Angebot der Bibliothek sind: Bilderbücher für kleine Kinder, spannende Bücher ab dem ersten Lesealter bis Jugend und junge Erwachsene, ein grosses Angebot an Sachbüchern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Unterhaltungsliteratur aller Art für Erwachsene, Comics, Kassetten für Kinder, Hörbücher für Erwachsene, DVDs und Videofilme, Zeitschriften im Abonnement. Es werden auch Bücherwünsche entgegengenommen und spezielle Bücher können jederzeit – wenn nicht in der Bibliothek vorhanden – in einer grösseren Bibliothek beschafft werden.
Öffnungszeiten
| Öffnungszeiten | |
| Montag | 17.00 – 19.00 Uhr |
| Donnerstag | 17.00 – 19.00 Uhr |
| Samstag | 10.00 – 12.00 Uhr |
Für abweichende Öffnungszeiten (vor den Schulferien) beachten Sie bitte die Publikation im Bezirksanzeiger.
Das Bibi-Team, Annita Gubler, Cäcilia Adler, Madlen Hollinger und Brigitte Freiermuth freuen sich auf Ihren Besuch.
Webseite der Bibliothek: http://bibi.anncha.ch/
URL: /gemeinde/bibliothek.phpDie Wahlurnen werden während den jeweils publizierten Abstimmungszeiten im Vorraum der Gemeindekanzlei aufgestellt.
Für eidgenössische und kantonale Abstimmungen werden die Unterlagen den Stimmberechtigten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt.
Stellvertretende Stimmabgabe
Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis (Kuvert) zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich stimmen will
Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte besuchen Sie diese Seite Ende Juni 2006 erneut.
URL: /gemeinde/service_public.phpDie Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie besteht aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen. Die Ortsbürgergemeinde Zeiningen zählt zur Zeit 419 Mitglieder.
Die Organe der Orsbürgergemeinde sind:
Die Ortsbürgergemeinde ist mit folgenden Hauptaufgaben betraut:
Das Ortsbürgerrecht wird erworben:
Die Elektrizitätsversorgung ist ein Unternehmen des öffentlichen Rechtes. Sie steht unter Aufsicht des Gemeinderates und wird nach dem betriebswirtschaftlichen Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit betrieben.
Die elektrische Energie ist ein nicht mehr wegzudenkendes Grundbedürfnis unserer Gesellschaft. Im Zuge dieser Entwicklung sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen an den Energieträger 'Strom' massiv gewachsen. Die Versorgungssicherheit und der allgemeine Personen- und Sachschutz sind weitere wesentliche Aufgaben der Anlagebetreiber. Die Elektrizitätsversorgung hat die Aufgabe, im Rahmen der Leistungsfährigkeit und Wirtschaftlichkeit seiner Anlagen, elektrische Energie unter den Bedingungen der reglementarischen Bestimmungen an die Kunden in Ihrem Versorgungsgebiet kostengünstig zu liefern. Dazu gehört auch der Betrieb, die Überwachung und der Unterhalt aller Versorgungseinrichtungen und öffentlichen Beleuchtungsanlagen, die Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen, Ausbau und Neuerschliessung im Rahmen der Bedürfnisse und Bestimmungen, Installations- und Anlagekontrollen.
Kontakt:
Pius Kalt, Administration
Tel.: 061 855 90 17
Email: finanzverwaltung@zeiningen.ch
Krähenbühl Ueli, Betriebsleiter Elektra
Tel.: 061 851 00 90
Mobil: 079 434 52 37
24 Std.-Pikett/Störungsdienst
Tel: 061 855 90 10
Über die Osterfeiertage gelten für die Gemeindeverwaltung folgende Arbeits- und Schalteröffnungszeiten:
·Gründonnerstag, 13. April 2006: Schalteröffnungszeit bis 16.15 Uhr. Arbeitsschluss 16.30 Uhr.
·Karfreitag, 14. April 2006: Gesetzlicher Feiertag. Ganzer Tag geschlossen.
·Ostermontag, 17. April 2006: Gesetzlicher Feiertag. Ganzer Tag geschlossen.
Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern erholsame Osterfeiertage.
Die Gemeindekanzlei.
Das neue Benützungsreglement der Schul- und Sportanlagen wurde nach der Vernehmlassung entsprechend angepasst und ist seit 04. August 2008 in Kraft. Es kann auf der Homepage unter www.zeiningen.ch heruntergeladen werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Gemeindekanzlei, das Schulsekretariat oder die Schulpflege gerne zur Verfügung.
URL: /news/2008/08/2198.phpDie neue Sportanlage Brugglismatt ist seit gut einem Monat in Betrieb. Sie bereitet der Bevölkerung grosse Freude und wird bereits rege benutzt. So konnte am vergangenen Freitag der durch den TV Zeiningen organisierte "Schnellste Zeininger" mit Erfolg durchgeführt werden.
Der Gemeinderat musste zur grossen Enttäuschung und Empörung feststellen, dass in der Nacht vom 16. zum 17. August 2008 die Anlage bereits Opfer eines Vandalenaktes wurde. So entfachte die unbekannte Täterschaft auf der Tartanbahn ein Feuer, das sich tief in den Belag einfrass. Auch weitere Beschädigungen mussten festgestellt werden.
Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde eingereicht. Der Gemeinderat ruft nun auf, sachdienliche Hinweise an die Kantonspolizei Rheinfelden zu melden (Tel. 061 836 37 37).
Der Gemeinderat

URL: /news/2008/08/2199.php
Hier finden Sie als Sammlung des kommunalen Rechts die wichtigsten Erlasse von Gemeindeversammlung und Gemeinderat.
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| Reglement | Genehmigungsdatum/Inkrafttretung |
| Abfallbewirtschaftungsreglement | 04. Dezember 2001 |
| Abwasserreglement | 19. Juni 2001 |
| Entschädigungreglement für Feuerwehreinsätze | 01. Januar 2009 |
| Feuerwehrreglement | 01. Januar 2009 |
| Friedhof- und Bestattungsreglement mit Anhang | 01. Januar 2009 |
| Gebührenanhang zum Friedhof- und Bestattungsreglement | 01. Januar 2009 |
| Gebührenordnung EVZ | 01. Dezember 2003 |
| Gemeindeordnung | 20. April 2005 |
| Geschäftsreglement | 07. Juli 2003 |
| Musikschulreglement | 16. Oktober 2006 |
| Naturschutz-Reglement | 02. Februar 1993 |
| Ortsbürgerrecht | 03. Dezember 2002 |
| Personalreglement | 01. Januar 2004 |
| Polizeireglement Anhänge 1, 2 und 3 |
01. Januar 2007 |
| Reglement EVZ | 01. Januar 2004 |
| Reglement über die Benützung der öffentlichen Bauten, Schul- und Sportanlagen | 04. August 2008 |
| Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen | 30. November 2010 |
| Richtlinien zum Schutze des Ortsbildes | 20. August 2001 |
| Wasserreglement (Inhaltsverzeichnis, Text) |
19. Juni 2001 |
Gemäss § 109 kant. Baugesetz dürfen Anstösser die öffentlichen Strasse und den Verkehr darauf weder durch Bauten, Einfriedungen, Bäume, Sträucher, Büsche, Gras und sonstige Objekte beeinträchtigen. Auf diversen Gemeindestrassen ist die Verkehrssicherheit durch sichtbehindernde Hecken, Sträucher und Bäume stark beeinträchtigt.
Wir ersuchen die Grundeigentümer, die Situation bei ihren Liegenschaften zu überprüfen und nötigenfalls ihre sichtbehindernden Bäume, Sträucher und Hecken zu reduzieren bzw. auf die Grenze zurückzuschneiden.
Vielen Dank für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/08/1491.phpAm 12. Dezember 2004 erfolgt der Fahrplanwechsel.
Ab sofort ist die Webseite www.ag.ch/fahrplan2005 aufgeschaltet. Diese Webseite gibt u.a. einen Überblick über die Neuerungen für die Gemeinde Zeiningen.
URL: /news/2004/11/neuer_fahrplan.phpNachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. November 2004 am 7. Januar 2005 rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat
URL: /news/2004/11/gv_beschluesse.phpAb sofort steht Ihnen der Voranschlag 2005 als PDF-Download zur Verfügung.
Download PDF-Datei (2.7 MB gross) (rechte Maustaste + Ziel speichern unter ...)
Der Gemeinderat
URL: /news/2004/11/voranschlag_05.phpKontakt
Vezzani Jacqueline
Tel 061 855 90 12
Mail jacqueline.vezzani@zeiningen.ch
Vorankündigung
Am 2./4./5. und 11.06.2005 (mit Reservedatum 12./13.06.2005) finden auf dem Flugplatz Schupfart die Regionalen Meisterschaften (RM) im Segelflug statt.
Während diesen Tagen ist mit einem erhöhten Flugbetrieb zu rechnen, d.h. hauptsächlich vor der Mittagszeit, bis alle Segelflugzeuge in der Luft sind. die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden wird um Verständnis für die zusätzlichen Lärmimmissionen gebeten.
OK RM Schupfart 2005/Gemeindekanzlei Zeiningen
URL: /news/2005/05/1088.phpAuch in der Schweiz laufen derzeit Bemühungen zur Einführung eines sogenannten biometrischen Passes. Auslöser dafür ist vor allem die Forderung der USA, wonach alle ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellten Reisepässe für eine visumsfreie Reise in und durch die USA mit biometrischen Daten versehen sein müssen. Die jetzt in der Schweiz seit 2003 produzierten maschinenlesbaren Pässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt werden, werden von den USA gemäss deren Beschluss weiter für ein visumsfreie Ein- und Durchreise akzeptiert.
Die Einführung des biometrischen Passes ist laut Auskunft des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) frühestens auf September 2006 geplant. Es ist jedoch sehr gut möglich, dass auch dieses Einführungsdatum nochmals auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Falls Sie also eine USA-Reise geplant haben, empfehlen wir Ihnen, dafür zu sorgen, dass Sie noch vor dem 26. Oktober 2005 in den Besitz des jetzt gültigen Passes des Modells 2003 kommen. Bitte bestellen Sie diesen so schnell wie möglich, spätestens aber bis Mitte September 2005, damit er noch vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt werden kann.
Alle wichtigen Informationen zum Thema biometrischer Pass finden Sie zudem im Internet unter www.fedpol.ch/d/brennpunkt. Verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen in die USA erteilen auch die zuständigen US-Behörden, etwa in der US-Botschaft in Bern (http://bern.usembassy.gov/biometric_passport.html oder http://bern.usembassy.gov/new_swiss_passport.html).
Den Online-Flyer finden Sie unter http://www.fedpol.ch/FAQ_Pass/Info-Pass.pdf.
URL: /news/2005/05/1089.phpSuchen Sie ein Haus, Wohnung, Grundstück oder Mehrfamilienhaus in Zeiningen?
Dann navigieren Sie durch die Immobilienbörse:
Immobilienbörse der Neuen Aargauer Bank
Immobilienbörse der Aargauer Kantonalbank
Immobilienbörse der Raiffeisenbank Wegenstettertal
Immobilienbörse von Immoscout 24
Inserat:
Holinger AG - Wohneigentum am Zeiningerberg
Quality Home - Projektvorschlag / Bauland zu verkaufen
URL: /gemeinde/immobilienboerse.phpHier finden Sie die Botschaft für die Einwohnergemeinde vom Dienstag, 14. Juni 2005, und die Ortsbürgergemeinde vom Freitag, 17. Juni 2005.
URL: /news/2005/05/1080.php
Nun sind schon wieder drei Monate verflossen. Wir haben wieder die Rangliste aufgestellt. Von den 400 Ballons die am 24. September 2011 aufgeflogen sind, kamen 36 Karten zurück.
Der weiteste Ballon von Michael Mehr, Unterer Kirchweg 5 aus 5064 Wittnau flog bis nach D-88433 Scheminerhofen (in der Region Biberach-Ulm) 223 km.
Er bekommt den ersten Preis: 6 Tageskarten à 18 Fr. gestiftet von der Wasserfallen Luftseilbahn, 4418 Reigoldswil und ein Essen im Wert von 30 Fr. gestiftet von Fam. U + P Huber Schaad Berghaus Hintere Wasserfallen Mümliswil.
Der zweite Ballon von Ina Binder-Casella, Seltisbergerstrasse 21 aus 4059 Basel flog bis nach D-75394 Oberreichenbach Kreis Calw (Nagold-Pflanzheim) 215 km. Sie bekommt den zweiten Preis: 5 Gutscheine im Wert von je 20 Fr. gestiftet von der Landi Frila aus 5074 Eiken. Der dritte Ballon von Gertrud Wunderlin, Maispracherweg 6 aus 4314 Zeiningen flog bis nach D-78658 Zimmern 124 km (Rottweil). Sie bekommt den dritten Preis: 4 Tageskarten à 18 Fr. gestiftet von der Wasserfallen Luftseilbahn in 4418 Reigoldswil.
Wir hatten von 25 Sponsoren Preise erhalten. Alle restlichen Ballonkarten kamen aus der Region Waldshut und Schwarzwald zurück. Alle Preisgewinner bekommen Ihre Preise in den nächsten Tagen zugestellt.
Besten Dank geht auch an alle Teilnehmer die dieses Jahr wieder mitgemacht haben. Der Reinerlös geht wie alle Jahre an die Nigeriagruppe in Zeiningen.
Carlo und Rosmarie Binder-Wunderlin
Name/Adresse der Gesuchsteller: taro siggenthal AG, Wiesenstrasse 18, 5303 Würenlingen Lage des Baugrundstückes:Parz. 1185, Gehrenweg Umschreibung des Vorhabens:3 Reihenhäuser mit Unterständen (9 Wohnungen) Name/Adresse der Gesuchsteller: Waldburger S. + S., Mitteldorf 12, 4314 Zeiningen Lage des Baugrundstückes:Parzelle 2299, Im Walki Umschreibung des Vorhabens:Einfamilienhaus mit ged. Sitzplatz und Carport Diese Baugesuche liegen vom 02. Juni 2005 bis 21. Juni 2005, während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmungen vom 05. Juni 2005:
URL: /news/2005/06/1099.phpGesamterneuerungswahl des Gemeinderates mit Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 25. September 2005 für die Amtsperiode 2006/2009; Anmeldeverfahren
Am 25. September 2005 findet die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates mit der gleichzeitigen Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2006/2009 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 12. August 2005, 17.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Der Gemeinderat
URL: /news/2005/08/1160.phpGesamterneuerungswahl der Kommissionen vom 25. September 2005 für die Amtsperiode 2006/2009; Anmeldeverfahren
Am 25. September 2005 findet die Gesamterneuerungswahl der Schulpflege (5 Mitglieder), der Finanzkommission (3 Mitglieder), der Steuerkommission (3 Mitglieder) sowie des Wahlbüros (3 Stimmenzähler und 3 Ersatzmitglieder) für die Amtsperiode 2006/2009 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 12. August 2005, 17.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Der Gemeinderat
URL: /news/2005/06/1107.php
Im Rahmen der Prävention der Aargauischen Stiftung für Suchthilfe fand im Mai 2008 in den Gemeinden des Möhlintales die erste Serie (von total drei Serien) der Alkoholtestkäufe statt.
Die Testserie in den Verkaufsgeschäften und Restaurants der fünf Gemeinden Möhlin, Zeiningen, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, ergab ein sehr gutes Resultat. Von total 48 getesteten Verkaufsstellen mussten nur deren 9 oder rund 19 % beanstandet werden. Den Verkaufsstellen und Restaurants, die keinen Alkohol an unter 16 Jahre alte Jugendliche
verkauft haben, gratulieren wir herzlich und freuen uns, dass das Thema Alkoholprävention ernst genommen wird. Die 9 Verkaufsstellen, die Alkohol verkauft oder ausgeschenkt haben, wurden mit einem Schreiben auf das negative Resultat aufmerksam gemacht. Das Präventionsnetz hofft, dass diese Verkaufsstellen die Informations- und Ausbildungsmöglichkeiten der ags Aargauische Stiftung für Suchthilfe unter der Homepage www.gmeind.ch nutzen und bei der nächsten Testkaufserie ebenfalls positiv abschliessen werden. Bei einem weiteren negativen Ergebnis erfolgt eine polizeiliche Verzeigung.
Präventionsnetz Möhlintal
URL: /news/2008/07/2176.php
Die Schule und Musikschule Zeiningen suchen auf den 1.9.2008 oder nach Vereinbarung eine motivierte Person, die bereit ist, im Durchschnitt ca. 21 Stunden pro Woche in unserem Schul- (33%) und Musikschulsekretariat (17%) zu arbeiten (Jahresarbeitszeit).
Zu Ihren Kernaufgaben gehören die Bearbeitung von administrativen Aufgaben der Volksschule und Musikschule. Dabei handelt es sich um Aufgaben im Zusammenhang mit Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern, Infrastruktur und Finanzen. Sie arbeiten eng mit den Schulleitern Volksschule und Musikschule zusammen.
Wir bieten: Abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und weitgehend selbstständige Tätigkeit. Ein offenes und freundliches Schulhaus mit angenehmer Arbeitsatmosphäre, einen mit modernen Hilfsmitteln eingerichteten Arbeitsplatz. Zeitgemässe Anstellungsbedingungen.
Wir erwarten: Abgeschlossene kaufmännische Lehre oder gleichwertige Ausbildung inklusive Protokollführung. Erfahrung in der EDV-Anwendung (Word, Excel, Power Point, Internet, E-Mail). Kommunikationsfreudigkeit, Geschick im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Belastbarkeit beim Bewältigen vielfältiger Aufgaben. Selbständiges Arbeiten und Lösen organisatorischer Probleme, Flexibilität bezüglich Jahresarbeitszeit.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 08. August 2008 an die Gemeindeverwaltung, Herr Marius Fricker, Gemeindehaus, 4314 Zeiningen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Simon Stocker (Präsident der Musikschule), Tel. 079 770 35 88 oder Frau Denise Eng (Schulpflegepräsidentin) Tel. 079 2457475 gerne zur Verfügung.
Die Schulpflege und Musikschulkommission. URL: /news/2008/07/2177.php
(Gesamtleitung Gemeindeverwaltung)
(Beratung, Protokollierung)
Aktuariat des Wahlbüros
(Beistandschaften, Beiratschaften, Kindesschutzmassnahmen,
Besuchsregelungen etc.)
Abteilung:
Für Sie erreichbar:
Ganztags von Montag - Freitag während den Bürozeiten.
URL: /verwaltung/personal/frickermarius.phpOhne nenneswerte Diskussion wurden die Traktanden 2 (Zusatzarbeiten Schulhaus Brugglinsmatt 2) und 3 (zusätzliche Kindergartenabteilung) gutgeheissen. Grosszügig zeigte sich der Souverän auch gegenüber dem Gemeinderat, indem mit überwältigender Mehrheit eine Erhöhung der Besoldung von über 50% beschlossen wurde. Unproblematisch war auch die Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Verkauf von vier Baulandparzellen im Gebiet "Walki": Die Zustimmung erfolgte praktisch einstimmig. Eine emotionale Diskussion entstand bei Tranktandum 6 (Sanierung und Erneuerung des Elektranetzes im Gebiet Tschoppert/Bleuel). Schliesslich wurde das Kreditbegehren von CHF 478'282.- aber mit eindeutiger Mehrheit genehmigt. Interessantes konnten die Stimmbürger über die Arbeit der Verkehrsberuhigungsgruppe vernehmen. Die Bemühungen dieses Gremiums fanden allgemein Anerkennung und Zustimmung. Der erfreuliche Rechnungsabschluss warf keine hohen Wellen. Die Rechnung fand mit einem Überschuss von rund CHF 800'000.-- klare Zustimmung.
Die Resultate der Einwohnergemeindeversammlung können Sie mit der PDF-Datei herunterladen.
URL: /news/2005/06/1118.phpAbteilung:
Finanzverwaltung Link: Elektra Zeiningen
Für Sie erreichbar:
Ganztags von Montag - Freitag während den Bürozeiten.
URL: /verwaltung/personal/kaltpius.phpDie Gemeinde Zeiningen ist an drei Gemeindeverbänden beteiligt, die öffentliche Aufgaben auf regionaler Ebene erfüllen. Diese Verbände arbeiten auf der Grundlage folgender Satzungen, die von allen Gemeindeversammlungen gutgeheissen worden sind:
| Verband | beteiligte Gemeinden |
| Abwasserverband Region Möhlin | 9 |
| Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal | 13 |
| Planungsverband Fricktal Regio | 41 |
Regionale Zusammenarbeit ist auch auf der Basis von Gemeindeverträgen möglich. Die Gemeinde Zeiningen bietet ihre Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:
Dienstleistungbereich
Partnergemeinden
Betreibungsamt Region Möhlin
Möhlin, Zeiningen, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Wallbach
Feuerwehr Möhlin
Möhlin, Zeiningen
Forstbetrieb Zeiningerberg-Looberg
Zeiningen, Zuzgen, Hellikon, Mumpf, Obermumpf, Schupfart
Regionalpolizei Unteres Fricktal
Alle Gemeinden des Unteren Fricktals
Regio-Steueramt Wallbach
Wallbach, Zeiningen, Zuzgen, Wegenstetten, Schupfart, Mumpf, Stein
Regionales Zivilstandsamt
Alle Gemeinden des Unteren Fricktals
SVA Gemeindezweigestelle
Zeiningen, Wallbach
Zivilschutzorganisation Unteres Fricktal
Alle Gemeinden des Unteren Fricktals
Die Zeininger Ortsbürger haben die Gunst des hochsommerlichen Wetters genutzt. Gemeindeammann Hilde Bans konnte 38 Stimmberechtigte zur Ortsbürgergemeindeversammlung im Freien beim Holzlagerschopf Röti begrüssen. Nach einem interessanten Referat von Stefan Vögtli, Projektkoordinator der Projektgruppe Holzheizkraftwerk Basel,stimmte der Souverän mit grosser Mehrheit einer Beteiligung an der Raurica Waldholz AG und der Zeichnung von Namenaktien über Fr. 100'000.- zu. Auch die Rechnung 2005, welche trotz gedrückten Holzpreisen ein beachtliches Ergebnis zeitigte, wurde mit grosser Mehrheit angenommen.
Die Resultate der Ortsbürgergemeindeversammlung können Sie mit der PDF-Datei herunterladen.
Das bestellte Birnel ist rechtzeitig vor Weihnachten bei uns eingetroffen. Es kann ab sofort in der Gemeindekanzlei bezogen und bezahlt werden.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2005/12/1204.phpMontag, der 26. Dezember 2005 (Stephanstag) ist ein gesetzlicher Feiertag; die Verwaltung bleibt geschlossen. Von Dienstag, 27. Januar bis Freitag, 30. Dezember 2005 bleiben die Schalter der Gemeindekanzlei und der Finanzverwalterung geschlossen. Ab Montag, 02. Januar 2006 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und das Verständnis im zu Ende gehenden Jahr. Wir wünschen Ihnen erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins Jahr 2006!
Da die Gemeinde über Weihnachten und Neujahr geschlossen ist, bitten wir Sie, sich bei Todesfällen, an folgende Telefonnummern zu wenden:
Tel. 061 851 15 50 oder
Tel. 062 873 08 59.
URL: /news/2005/12/1206.php
Titus Freiermuth hat seinen Rücktritt als Strom- und Wasserzählerableser der Gemeinde Zeiningen eingereicht. Seine Tätigkeit, die er mit grossem Pflichtbewusstsein und mit äusserster Zuverlässigkeit ausgeübt hat, wird ihm bestens verdankt.
Der Gemeinderat sucht eine Nachfolgerin / einen Nachfolger für dieses Amt. Die Tätigkeit umfasst das jährlich einmalige Ablesen der zirka 650 Wasserzähler und das zweimalige Ablesen der rund 1'000 Stromzähler sowie die Zwischenablesungen bei Zu- und Wegzügen. Die Tätigkeit wird in einer Jahrespauschale entschädigt.
Anmeldungen sind bis 15. Januar 2006 mündlich oder schriftlich an die Gemeindekanzlei zu richten (S. Wunderlin, Gemeindeschreiber). Dieser erteilt auch weitere Auskünfte (061 855 90 11)
Der Gemeinderat.
URL: /news/2005/12/1207.php
Auch der langjährige Ackerbaustellenleiter Marcel Jeck ist amtsmüde geworden und wird per 31. Dezember 2005 zurücktreten. Er hat diese Tätigkeit mit äusserster Zuverlässigkeit und grossem Pflichtbewusstsein ausgeübt. Dafür dankt ihm der Gemeinderat ganz herzlich.
Auf eine erste Ausschreibung sind keine Bewerbungen für diese recht anspruchsvolle Tätigkeit eingegangen. Falls Sie sich angesprochen fühlen, sind Sie eingeladen, sich bis zum 15. Januar 2006 beim Gemeinderat zu melden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeschreiber Stefan Wunderlin (061 855 90 11).
Der Gemeinderat.
URL: /news/2005/12/1208.phpDer Gemeinderat Zeiningen gratuliert Gemeinderat Peter Frick herzlich zur Wiederwahl.
Der Gemeinderat.
Das Resultat finden Sie in der untenstehenden Datei.
URL: /news/2005/12/1209.phpDie Einwohnergemeindeversammlung findet um 20.15 Uhr statt.
URL: /events/2006/01/1295.phpanschliessend an die Einwohnergemeindeversammlung
URL: /events/2006/01/1297.phpStebler A. + Peter M., Ormalingerstrasse 12, 4460 Gelterkinden, Einfamilienhaus mit Carport auf Parzelle 2297, Im Walki; Nietlispach Franz, Leimgasse 1, 4314 Zeiningen, für Cheminéeofen und Stahlkamin bei Haus Nr. 408, Parzelle 1487, Leimgasse.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/01/1354.phpName/Adresse der Gesuchsteller: Willener Martin + Silvia, Hornbergweg 6, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:Parz. 2305, Hornbergweg 6
Umschreibung des Vorhabens:Wintergarten
Name/Adresse der Gesuchsteller: Seger Markus + Simone, Bodenackerstrasse 4a, 4334 Sisseln
Lage des Baugrundstückes:Parz. 72, Wiesenweg
Umschreibung des Vorhabens:Einfamilienhaus
Name/Adresse der Gesuchsteller: Zürcher Jean Pierre + Susanna, Riburgpark 5, 4313 Möhlin
Lage des Baugrundstückes:Parz. 2378, Maispracherweg
Umschreibung des Vorhabens:EFH mit Garage
Diese Baugesuche liegen vom 26. Januar 2006 bis 14. Februar 2006, während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/01/1357.phpWohnprofil AG, Bahnhofstrasse 15, Lenzburg, für ein Einfamilienhaus mit Carport auf Parzelle 2244, Duppeliweg - Schratz A. + I., Schwarzackerstrasse 61, Kaiseraugst, für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Parzelle 2374, Juchgasse - Bienz-Steiner R. + I., Ritzhansweg 2, Zeiningen, für eine Stützmauer mit Böschungen längs Schaufelackerweg, Parzelle 921.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/01/1358.php
Die im Veranstaltungskalender 2006 (Seite 3) angekündigten Daten der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung im Juni werden aus Rücksicht auf wichtige Spiele der Fussball-Weltmeisterschaft wie folgt verschoben: Einwohnergemeindeversammlung (Rechnungsgmeinde) auf Montag, 12. Juni 2006, 20.15 Uhr; Ortsbürgergemeindeversammlung, ausnahmsweise anschliessend an die Einwohnergemeindeversammlung. Die separate Durchführung im Freien (beim Holzschopf) muss in diesem Jahr leider unterbleiben. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Der Gemeinderat.
Die traditionelle Bannbereisung gelangt am Samstag, 20. Mai 2006, nachmittags, zur Durchführung.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/01/1360.phpEinwohnerinnen und Einwohner von Zeiningen, die in bescheidenen Verhältnissen leben, können die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG für 2007 beantragen. Anmeldungen nimmt die Gemeindezweigstelle SVA entgegen. Dem Gesuch sind die Krankenversicherungsausweise für das Jahr 2006 für jede auf dem Anmeldeformular aufgeführte Person beizulegen. Aus dem Krankenkassenversicherungsausweis muss die Grundversicherungsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ersichtlich sein. Selbständig besteuerte Personen in Ausbildung haben nur dann einen eigenen Anspruch auf Verbilligung, wenn sie zur Hauptsache selber für ihren Unterhalt aufkommen. Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Mai 2006 bei der Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. Bezüger von Ergänzungsleistung zu AHV und IV müssen keinen Antrag stellen.
Gemeindezweigstelle SVA
Für die Strassen- und Werkleitungsarbeiten "Haldengasse" (K 494) werden folgende vorübergehenden Verkehrsbeschränkungen verfügt:
1.Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 213), mit Zusatztafel "Zubringerdienst gestattet" für den Friedhofweg ab Gewerbehaus Bieber AG über die Müsgasse bis Einmündung Friedhofweg.
2.Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 213), mit Zusatztafel "Zubringerdienst gestattet" für den Cheibenhölzliweg ab Schaufelackerweg bis Friedhofweg.
Einer allfälligen Einsprache wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Signale werden sofort aufgestellt.
Rechtmittelbelehrung
Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/04/1374.phpFür das geplante Einzonungsareal "Rebgasse", Parzellen Nrn. 20, 21, 22 und 24 ist gemäss Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG, SR 921.0) vom 04. Oktober 1991 ein Waldfeststellungsverfahren durchzuführen.
Das zuständige Kreisforstamt 1 Jura-Fricktal hat das betreffende Areal überprüft und stellt fest, dass in und angrenzend der Einzonung "Rebgasse" kein Wald stockt.
Dieser Waldfeststellungsentscheid des Kreisforstamtes liegt vom 27. Februar bis 28. März 2006 in der Gemeindekanzlei Zeiningen (Schalterraum) öffentlich auf und kann während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald, Kreisforstamt 1, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wird keine Einsprache erhoben, erwächst der Waldfeststellungsentscheid nach Ablauf der Auflagefrist in Rechtskraft. Aktuelle und später neu entstehende Bestockungen innerhalb des überprüften Perimeters der Einzonung "Rebgasse" gelten nicht als Wald (Art. 13 Abs. 1 und 2 Waldgesetz).
GEMEINDERAT
URL: /news/2006/03/1364.phpAuf dem Friedhof ist der Vorschlag einer neuen Grabgestaltung zu besichtigen. (neue Erdbestattungsgräber, 2.Grab Richtung Dorf).
Zum neuen Vorschlag ist zu bemerken, dass die vorgesehene zweite Platte zwischen den Gräbern zwar nicht ganz reglementskonform ist, jedoch zu einer zweckmässigen Umrandung der Gräber führt. Dadurch könnte ein oft geäusserter Wunsch der Bevölkerung erfüllt werden. Hinter den Grabsteinen wird weiterhin eine immergrüne Bepflanzung gesetzt.
Meinungen zum neuen Vorschlag nimmt gerne S. Nussbaum entgegen (nussbaum-stocker@bluewin.ch oder 061 851 51 65).
Falls gegen den neuen Vorschlag aus der Bevölkerung keine bedeutsamen Einwändungen gemacht werden, wird das Bauamt die neue Grabreihe nach Ostern mit den Platten (wie Muster) belegen.
Alte Grabfelder
Die Grabumrandungen aus Kunststoff, Holz, Beton etc., die in den letzten Jahren angelegt wurden, entsprechen nicht dem Friedhofreglement und sind zum Teil auch unansehnlich. Die für den Grabunterhalt zuständigen Angehörigen werden gebeten, diese Umrandungen bis Ende April 2006 zu entfernen.
Danke für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/03/1365.php
Die im Veranstaltungskalender 2006 (Seite 3) angekündigten Daten der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung im Juni werden aus Rücksicht auf wichtige Spiele der Fussball-Weltmeisterschaft wie folgt verschoben:
Einwohnergemeindeversammlung (Rechnungsgemeinde) auf Montag, 12. Juni 2006, 20.15 Uhr; Ortsbürgergemeindeversammlung, ausnahmsweise anschliessend an die Einwohnergemeindeversammlung. Die separate Durchführung im Freien (beim Holzschopf) muss in diesem Jahr leider unterbleiben.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/04/1373.phpAm Dienstag, 18. April 2006, beginnt der Ausbau der Kantonsstrasse K 494 im Abschnitt Autobahn bis Mitteldorf.
Der Ausbau erfolgt in Teilabschnitten unter Einsatz von Lichtsignalanlagen. Gleichzeitig mit dem Ausbau der Strasse erfolgen diverse Werkleitungserneuerungen. Die Bauzeit für diesen Abschnitt dauert bis November 2006.
Ab November 2006 werden die Bauarbeiten für Kanalisation und Wasserleitung mit anschliessender Belagssanierung im Abschnitt Mitteldorf Richtung Zuzgen in Angriff genommen. Diese Arbeiten können Mitte 2007 beendet werden.
Alle Bauarbeiten werden durch die Arbeitsgemeinschaft Ernst Frey AG, Kaiseraugst und Ziegler AG, Sisseln ausgeführt.
Die örtliche Bauleitung wird durch das Ingenieurbüro A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, Möhlin wahrgenommen. Herr F. Freiermuth (Tel. 061 851 37 75) nimmt gerne ihre Fragen und Anregungen zur Baustelle entgegen.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihr Verständnis für die leider nicht zu vermeidenden Behinderungen und Beeinträchtigungen.
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Oberbauleitung und Gemeinderat Zeiningen |
Die Gemeinde Zeiningen schliesst die Rechnung 2005 positiv ab. In mehreren Bereichen wurde sie mit Nettoaufwendungen leicht unter Budget abgeschlossen. Gesamthaft beliefen sich die Nettoaufwendungen auf CHF 4'131’621 (Budget 4'243’310) und damit gut 111'000 tiefer als budgetiert. Die Steuereinnahmen waren mit 4'981’195 um 381'195 über Budget (4'600'000). Zusätzlich erhöhte Einnahmen in den Bereichen Aktien- und Quellensteuern sowie Buchgewinne aus Landverkäufen begünstigten das Gesamtergebnis zusätzlich positiv. In der Verwaltungsrechnung der Gemeinde Zeiningen können beachtliche Zusatzabschreibungen von CHF 796'958 (Budget: 7’640) vorgenommen werden. Die Investitionsrechnung bewegte sich im Bereich der budgetierten Ausgaben und den genehmigten Krediten. Die laufenden Projekte konnten plangemäss realisiert werden und sämtliche Investitionen konnten aus den flüssigen Mittel der Gemeinde finanziert werden. Der Einnahmenüberschuss der Wasserversorgung beträgt 41’747 (Budget ausgeglichen) und bei der Abwasserbeseitigung wurde eine Einlage in die Spezialfinanzierung von 251’867 (Budget 246’220) möglich. Der Rechnungsabschluss der Elektrizitätsversorgung schliesst mit einem Überschuss von 102’649 (Budget 41’920) über den Erwartungen. Die Forstrechnung weist für das Jahr 2005 einen erfreulichen Ertragsüberschuss von CHF 67'014 (Budget Aufwandüberschuss 19'770) aus. Der Mehrertrag konnte in die Forstreserven verbucht werden, welche per 31.12.2005 nun CHF 146'033 betragen. Die Erträge der Kiesgrube waren leicht über Budget. Das Eigenkapital per 31.12.2005 der Ortsbürgergemeinde Zeiningen beläuft sich auf CHF 2'524'229. Mit freundlichen Grüssen
FÜR DEN GEMEINDERAT Peter Frick
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2006/03/1369.php
Name/Adresse der Gesuchsteller: Hugenschmidt Edeltraud + Michael, Grändelmatt 16, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:Parz. 2271, Grändelmatt
Umschreibung des Vorhabens:Gartenhaus und Pergola
Dieses Baugesuch liegt vom 27 April bis 16. Mai 2006, während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen das Gesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/04/1375.php
Freiermuth Eugen, Wasserwerkweg 8, 4332 Stein, für den Neubau einer Jauchegrube und die Sanierung des Mistplatzes bei Lindenhof, Parzelle 1968.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/04/1376.php
Am Montag, 01. Mai 2006, bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung am Nachmittag geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
URL: /news/2006/04/1377.php
Anfangs Februar 06 hat sich ein Gruppe von Personen, die auf irgendeine Art mit Jugendlichen zu tun haben, zu einem ersten Informationsabend getroffen. Dabei wurden Fragenbogen 'zur Erhebung der negativen Auswirkungen von Alkoholkonsum in den Gemeinden' verteilt. Verschiedene Personen, auch ausserhalb dieser Gruppe, haben die gestellten Fragen beantwortet. Die Fragebogen sind nun ausgewertet und wir wollen sie anlässlich des nächsten Treffens bekanntgeben und das weitere Vorgehen festlegen. Der Anlass ist öffentlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen am Donnerstag, 27. April 06, 18.30 Uhr, Aula, Schulhaus Brugglinsmatt teilzunehmen. Die Suchthilfe Aarau (AVS) offeriert im Anschluss einen Apéro. Gemeinderat, Arbeitsgruppe und AVS.
URL: /news/2006/04/1378.phpAuf allen Steuerzahlungen für das Jahr 2006, welche bis zum 30. April der Gemeinde gutgeschrieben werden, wird ein Skontoabzug von 0.75 % gewährt. Weil die Steuern 2006 in jedem Falle Ende Oktober dieses Jahres zur Zahlung fällig werden, entspricht dieser Skontoabzug einem Jahreszins von 1.5 %, welcher zudem noch steuerfrei ist. Es lohnt sich somit, die Steuern oder allenfalls auch nur einen Teil davon, bis Ende dieses Monats zu bezahlen. Verwenden Sie wenn möglich zur Bezahlung der Steuern die erhaltenen orangen Einzahlungsscheine (vorgedruckter Einzahlungsschein, wenn Sie den ganzen Steuerbetrag auf einmal bezahlen. Sofern nur eine Teilzahlung geleistet wird, den leeren orangen Einzahlungsschein).
Die Finanzverwaltung.
URL: /news/2006/04/1379.php
Alle vier Jahre findet die traditionelle "Bannbereisung" statt. Zur diesjährigen Begehung von Teilen des Gemeindebanns am Samstag, 20. Mai 2006, laden wir alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich ein. Treffpunkt ist um 12.30 Uhr beim Schulhaus Mitteldorf. Der Fussmarsch führt uns dieses Jahr durch die Gebiete Brugglismatt, Leihöli, Meelerhöchi, Lindegrund, Vierlinden, Chisholz, Finstergässli, Schönegg, Spitzgrabenweg, Rötihof, Mitteldorf. Allen TeilnehmerInnen wird auf der Route sowie am Ende der "Reise" eine Zwischenverpflegung offeriert. Nach der Bannbereisung ab ca. 15.00 Uhr findet in der „Bättlerchuchi“ ein gemütliches Beisammensein (Festbetrieb) statt. Zu diesem Anlass laden wir die TeilnehmerInnen sowie die ganze Bevölkerung ein. Ältere oder gehbehinderte EinwohnerInnen, die beim geselligen Zusammensein dabei sein möchten, können sich für eine Fahrgelegenheit an Frau Gertrud Wunderlin, Tel. 061 851 40 19, wenden.
Auf einen tollen Tag freuen wir uns schon heute.
Der Gemeinderat und OK Bannbereisung
URL: /news/2006/05/1380.php
Seit Oktober 2004 arbeitet in Zeiningen eine Schulraumplanungskommission. Im Herbst 2005 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt. Der Gemeinderat hat im März 2006 erste Grundsatzentscheide getroffen, im Juni wird der Gemeindeversammlung ein Planungskredit für die Aussensportanlage beantragt.
Die Kommission möchte der Bevölkerung und allen Interessierten die ermittelten Bedürfnisse sowie die ersten Resultate der kurz- bis langfristigen Schulraumplanung vorstellen. Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 16. Mai 2006 um 20.00 Uhr in der Turnhalle Mitteldorf statt. Die Bevölkerung und alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen.
Schulraumplanungskommission und Gemeinderat
URL: /news/2006/05/1382.php
Während über 200 Jugendliche mit der Jugendaustauschorganisation YFU ein Austauschjahr oder –semester in Angriff nehmen, werden im August rund 70 15- bis 18jährige für ein Jahr in die Schweiz kommen. YFU sucht in der Region rund um Basel für das kommende Schuljahr weltoffene Gastfamilien, die gerne ihre Tür und ihr Herz für eine Austauschschülerin oder einen Austauschschüler öffnen möchte. Die Jugendlichen besuchen während ihres Aufenthalts in der Schweiz eine lokale Schule und nehmen als Mitglieder der Gastfamilie am Alltag teil. Sie werden in ihren Heimatländern auf den interkulturellen Lernprozess vorbereitet, und YFU Schweiz betreut sie durch ihr Austauschjahr.
YFU bietet den Gastfamilien keine finanzielle Entschädigung. Im Zentrum der Motivation soll der kulturelle Austausch stehen. Als Gastfamilie lernt man den Jugendaustausch von einer speziellen Seite kennen: Die Jugendlichen aus einer anderen Kultur wollen nicht zu Gast sein, sondern sich als Familienmitglieder integrieren und den Alltag leben. Das Zusammenleben ist für alle Beteiligten eine bereichernde, wenn auch herausfordernde Erfahrung. Elf Monate mit jemandem aus einer anderen Ecke der Welt zu verbringen ist ein Erlebnis, das Freuden-, und manchmal auch Schmerzenstränen bringt – auf jeden Fall für immer in Erinnerung bleibt. Neugier, Geduld und eine Prise Humor sind gute Voraussetzungen, um Gastfamilie zu sein. Als Gastfamilie sorgen Sie für Verpflegung und ein Bett, wobei ein eigenes Zimmer nicht zwingend notwendig ist. YFU Schweiz hat Erfahrung auf dem Gebiet des Jugendaustausches. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert und werden als wohltätige Institution vom Bund unterstützt. Möchten Sie mehr wissen zum Gastfamilienleben? Für unverbindliches Informationsmaterial melden Sie sich bei YFU Baselstadt/Baselland (sarah.stocker@yfu.ch), oder bei YFU Schweiz (Stadtbachstrasse 42, 3001 Bern, 031 305 30 60, www.yfu.ch/gastfamilie).
Sarah Stocker
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Name/Adresse der Gesuchsteller: Staub-Tanner Heinz + Martha, Bungestrasse 14, 4055 Basel
Lage des Baugrundstückes:Parzelle 2383, Wiesenweg
Umschreibung des Vorhabens:Einfamilienhaus
Name/Adresse der Gesuchsteller: Rigassi T. + P., Im Mooswasen 26, 4106 Therwil
Lage des Baugrundstückes:Parzelle 1323, Im Wygarte
Umschreibung des Vorhabens:Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Name/Adresse der Gesuchsteller: Urben Ramona + Kägi Fabian, Kirchweg 12, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:Parzelle 2130, Wiesenweg
Umschreibung des Vorhabens:Einfamilienhaus mit angebauter PW-Garage
Diese Baugesuche liegen vom 11. Mai bis 30. Mai 2006, während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/05/1384.php
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Blumer Daniel + Franziska, Im Gässli 4A, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:
Haus Nr. 754, Parzelle 2100, Im Gässli
Umschreibung des Vorhabens:
Einbau eines Dachfensters
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Ottiger-Strässler Josef, Im Gässli 4B, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:
Haus Nr. 755, Parzelle 2155, Im Gässli
Umschreibung des Vorhabens:
Einbau eines Dachfensters
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Schnellmann Daniel + Sabina, Friedhofweg 22, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:Parzelle 2191, Friedhofweg
Umschreibung des Vorhabens:
Terrainauffüllung
Diese Baugesuche liegen vom 18. Mai bis 06. Juni 2006, während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/05/1385.php
Meier-Turrisi Adrian und Antonella, Steinmattweg 15, 4143 Dornach, für ein Einfamilienhaus mit Garage auf Parz. 970, Weidenwegs - Herzog Peter Erbengemeinschaft, Grieshaldenweg 43, 4314 Zeiningen, für den Rückbau der Geb. Nr. 57, 688 und 699, Haldengasse - Schuoler A., Hellweg 10, 4314 Zeiningen, für einen Swimmingpool und eine Balkonverglasung bei Haus Nr. 10, Parzelle 2208, Hellweg - Kaspereit-Bloise M. + L., Schaufelackerweg 12, 4314 Zeiningen, für den Einbau von vier Dachfenstern bei Haus Nr. 12, Parzelle 2078, Schaufelackerweg.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/05/1386.phpDas Wahlbüro im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 21. Mai 2006, 08.45 bis 09.30 Uhr.
Bitte achten Sie auf die Urnenöffnungszeit sowie die verschiedenen Vorschriften bezüglich der Stimmabgabe. Insbesondere ist bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Die Abstimmung per Briefkasten (beim Haupteingang des Gemeindehauses) ist bis Sonntag um 08.45 Uhr möglich.
Die Mitglieder des Wahlbüros sind den Stimmenden dankbar, wenn die Wahlzettel möglichst ungefaltet in die Urne gelegt werden.
Gemeinderat und Wahlbüro
URL: /news/2006/05/1387.phpDie Hundekontrollmarken können am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Taxe pro Hund beträgt CHF 100.--. Taxpflichtig sind alle Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben. Sollten Sie Ihren Hund nicht mehr haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2006/05/1388.phpDer Zwischenbericht vom 20.09.2005 kann hier mit den dazu gehörigen Beilagen heruntergeladen werden. Die Beilage Nr. 5 (Pläne Aussensportanlage) kann in der Gemeindekanzlei besichtigt werden.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2006/05/1396.phpAm Freitag, den 19. Mai 2006, bleibt die Gemeindeverwaltung infolge Personalausflug geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen ein schönes Wochenende.
Gemeinderat und Verwaltungspersonal
URL: /news/2006/05/1397.php
Am Freitag, 26. Mai 2006, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Die Angestellten haben diesen Tag vorgeholt. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/05/1398.php
Der Pfingstmontag ist ein gesetzlicher Feiertag. Die Gemeindeverwaltung bleibt den ganzen Tag geschlossen. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
URL: /news/2006/06/1399.php
Gemäss § 109 kant. Baugesetz dürfen Anstösser die öffentlichen Strasse und den Verkehr darauf weder durch Bauten, Einfriedungen, Bäume, Sträucher, Büsche, Gras und sonstige Objekte beeinträchtigen. Bei diversen Gemeindestrassen ist die Verkehrssicherheit durch sichtbehindernde Hecken, Sträucher und Bäume beeinträchtigt.
Wir ersuchen die Grundeigentümer, die Situation bei ihren Liegenschaften zu überprüfen und nötigenfalls ihre sichtbehindernden Bäume, Sträucher und Hecken zu reduzieren bzw. auf die Grenze zurückzuschneiden.
Vielen Dank für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/06/1401.php
Der Bewachungs- und Ordnungsdienst security4you führt im Auftrag des Gemeinderates an den Freitagabenden im Dorfgebiet von Zeiningen Kontrollen durch. Die Kontrollpersonen werden dabei auch mit Personen (insbesondere mit Jugendlichen) reden (Mediation) und - falls notwendig - auch Namen notieren.
Es ist uns ein Anliegen, dass Eltern dies wissen und mithelfen, dass sich die unerfreulichen Vorkommnisse an den Abenden (besonders an Freitagen) bessern.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/06/1402.php
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Schauli-Hofmeier A. + O., Höhenhof 857, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:
Haus Nr. 857, Parzelle 1954, Höhenhof
Umschreibung des Vorhabens:
Umnutzung Schweinestall in Angestelltenwohnung/ Werkstatt
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Valentekovic Damir, Hauptstrasse 70, 5075 Hornussen
Lage des Baugrundstückes:
Parzelle 1530, Ritzhansweg
Umschreibung des Vorhabens:
Einfamilienhaus mit Garage
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Wunderlin-Spinas Rolf, Winkelgässli 2, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:
Haus Nr. 2, Parzelle 1412, Winkelgässli
Umschreibung des Vorhabens:
Wohnungsumbau 1. und 2. Stockwerk sowie neue Eingangspartie.
Diese Baugesuche liegen vom 08. Juni bis 27. Juni 2006, während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/06/1403.php
Es wurde bereits an der letzten Gemeindeversammlung vom Gemeinderatstisch aus darauf hingewiesen, dass unser Gemeindepersonal durch die überaus grosse Bautätigkeit in unserer Gemeinde mit Bauverwaltungsarbeiten hoffnungslos überlastet ist. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Problem so rasch als möglich zu lösen. Dies wird jedoch frühestens auf den 1. Januar 2007 möglich sein. Für die Zeit bis Ende 2006 konnte folgende Übergangslösung gefunden werden: Joachim Maass, Mitarbeiter des Büros Maass + Partner, Raumplanung, Bauberatung, Umweltschutz, Zeiningen, und Mitglied der Baukommission, wird ab sofort bei der Bauadministration und Bauverwaltung teilzeitlich mitarbeiten. Er wird vorübergehend ein Büro im Obergeschoss des Gemeindehauses beziehen, welches wie folgt geöffnet ist: jeweils mittwochs, donnerstags und freitags, von 09.30 bis 11.30 Uhr. Herr Maass steht während diesen Zeiten für Anfragen und Auskünfte, die private Baugesuche betreffen, zur Verfügung.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/06/1419.php
Wegen Sanierungsarbeiten bleibt der Fussweg Mitteldorf - Mühlegasse (über den Engelsteg) bis am 23. Juni 2006 gesperrt.
Sanierungsarbeiten und die Ergänzung der Strassenbeleuchtung machen auch eine Sperrung des Fusswegleins Müsgasse - Oberdorf vom 20. bis 22. Juni 2006 erforderlich.
Am Montag, 26. Juni 2006 werden die Kanalisationsarbeiten im Maispracherweg (im Bereich Einlenker Wiesenweg) in Angriff genommen. Die Bauarbeiten dauern ca. 2 Wochen. Während dieser Zeit besteht für jeglichen Verkehr keine Durchfahrtsmöglichkeit. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Wir bitten um Beachtung der Umfahrungssituation und danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/06/1411.php
Convectrall AG, Bata-Park 12, 4313 Möhlin, für den Anbau einer Garage an das best. Betriebsgebäude auf Parzelle Nr. 1699, Römerstrasse - Allco Allenspach GmbH, Junkholzweg 3, 4303 Kaiseraugst, für einen Leuchtpyllon auf Parzelle Nr. 1699, Römerstrasse - Hugenschmidt Edeltrau + Michael, Grändelmatt 16, 4314 Zeiningen, für ein Gartenhaus mit Pergola auf Parzelle Nr. 2271, Grändelmatt - Ryf-Gautschi Liliane + Gautschi Markus, Am Stutz 27, 4314 Zeiningen, für die Überdachung des Sitzplatzes bei Terrassenhaus Nr. 27, Parzelle Nr. 451, Am Stutz - Ottiger-Strässler Josef, Im Gässli 4B, 4314 Zeiningen, für den Einbau eines Dachfensters bei Haus Nr. 755, Parzelle Nr. 2155, Im Gässli 4B - Blumer Daniel + Franziska, Im Gässli 4A, 4314 Zeiningen, für den Einbau eines Dachfensters bei Haus Nr. 754, Parzelle Nr. 2100, Im Gässli 4A.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/06/1407.php
Ottiger-Strässler Josef, Im Gässli 4B, 4314 Zeiningen, für den Einbau eines Dachfensters bei Haus Nr. 755, Parzelle 2155, Im Gässli - Blumer Daniel + Franziska, Im Gässli 4A, 4314 Zeiningen, für den Einbau eines Dachfensters bei Haus Nr. 764, Parzelle 2100, Im Gässli.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/06/1417.php
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe öffentlich aufgelegt (§ 24 Abs. 1 BauG) und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 24 Abs. 3 BauG).
Die Entwürfe mit den Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 07. Juli bis 07. August 2006 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Einwändungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 22 Abs. 2 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einsprache zu erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes "Rebgasse" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
4314 Zeiningen, 7. Juli 2006
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/07/1471.phpName/Adresse der Gesuchsteller:
Swisscom Broadcast AG, Ostermundingerstrasse 99, 3050 Bern
Projektverfasser:
Hitz und Partner AG, Ingenieurbüro, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 1488, Sachersacker
Umschreibung des Vorhabens:
Erweiterung der bestehenden Kommunikationsanlage mit Richtfunk und digitalem Fernsehen
Dieses Baugesuch samt Stellungnahme der Abteilung für Umwelt zum Immissionsschutz von "Nichtionisierenden Strahlen" (NIS) bzw. elektromagnetischen Feldern (EMF) und der Stellungnahme des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) liegt vom 07. Juli bis 26. Juli 2006, während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen das Gesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/07/1475.php
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
Nachdem vom fakultativen Referendum kein Gebrauch gemacht wurde, sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen.
4314 Zeiningen, 18. Juli 2006
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/07/1476.php
Als Ersatz für den, wegen Wegzugs aus der Gemeinde, zurückgetretenen Kägi Urs, suchen wir ein neues Mitglied für die Landschaftskommission. Wir freuen uns, wenn sich wieder jemand mit dem Schwerpunkt 'Naturschutz' entschliessen könnte bei uns mitzumachen. Interessierte melden sich bitte bei H. Bans, Tel. 061/851 50 66.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/07/1477.phpFür die Asylbewerberunterkunft suchen wir kurzfristig einen gebrauchten, aber funktionsfähigen Kochherd kombiniert mit Backofen zu günstigen Konditionen. Bitte melden Sie sich unter 061 855 90 11 oder kanzlei@zeiningen.ch.
Besten Dank für baldige Meldung.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2006/07/1478.php
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Wunderlin-Brogli, Irene und Stefan,
Ob. Katzenstirnenweg 10, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:
-
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 1525, Ob. Katzenstirnenweg 10
Umschreibung des Vorhabens:
Sitzplatzverglasung
Dieses Baugesuch liegt vom 10. August 2006 bis 31. August 2006 während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen das Gesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/08/1488.phpDie Gemeindeversammlung hat am 12. Juni 2006 folgenden Beschluss gefasst:
Nutzungsplanänderung "Rebgasse"
(Umzonung der Parzellen Nr. 20, 21, 22 und 24
von der Landwirtschaftszone in das Baugebiet).
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 20 Tagen beim Regierungsrat, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen (§ 26 Abs. 1 BauG, § 5 Abs. 2 ABauV)
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
4314 Zeiningen 07. August 2006
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/08/1487.php
Die Feuerungskontrolle für mit Heizöl und Gas befeuerte Heizanlagen ist im Jahre 2006 durchzuführen. Ab September werde3n die Feuerungsanlagen durch den Feuerungskontrolleur überprüft. Anlagebetreiber, welche die Feuerungskontrolle durch eine Brennservice-Firma durchführen lassen, senden bitte den Rapport (mit der gültigen Vignette versehen) bis 31. Dezember 2006 an Hansruedi Blatter, Bäumliackerstrasse 12, 4332 Stein. Die Feuerungskontrolle dient dem Umweltschutz. Diese Kontrolle stellt zurzeit die einzige Möglichkeit, die durch Haushaltungen verursachten Emissionen zu überwachen. Gut eingestellte Ölfeuerungen arbeiten wirtschaftlich und senken die Betriebskosten. Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Feuerungskontrolleur (Tel. 062 873 04 80).
Die Gemeindekanzlei.
URL: /news/2006/08/1486.phpEingaben von Privaten, Vereinen, Kommissionen, Behörden usw., die im Voranschlag 2007 berücksichtigt werden sollen, sind den Ressortverantwortlichen des Gemeinderates schriftlich und begründet bis zum 21. August 2006 einzureichen.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/08/1485.php
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Einwohnergemeinde Zeiningen, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:
Seippel Landschaftsarchitekten, Sulzbergstr. 6, 5430 Wettingen
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 2, Haldengasse
Umschreibung des Vorhabens:
2 Bushaltestellen
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Tudisco GmbH, Weidenweg 8, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:
U. Schläpfer, Bärmeggenweg 12, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 1474, Haldengasse
Umschreibung des Vorhabens:
Vordach an SW-Fassade
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abtlg. Tiefbau,
Entfelderstr. 22, 5000 Aarau
Projektverfasser:
Aegerter und Bosshardt AG, Bahnhofstr. 36, 4313 Möhlin
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 1474, Haldengasse
Umschreibung des Vorhabens:
Versetzen der bestehenden Reklametafel
Diese Baugesuche liegen vom 27. Juli 2006 bis 17. August 2006 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/08/1480.php
Der Fussballclub Zeiningen feiert am kommenden Wochenende sein 25-jähriges Jubiläum. Im Gebiet Etzmatt wird für die Festbesucher ein Parkplatz eingerichtet. Für deren Transport zum Festplatz "Unter Reben" (südl. des Dorfes) wird ein Shuttle-Bus eingerichtet. Dieser wird trotz Fahrverbot auf dem Friedhofweg und auf der Müsgasse verkehren; der Gemeinderat hat hierfür eine Ausnahmebewilligung erteilt.
Die Anwohner der Gebiete Friedhofweg und Müsgasse werden um Kenntnisnahme und Verständnis für diese Massnahme gebeten.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/08/1489.phpIn der Woche 34, vom 21. bis 25. August 2006, werden die Bauamtsmitarbeiter stichprobeweise in Hausgärten und in der offenen Flur Kontrollen auf vorhandenen Feuerbrandbefall durchführen. Eine flächendeckende Überprüfung ist aus Zeitgründen nicht möglich; es ist deshalb wichtig, dass die Grundbesitzer selber Kontrollen vornehmen und bei Verdacht auf Feuerbrandbefall der Gemeinde sofort Meldung erstatten.
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Während der Blütezeit im Frühling erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodenabdecker. Alle Cotoneasterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Zierquitte, Vogelbeere, Eberesche und Stranvaesia. Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen. Zur Eindämmung der Krankheit werden befallene Pflanzen gesucht und vernichtet, bevor sie weitere Infektionen auslösen.
Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr) sondern unverzüglich dem Bauamt Tel. 079 / 444 98 51 melden. Der Feuerbrandkontrolleur wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/08/1492.php
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Swisscom Broadcast AG, Ostermundingerstrasse 99, 3050 Bern, für die Erweiterung der bestehenden Kommunikationsanlage auf Parzelle 1488, Sachersacker, mit Richtfunk und digitalem Fernsehen.
·Staub-Tanner H. + M., Bungestrasse 12, 4055 Basel, EFH mit angebauter Garage auf Parzelle 2383, Wiesenweg.
·Urben R. und Kägi F., Kirchweg 12, 4314 Zeiningen, EFH mit angebauter Garage auf Parzelle 2130, Wiesenweg.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/08/1493.phpDer Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
An die Bienenhalter wird auch im Jahre 2006 ein Betrag von Fr. 30.00 pro Bienenvolk ausgerichtet. Berechtigte wollen der Finanzverwaltung (Tel. 061/855 90 16) die Anzahl der 2006 gehaltenen Völker bis zum 10. November 2006 mitteilen.
Die Finanzverwaltung
URL: /news/2006/10/1524.php
Name/Adresse der Gesuchsteller: Burgener, Bernhard, Panoramaweg, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:Wilhelm Eric, Mühlemattstr. 25, 4104 Oberwil
Lage des Baugrundstückes:Parz. 241
Umschreibung des Vorhabens:Einfamilienhaus auf Parz. 241, Profilergänzungen
Infolge Profilergänzungen wird die Auflagefrist verlängert. Das Baugesuch liegt daher bis 16. November 2006 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen das Gesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/10/1520.php
Gemäss § 223 zum Steuergesetz rufen wir allen Steuerpflichtigen in Erinnerung, dass die prov. Steuern 2006 bis spätestens 31. Oktober 2006 zu bezahlen sind. Nach diesem Datum wird ein Verzugszins von 5,5 % berechnet. Bitte beachten Sie, dass die provisorischen Rechnungen neu betrieben werden können, auch wenn die definitive Veranlagung erst im Jahre 2007 erfolgt. Wir bitten Sie, für die Bezahlung der Steuern ausschliesslich die orangen Einzahlungsscheine zu verwenden. Sie können dadurch wesentlich zu einem rationellen Steuerbezug durch die Steuerservice-Lösung beitragen. Für die rechtzeitigen Zahlungen danken wir im Voraus bestens.
Die Finanzverwaltung.
URL: /news/2006/10/1523.php
Der Mittwoch, 01. November 2006 (Allerheiligen), gilt in Zeiningen als gesetzlicher Feiertag. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben den ganzen Tag geschlossen. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme . Danke.
Die Gemeindeverwaltung
URL: /news/2006/10/1525.phpZur Abgabe gelangen Gläser à 1 kg zu CHF 8.50, 5 kg Kessel zu CHF 40.00 und 12,5 kg Kessel zu CHF 95.00. Ebenfalls kann wieder der praktische Dispenser à 250 g zu CHF 3.50 bezogen werden.
Der Birnel eignet sich sehr gut für kleinere Haushalte und zum Kennen lernen von Birnel und ist ausserdem wiederauffüllbar.
Birnel - der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen - ist ein Naturprodukt, das in konzentrierter Form alle wertvollen Mineralstoffe und Vitamine aufweist. Ein Kilo Birnel enthält Nährstoffe von ca. 10 Kilo Birnen, respektive 650 g hochwertigen Fruchtzucker. Sein bio-ogischer und ernährungsphysiologischer Wert kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Birnel nährt, stärkt, ist leicht verdaulich und reguliert den Stoffwechsel. Birnel ist ein herrlicher Brotaufstrich, schmeckt vorzüglich zu geschwellten Kartoffeln, Pudding, Gries- und Reisbrei usw. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompotten, hausgemachten Konfitüren oder Getränken eingesetzt werden.
Bestellungen der Einwohnerinnen und Einwohner von Zeiningen nimmt die Gemeindekanzlei Zeiningen (Tel. 061 855 90 11) gerne bis Freitag, 27. Oktober 2006, entgegen.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2006/10/1526.phpHier finden Sie den vorbereiteten Vertrag der Regionalpolizei unteres Fricktal. Der Traktandenbericht wird Ihnen mit der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2006 zugestellt und auch auf der Homepage zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/10/1528.php
Name/Adresse der Gesuchsteller: Th. Guthauser, Ritzhansweg 3, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:Th. Guthauser, Ritzhansweg 3, 4314 Zeiningen
Lage des Baugrundstückes:Parz. 2308, Ritzhansweg
Umschreibung des Vorhabens:Stützmauer
Dieses Baugesuch liegt vom 2. November 2006 bis 22. November 2006 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen das Gesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/10/1529.php
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau; für das Versetzen einer Reklametafel auf Parzelle 1474, Haldengasse 87 (bei Auto Hediger AG);
·Pieter + Esther Van Hest-Handschin, Hellweg 14, 4314 Zeiningen, für einen Holzschopfneubau auf Parzelle 2072, Hellweg
·Erika + Karl Zesiger, Am Stutz 29, 4314 Zeiningen, für einen Wintergarten bei Terrassenhaus Nr. 29, Am Stutz;
·Th. + R. Janssen, Hinterdorf 6, 4324 Obermumpf, für eine Projektänderung zur bewilligten Doppelgarage vom 10.04.2006.
URL: /news/2006/10/1530.php
An die Bienenhalter wird auch im Jahre 2006 ein Betrag von Fr. 30.00 pro Bienenvolk ausgerichtet. Berechtigte wollen der Finanzverwaltung (Tel. 061/855 90 16) die Anzahl der 2006 gehaltenen Völker bis zum 10. November 2006 mitteilen.
Die Finanzverwaltung
URL: /news/2006/10/1531.php
Der GAF hat auf Anregung der Gemeinde Zeiningen an der Römerstrasse eine zusätzliche Wertstoffsammelstelle für Altglas, Aluminium und Weissblech eingerichtet.
Die Benützung dieser Anlage wird den Anwohnern und insbesondere auch den Benützern, die ihre Wertstoffe mit dem Auto transportieren, bestens empfohlen.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/11/1532.phpAuf Strassen und Trottoirs parkierte Autos behindern die Winterdienstarbeiten stark. Das Dauerparkieren auf öffentlichem Strassengebiet ist verboten - für auf Strassen und Wegen parkierte Autos wird bei der Schneeräumung jede Haftung der Gemeinde abgelehnt. Allfällige Schäden sind durch die Fahrzeugbesitzer selbst zu tragen. Schnee von Hausvorplätzen, Hauszufahrten usw. darf nicht auf der Strasse oder auf Trottoirs deponiert werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass bei der Schneeräumung der Strassen seitliche Anhäufungen entstehen, die auch vor Einfahrten und privaten Plätzen aus Zeitmangel nicht vom Bauamt geräumt werden können. - Gemäss den geltenden Vorschriften dürfen Bäume, Sträucher, lebende Hecken usw. den Verkehr auf öffentlichen Strassen, die Sicht, die Strassenbeleuchtung, die Strassentafeln und Verkehrssignale nicht beeinträchtigen. Wir bitten die Grundeigentümer, vorschriftswidrige Pflanzungen bis Ende November 2006 zurückzuschneiden und danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/11/1534.php
Name/Adresse der Gesuchsteller:
I. Ness, Frobenstr. 22, 4053 Basel
Projektverfasser:
dito
Lage des Baugrundstückes:
Ritzhansweg 1, Parz. 1178
Umschreibung des Vorhabens:
Stützmauer
Name/Adresse der Gesuchsteller:
E. und B. Freiermuth, Mühlegasse 32, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:
dito
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 38, Mühlegasse 32
Umschreibung des Vorhabens:
Kamin über Dach
Diese Baugesuche liegen vom 16. November 2006 bis 7. Dezember 2006 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/11/1540.php| Links der Gemeinde Zeiningen | |
| Gemeindebibliothek | www.bibi.anncha.ch |
| Schule Zeiningen | www.schulezeiningen.ch |
| Musikschule Zeiningen | www.ms-zeiningen.ch |
| Feuerwehr Möhlin | www.melina.ch |
| Regionalpolizei | www.polizei-rheinfelden.ch |
| Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung | www.abfall-gaf.ch |
| Links für Stellensuchende | |
| Stellenportal | www.stellen-mittelland.ch |
| RAV Rheinfelden | www.ag.ch/rav_rheinfelden |
| RAV Schweiz | www.treffpunkt-arbeit.ch |
| Links für Energiefragen | siehe Energiekommission |
| Beratungsstellen / Dienstleistungsunternehmen | |
| Mütter-/Väterberatung | www.muetterberatung-aargau.ch |
| Fachstelle für persönliche Beratung | www.jefb.ch |
| Ökumenische Eheberatung | www.kirchgemeinde.ch/eheberatung |
| Suchtberatung Bezirk Rheinfelden | www.suchthilfe-ags.ch |
| Suchtprävention Kanton Aargau | www.gmeind.ch |
| Pro Senectute | www.ag.pro-senectute.ch |
| Pro Infirmis | www.proinfirmis.ch |
| Fachstelle für Gehörlose und Hörbehinderte | www.gehoerlosenfachstellen.ch |
| Stiftung für Menschen mit einer Behinderung im Fricktal - MBF | www.stiftung-mbf.ch |
| Homepages der Umgebung | |
| Fricktaler Forum | www.fricktal.ch |
| Dreiklang Aare-Jura-Rhein | www.dreiklang.ch |
| Dreiklangland | www.dreiklangland.ch |
| Fricktalisch-Badische Vereinigung für Heimatkunde | www.fbvh.org |
| Kulturelles / Musik | |
| Musikschule Zeiningen | www.ms-zeiningen.ch |
| Diverses vom Kanton / Bund | |
| SVA Aargau | www.sva-ag.ch |
|
Bestellung Strafregisterauszug |
www.strafregister.admin.ch |
| Strassenverkehrsamt Kt. Aargau | www.ag.ch/strassenverkehrsamt |
| Aargau Services | |
| Aargau Tourismus | www.aargautourismus.ch |
| Schweizer Portal | www.ch.ch |
| Bundes-, Kantons und Gemeindehomepages | |
| Bundesbehörden | www.admin.ch |
| Kanton Aargau | www.ag.ch |
| Gemeinde Rheinfelden | www.rheinfelden.ch |
| Gemeinde Möhlin | www.moehlin.ch |
| Gemeinde Zuzgen | www.zuzgen.ch |
| Gemeinde Hellikon | www.hellikon.ch |
| Gemeinde Wegenstetten | www.wegenstetten.ch |
| Gemeinde Schupfart | www.schupfart.ch |
| Gemeinde Obermumpf | www.obermumpf.ch |
| Gemeinde Mumpf | www.mumpf.ch |
| Gemeinde Wallbach | www.wallbach.ch |
| Gemeinde Magden | www.magden.ch |
Diese Seite wird laufend erweitert.
URL: /home/links.phpWas ist erlaubt und was nicht?
Wenn die Bäume geschnitten und der Garten für die kommende Saison vorbereitet wird, fallen grosse Mengen an sperrigem Material an, welche richtig verwertet oder korrekt entsorgt werden müssen. Wir möchten Sie aus diesem Grund wieder einmal auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen:
Im Siedlungsgebiet ist das Verbrennen von Gartenabfällen (und selbstverständlich aller anderen Abfälle) generell verboten. Gartenabfälle lassen sich meist sinnvoll verwerten (Häckseldienst, Kompostierung im Garten oder auf grösseren Anlagen, usw.). Bei Krankheitsbefall oder für lästige Unkräuter ist die Kehricht- oder Sperrgutabfuhr die richtige Alternative.
Ausserhalb des Siedlungsgebietes dürfen die am Ort anfallenden natürlichen organischen Abfälle (z.B. Baumschnitt) im trockenen Zustand verbrannt werden. Verboten ist auch hier das Mitverbrennen von anderen Abfällen (Altholz,Papier- oder Plastiksäcke, Kehricht, usw.) oder von Grünmaterial aus dem Siedlungsgebiet. Zudem muss sichergestellt sein, dass keine übermässigen Immissionen (Rauch, Ascheflug) entstehen.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist somit das Feuern auch ausserhalb des Siedlungsgebietes nur unter vorangehend genannten Bedingungen erlaubt, während im Siedlungsgebiet keinerlei Abfälle verbrannt werden dürfen.
Aufgeschlossene Gärtenbesitzer und Landwirte wissen aber schon längst, dass sich mit einer fachgerechten Kompostierung die meisten Abfälle verwerten lassen und so die organischen Stoffe in den Naturkreislauf zurückgeführt werden können. Sie schonen auf diese Weise nicht nur die Umwelt, sondern ersparen sich auch Ärger und Umtriebe (Reklamationen, allenfalls Strafanzeige).
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/11/1541.php
Es ist dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht worden, dass der ehemalige Verbrennungsplatz im Kiesgrubenareal "Bündten" sporadisch immer noch benützt wird. Diese Art der Beseitigung von Baumschnitt, Gartenabfällen und sonstigem brennbarem Material ist selbstverständlich nicht konform. Der Gemeinderat hat deshalb den Brandplatz "Bündten" mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/11/1542.php
Der Gemeinderat hat von der Firma Treier & Partner eine Überprüfung aller Gemeinde-Arbeitsplätze, öffentlichen Einrichtungen und Anlagen (inkl. Wald) bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit durchführen lassen.
Notwendige Verbesserungsmassnahmen werden auf Grund der Gefahrenanalyse sukzessive, nach Prioritäten, vorgenommen.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/11/1543.php
Der Regierungsrat hat letzte Woche über die detaillierte Planungsvorlage der künftigen Schulstandorte informiert und lässt dabei keine Zweifel aufkommen, dass das neue Konzept umgesetzt wird.
Für die Gemeinde Zeiningen bedeutet das Konzept den Wegfall der Oberstufe und damit verbunden zahlreiche Fragen, welche es nun zu beantworten gilt. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12.2.2007 bereits die laufenden Investitionen mit Blick auf die neuen Strukturen hinterfragt. Die für den 13. März 2007 vorgesehene ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung, an welcher das Kreditbegehren von CHF 2 Mio. zum Bau der Schulsportanlage Ännermatt auf der Traktandenliste stand, hat der Gemeinderat als Sofortmassnahme abgesagt. Die Botschaft an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hätte bereits am 13. Februar 2007 in Druck gehen sollen; es musste deshalb rasch gehandelt werden.
Es besteht in Zeiningen von verschiedenen Seiten das Bedürfnis nach einer Sportanlage, welche den Namen auch verdient. Die geplante Sportanlage stützt sich grundsätzlich auf die Vorgaben des BKS und deckt somit schwergewichtig die Bedürfnisse der heutigen Schule Zeiningen mit Oberstufe ab. Bei der Planung der neuen Sportanlage wurden auch die Anliegen der turnenden Vereine berücksichtigt.
Das Kreditbegehren für die Sportanlage wird nun auf die Traktandenliste der Einwohnerversammlung vom Juni 2007 gesetzt. Der Gemeinderat wird dann über die wesentlichen Konsequenzen der neuen Schule in Zeiningen Auskunft geben können und die Versammlung kann über die Realisierung der Sportanlage unter Berücksichtigung der neuen Aspekte beschliessen.
Das Areal Brugglinsmatt / Ännermatt muss zwischenzeitlich aus dem Blickwinkel der voraussichtlichen neuen Strukturen der Schule betrachtet werden. Es gilt dabei auf Grund des jetzigen Wissensstandes zu prüfen, welche Anpassungen der Schulanlage die neuen Strukturen auslösen würden. Nebst den Anpassungen an den Gebäuden sind auch die Anforderungen an die Aussenanlage zu klären.
Nebst den strukturellen Fragen der neuen Anlage wird der Gemeinderat auch die finanziellen Auswirkungen der neuen Schulstruktur für die Gemeinde prüfen. Regos und die Einführung der Schulleitung ist in Zeiningen umgesetzt. Vor rund zwei Jahren hat die Gemeinde für den Erhalt des Oberstufenstandorts im Dorf gekämpft und dabei rund CHF 2 Mio. in einen Anbau der bestehenden Schulgebäude investiert. Bevor nun weitere Investitionen ausgelöst werden, sollen auch die finanziellen Auswirkungen der neuen Struktur für die Gemeinde berechnet werden.
Zeiningen wird künftig Grund- oder Basisstufe sowie Primarstufe beherbergen. Dies sind die Eintrittsjahre in das Bildungswesen und bilden somit das Fundament der Laufbahnen unserer Kinder.
Die Gemeinde Zeiningen stellt sich auf die Planungsvorlage des Regierungsrates ein und setzt alles daran, dass die Schulanlagen im Dorf und die angepasste Struktur mit optimaler Infrastruktur rechtzeitig bereit ist!
Der Gemeinderat
URL: /news/2007/02/1582.phpDer Gemeinderat hat von der Firma Treier & Partner eine Überprüfung aller Gemeinde-Arbeitsplätze, öffentlichen Einrichtungen und Anlagen (inkl. Wald) bezüglich Gesundheitsschutz
und Arbeitssicherheit durchführen lassen,
Notwendige Verbesserungsmassnahmen werden auf Grund der Gefahrenanalyse sukzessive,
nach Prioritäten, vorgenommen.
Der Gemeinderat.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um telefonische Anmeldung an die Gemeindekanzlei Zeiningen (061 855 90 11).
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/11/1549.phpDer Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Burgener Bernhard, Panoramaweg 3, 4314 Zeiningen, Rückbau der Liegenschaft Nr. 11, Panoramaweg;
·Bieber Werner, Lindenstrasse 8, 4310 Rheinfelden, für eine Überdachung der best. Abfahrtsrampe, Parzelle 1722, Friedhofweg 40;
·Gebert Peter, Rheinfelderstrasse 4, 4313 Möhlin, für Wohnungseinbauten in die bestehende Liegenschaft Nr. 71, Parzelle 1350, Ob. Rebgasse 4, 4314 Zeiningen;
·Aquilano B. + R., Mühlegasse 7B, 4314 Zeiningen, für ein Einfamilienhaus auf Parzelle 1347, Maispracherweg 10
URL: /news/2006/11/1550.phpDie Stimmberechtigten sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung von Dienstag, 05. Dezember 2006 eingeladen. Es werden folgende Geschäfte behandelt:
1.Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2006
2.Einbürgerungen
a)Libranti Salvatore Antonino + Angela mit Kindern
b)Pallata Valon, geb. 1993
c)Zeqiri-Hoti Zyber und Merita mit Kindern
3.Regionalpolizei Unteres Fricktal (Repol); Genehmigung des Gemeindevertrages
4.Bewilligung eines Zuschusses von CHF 400'000.- aus der Rücklage "Abwasser" an den Eigenwirtschaftsbetrieb "Wasserversorgung"
5.Bewilligung eines Kredites von CHF 250'000.- für dringende Sanierungsarbeiten beim Schulhaus "Brugglinsmatt 1"
6.Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 400'000.- für den Bau einer Wasser-Ringleitung im Gebiet "Steinacker"
7.Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 200'000.- für die Sanierung des Panoramaweges
8.Kreditbegehren im Betrag von CHF 654'390.- für den Kauf von Parzelle 199, 1'983 m2 Wiese, Ännermatt, von der Erbengemeinschaft Freiermuth Johann
9.Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2007 mit einem Steuerfuss von 112 %
10.Diverses und Umfrage
1.Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2006
2.Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2007
3.Diverses und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen vom 21. November bis 04. Dezember 2006, während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/11/1551.phpEidgenössische Volksabstimmung
1.Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
2.Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen
Kant. Volksabstimmung
1.Steuergesetz; Änderung vom 22. August 2006
Das Wahlbüro im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 26. November 2006, 08.45 bis 09.30 Uhr.
Bitte achten Sie auf die Urnenöffnungszeit sowie die verschiedenen Vorschriften bezüglich der Stimmabgabe. Insbesondere ist bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Die Abstimmung per Briefkasten (beim Haupteingang des Gemeindehauses) ist bis Sonntag um 08.45 Uhr möglich.
Die Mitglieder des Wahlbüros sind den Stimmenden dankbar, wenn die Wahlzettel möglichst ungefaltet in die Urne gelegt werden.
Gemeinderat und Wahlbüro
URL: /news/2006/11/1552.phpWegen Arbeiten am Kabelnetz ist die Durchfahrt auf der Oberen Rebgasse im Bereich der Liegenschaft Nr. 4 vom 27.11. bis 30.11.2006 behindert oder teilweise ganz verunmöglicht. Es besteht eine Umfahrungsmöglichkeit über den Oberen Katzenstirnenweg und den Grieshaldenweg.
Danke für das Verständnis.
Elektrizitätsversorgung Zeiningen
URL: /news/2006/11/1553.phpThomas Kim, Möhlin, wurde für die Zeit vom 1. Oktober 2006 bis 30. Mai 2007 als Forstwart des Forstbetriebes Zeiningerberg-Looberg angestellt.
Fabian Schlienger, Niedermatt 338, Hellikon, wurde als Lehrling Kaufmann für die Lehrzeit 2007 - 2010 gewählt.
Die Wahl als Betriebspraktiker-Lehrling Fachrichtung Werkdienst fiel auf Fabian Brogli, Kirchweg 14, 4314 Zeiningen. Er wird die dreijährige Lehre ebenfalls im August 2007 antreten.
Herzliche Gratulation!
Gemeinderat Zeiningen.
URL: /news/2006/11/1554.php
Das bestellte Birnel ist eingetroffen. Es kann ab sofort in der Gemeindekanzlei bezogen und bezahlt werden.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2006/12/1555.php
Wer gegenüber der Gemeinde für das Jahr 2006 noch Guthaben oder Forderungen geltend zu machen hat, wird gebeten, diese bis spätestens am 15. Dezember 2006 in Rechnung zu stellen. Auch die Kommissionen werden gebeten, ihre Abrechnungen über Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen bis zu diesem Datum einzureichen.
Die Finanzverwaltung
URL: /news/2006/12/1557.phpDer Gemeinderat hat am 04. Dezember 2006 den Erschliessungsplan "Katzenstirne II" gemäss § 25 Abs. 2 BauG mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen:
Der Untere Katzenstirnenweg wird im südlichen Teil ab der Panzersperre nicht verbreitert.
Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 20 Tagen beim Regierungsrat, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen (§26 Abs. 1 BauG, § 5 Abs. 2 ABauV). Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplanes "Katzenstirne II" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/12/1562.phpDer Gemeinderat hat am 04. Dezember 2006 den Gestaltungsplan "Rebgasse" gemäss § 25 Abs. 2 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 20 Tagen beim Regierungsrat, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen (§26 Abs. 1 BauG, § 5 Abs. 2 ABauV). Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes "Rebgasse" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/12/1563.php
Name/Adresse der Gesuchsteller:
W. und M. Brogli, Jeukenweg 8B, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:
dito
Lage des Baugrundstückes:
Jeukenweg 8B, Parz. 1433
Umschreibung des Vorhabens:
Erstellung Vordach und Pergola
Dieses Baugesuch liegt vom 14. Dezember 2006 bis 3. Januar 2007 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen das Gesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2006/12/1564.phpWer gegenüber der Gemeinde für das Jahr 2006 noch Guthaben oder Forderungen geltend zu machen hat, wird gebeten, diese bis spätestens am 15. Dezember 2006 in Rechnung zu stellen. Auch die Kommissionen werden gebeten, ihre Abrechnungen über Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen bis zu diesem Datum einzureichen.
Die Finanzverwaltung
URL: /news/2006/12/1565.phpDer Weihnachtsbaumverkauf der Forstverwaltung findet am Samstag, 15. Dezember 2006, von 10.00 bis 11.30 Uhr statt. Im Angebot sind Rottannen und Nordmannstannen. Der Verkauf findet wie bisher beim Holzlagergebäude Röti am Radweg nach Zuzgen statt.
U. Jakober, Förster
URL: /news/2006/12/1566.phpInfolge Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Buswarthaus und Veloständer muss die Telefonkabine bei der Post ab sofort für zirka drei Wochen entfernt werden. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.
Der Gemeinderat
URL: /news/2006/12/1567.phpAdvents-Bücherkaffee
Am Donnerstag, 14. Dezember 2006, laden wir Sie herzlich ein zu einem Advents-Bücherkaffee in der Bibliothek. Ab 15.00 Uhr erwarten wir Sie mit Kaffee, Tee, Kuchen und Chrömli und mit vielen neuen Büchern, Hörbüchern, Kassettli und Filmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Das Bibliotheks-team freut sich auf Ihren Besuch.
URL: /news/2006/12/1568.phpMontag und Dienstag, 25. und 26. Dezember 2006, sind gesetzliche Feiertage; die Verwaltung bleibt geschlossen. Von Mittwoch, 27. Dezember bis Freitag, 29. Dezember 2006 bleiben die Schalter der Gemeindekanzlei und der Finanzverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 02. Januar 2007 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Für die bevorstehenden Festtage wünschen wir unseren Kunden und Ihren Familienangehörigen eine besinnliche Zeit, für das Jahr 2007 viel Glück und Erfolg und vor allem beste Gesundheit.
Wir freuen uns, Sie auch im neuen Jahr mit unseren Dienstleistungen zu unterstützen.
Da die Gemeinde über Weihnachten und Neujahr geschlossen ist, bitten wir Sie, sich bei Todesfällen, an folgende Telefonnummern zu wenden:
Tel. 061 851 15 50 oder Tel. 062 873 08 59.
URL: /news/2006/12/1570.php
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Hermes Wilhelm, Verenaweg West 6, 5033 Buchs, für Kalksteinmauern auf Parzelle 969, Haldengasse 33
·Kägi Christoph und Monika, Fuchsrainweg 10, 4314 Zeiningen, für einen Gartensitzplatz und ein Holzschöpfli auf Parzelle 1637, Fuchsrainweg
·Selecta AG, Postfach 445, 3065 Bolligen, für das aufstellen eines Warenautomaten bei der Garage Hediger AG, Parzelle 394, Haldengasse
·Freiermuth Erich und Beatrice, Mühlegasse 32, 4314 Zeiningen, für einen Kamin über Dach, Haus Nr. 32, Parzelle 38, Mühlegasse
.
URL: /news/2007/01/1573.php
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Stocker-Mergenthaler Ernst + Beth, Ob. Rebgasse 10, 4314 Zeiningen, für vier Parkplätze auf Parzelle 2291, Ob. Rebgasse
·Metzger A., Fuchsrainweg 20, 4314 Zeiningen, für ein Gartenhaus auf Parzelle 2108, Fuchsrainweg
·Bieber Werner, Lindenstrasse 8, 4314 Zeiningen, für die Umnutzung der Kantine im Gewerbehaus Nr. 40, Parzelle 1722, Friedhofweg, in eine Wohnung.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/01/1576.php
Baugesuch Nr. 72
Name/Adresse der Gesuchsteller:
Th. Hillebrand, Mitteldorf 12, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:
ABOVO Architekturbüro, A. Rudin, Rebweg 10E, 4464 Maisprach
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 64, Leimgasse 7
Umschreibung des Vorhabens:
Wohnungseinbau in bestehende Liegenschaft
Baugesuch Nr. 73
Name/Adresse der Gesuchsteller:
S. Bersacola und S. Sacher, Bärmeggenweg 2, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:
Müller und Partner Architekturbüro AG, Hintergasse 2, 4310 Rheinfelden
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 1339, Bärmeggenweg 2
Umschreibung des Vorhabens:
Einfriedung, Umnutzung Schopf in Wintergarten, Umbauarbeiten innen
Baugesuch Nr. 74
Name/Adresse der Gesuchsteller:
M. Boss, Haldengasse 12, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:
R. Hürzeler Arch. HTL, Weissweg 17, 4312 Magden
Lage des Baugrundstückes:
Parz. 204, Haldengasse 12
Umschreibung des Vorhabens:
Einbau von 2 Zimmern in bestehende Liegenschaft
Diese Baugesuche liegen vom 11. Januar 2007 bis 30. Januar 2007 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/01/1577.phpUm die Aktivitäten 2007 in Zeiningen zu koordinieren, bitten wir die Vorstände der Dorfvereine und Organisationen, die Veranstaltungsdaten 2007 bis zum 1. Februar 2007 an folgende Adresse zu schicken, mailen oder faxen:
Manuela Lang-Hug
Kirchgasse 25
4468 Kienberg
Fax: 062/844 37 60
Mail: manuela_lang@hispeed.ch
Vermerk: „Veranstaltungskalender 2007“
Zur Koordination der Daten treffen sich je ein Vertreter aller Vorstände und Organisationen am Donnerstag, 8. Februar 2007, um 19.00 Uhr im Restaurant Taube in Zeiningen. Für die prompte und vollständige Meldung danken wir Ihnen ganz herzlich.
Gemeindekanzlei Zeiningen, (Im Auftrag der Koordinatorin)
URL: /news/2007/01/1578.phpDie Seniorenausfahrt 2007 findet am Mittwoch, 23. Mai 2007, statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit 70 Jahren und älter sind herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat
URL: /news/2007/02/1583.php
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
Haslimeier H. + S., Mühlegasse 30, 4314 Zeiningen, für die Umnutzung eines bestehenden Abstellraumes in ein Schlafzimmer, Haus Nr. 30, Parzelle 37, Mühlegasse.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/02/1581.php
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Haslimeier H. + S., Mühlegasse 30, 4314 Zeiningen, für die Umnutzung eines bestehenden Abstellraumes in ein Schlafzimmer, Haus Nr. 30, Parzelle 37, Mühlegasse.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/02/1584.php1.Volksinitiative vom 09. Dezember 2004 "Für eine soziale Einheitskrankenkasse"
2. Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 24. Oktober 2006
Das Wahlbüro im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 11. März 2007, 08.45 bis 09.30 Uhr.
Bitte achten Sie auf die Urnenöffnungszeit sowie die verschiedenen Vorschriften bezüglich der Stimmabgabe. Insbesondere ist bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Die Abstimmung per Briefkasten (beim Haupteingang des Gemeindehauses) ist bis Sonntag um 08.45 Uhr möglich.
Inkraftsetzung Partnerschaftsgesetz
Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen.
Die Mitglieder des Wahlbüros sind den Stimmenden dankbar, wenn die Wahlzettel möglichst ungefaltet in die Urne gelegt werden.
Gemeinderat und Wahlbüro
URL: /news/2007/02/1585.php
Name/Adresse der Gesuchsteller: Brogli Willi, Widmatthof 254, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:Beck Holzbau und Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart
Lage des Baugrundstückes:Parz. 2017, Widmatthof
Umschreibung des Vorhabens:Reklametafel
Name/Adresse der Gesuchsteller: Eigentümergemeinschaft, Sonnhaldeweg 6,
4314 Zeiningen
Projektverfasser:Dito Bauherrschaft
Lage des Baugrundstückes:Parz. 1467, Sonnhaldeweg 6
Umschreibung des Vorhabens:Satellitenantenne auf Flachdach, Ø 120 cm
Name/Adresse der Gesuchsteller: Hunkeler-Collet Roman und Antonia, Mitteldorf 9, 4314 Zeiningen
Projektverfasser:Degen Matthias, in den Reben 5, 4495 Zeglingen
Lage des Baugrundstückes:Parz. 54, im Walki
Umschreibung des Vorhabens:Einfamilienhaus, angebaute Garage mit darüber liegendem Sitzplatz
Diese Baugesuche liegen vom 9. März 2007 bis 28. März 2007 während der ordentlichen Bürostunden, in der Gemeindekanzlei Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Gesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchtenBaubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/03/1586.phpDie Daten werden in Kürze auf der Homepage aufgeschaltet. Sie können jedoch die gedruckte Form bei der Gemeindekanzlei bestellen.
Die Gemeindekanzlei
URL: /events/2007/03/1588.phpDie Hundekontrollmarken können ab sofort am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Taxe pro Hund beträgt CHF 100.--. Taxpflichtig sind alle Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben. Sollten Sie Ihren Hund nicht mehr haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.
Die Gemeindekanzlei
URL: /news/2007/03/1595.php
Am Montag, 7. Mai 2007, findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Mitteldorf eine Informationsveranstaltung über die Projekte "Sportanlage" und "Friedhofsanierung" statt.
Zu dieser Veranstaltung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ganz herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/03/1596.php|
Regionalpolizei Rheinfelden |
Öffnungszeiten:
|
Weitere Informationen zur Regionalpolizei können Sie der obengenannten Homepage oder unter der Rubrik Sicherheit entnehmen.
URL: /behoerden/regionalpolizei.php
Gemäss Reglement über die Benützung der öffentlichen Bauten, Schul- und Sportanlagen vom 04. August 2008 ist unter Punkt 2.2.2 das Rauchen in der gesamten Mehrzweckhalle Mitteldorf, auch bei Veranstaltungen, untersagt.
Bei Einreichung des Benützungsgesuches für den Fasnachtsball stellte der Turnverein Zeiningen den Antrag auf Aufhebung des Rauchverbots. Da nach der Durchführung des Anlasses die Halle durch den Schulsportbetrieb nicht benötigt wird, konnte der Gemeinderat das Anliegen des Turnvereins bewilligen. Somit ist das Rauchverbot explizit für den Fasnachtsball vom 12.02.2010 aufgehoben.
Der Gemeinderat URL: /news/2010/02/2687.php
Bauherrschaft: Daniele Manco, Gehrenmatt 16, 4314 Zeiningen
Lage:Parz. 2354
Bauvorhaben:Anbau Sitzplatzüberdachung
Das Baugesuch liegt vom 22. August 2008 bis 10. September 2008 während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. URL: /news/2008/08/2194.php
Wenn die Bäume geschnitten und der Garten für die kommende Saison vorbereitet wird, fallen Im Siedlungsgebiet ist das Verbrennen von Gartenabfällen (und selbstverständlich aller anderen Ausserhalb des Siedlungsgebietes dürfen die am Ort anfallenden natürlichen organischen Abfälle (z.B. Baumschnitt) im trockenen Zustand verbrannt werden. Verboten ist auch hier das Mitverbrennen von anderen Abfällen (Altholz, Papier- oder Plastiksäcke, Kehricht, usw.) oder von Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist somit das Feuern auch ausserhalb des Siedlungsgebietes nur unter vorangehend genannten Bedingungen erlaubt, während im Siedlungsgebiet keinerlei Abfälle verbrannt werden dürfen. Aufgeschlossene Gärtenbesitzer und Landwirte wissen aber schon längst, dass sich mit einer fachgerechten Kompostierung die meisten Abfälle verwerten lassen und so die organischen Stoffe in den Naturkreislauf zurückgeführt werden können, Sie schonen auf diese Weise nicht nur die Umwelt, sondern ersparen sich auch Ärger und Umtriebe (Reklamationen, allenfalls Strafanzeige).
grosse Mengen an sperrigem Material an, welche richtig verwertet oder korrekt entsorgt werden
müssen. Wir möchten Sie aus diesem Grund wieder einmal auf die gesetzlichen Bestimmungen
hinweisen:
Abfälle) generell verboten. Gartenabfälle lassen sich meist sinnvoll verwerten (Häckseldienst, Kompostierung im Garten oder auf grösseren Anlagen, usw.) Bei Krankheitsbefall oder für lästige
Unkräuter ist die Kehricht- oder Sperrgutabfuhr die richtige Alternative.
Grünmaterial aus dem Siedlungsgebiet. Zudem muss sichergestellt sein, dass keine übermässigen Immissionen (Rauch, Ascheflug) entstehen.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Baucon GmbH, Mülirain 5, 4314 Zeiningen, für einen Privatweg auf Parzelle 2386, Römermatt
·Baucon GmbH, Mülirain 5, 4314 Zeiningen, für 4 Garagen und 1 Abstellplatz auf Parzelle 2388, Römermatt
·Baucon GmbH, Mülirain 5, 4314 Zeiningen, für 1 Einfamilienhaus auf Parzelle 2387, Römermatt
·Baucon GmbH, Mülirain 5, 4314 Zeiningen, für 1 Einfamilienhaus auf Parzelle 2389, Römermatt
·Baucon GmbH, Mülirain 5, 4314 Zeiningen, für 1 Einfamilienhaus auf Parzelle 2390, Römermatt
URL: /news/2007/03/1717.php
Wegen vorübergehendner, unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit von Fredy Hasler werden sämtliche Arbeiten der SVA-Zweigstelle inkl. Krankenkassenverbilligungen bis auf Weiteres durch die Gemeindekanzlei Zeiningen (Frau J. Vezzani) erledigt.
Frau Vezzani steht jeweils am Dienstag, von 09.30 - 11.30 Uhr sowie am Mittwoch, von 09.30 - 11.00 Uhr für Auskünfte am Schalter zur Verfügung. Sie kann an diesen Tagen auch unter Tel. 061 855 90 11 erreicht werden.
Personen, die in bescheidenen Verhältnissen leben, können die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG für 2008 beantragen. Dem Gesuch sind die Kranken- versicherungsausweise für das Jahr 2007 für jede auf dem Anmeldeformular aufgeführte Person beizulegen. Aus dem Krankenkassen- versicherungsausweis muss die Grundversicherungsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ersichtlich sein. Selbständig besteuerte Personen in Ausbildung haben nur dann einen eigenen Anspruch auf Verbilligung, wenn Sie zur Hauptsache selber für ihren Unterhalt aufkommen. Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Mai 2007 bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Gemeindekanzlei Zeiningen
URL: /news/2007/04/1723.php
Baugesuche Bauherrschaft: Nussbaum Sabin, Rebgasse 11, 4314 Zeiningen Projektverfasser: Lage:Parz. 134, Müsgasse 3 Bauvorhaben:Einbau 2 Dachflächenfenster, Geb. Nr. 182 Bauherrschaft: Zumsteg-Gasser Markus und Susanne, Fuchsrainweg 19 Projektverfasser:Hürbin und Frey AG, Bahnhofstr. 14, 4313 Möhlin Lage:Parz. 2265, Geb. Nr. 896 Bauvorhaben:Anbau 2-geschossige Eingangsüberdachung Bauherrschaft: Aeschbacher-Dietwyler Heinz und Margrit, Cheibenhölzliweg 21,4314 Zeiningen Projektverfasser:Rosenbauer Klaus, Cheibenhölzliweg 19, 4314 Zeiningen Lage:Parz. 1731, Cheibenhölzliweg 21 Bauvorhaben:Geräte-, Treib- und Gartenhaus Bauherrschaft: Lüchinger-Schwaninger Beat und Susanne, Mühleweg 45,4314 Zeiningen Projektverfasser: Lage:Parz. 2255, Mühleweg 45 Bauvorhaben:Sitzplatzüberdachung Die Baugesuche liegen vom 10. April 2007 bis 30. April 2007 während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Die Bauverwaltung
4314 Zeiningen
Über die Osterfeiertage gelten für die Gemeindeverwaltung folgende Arbeits- und Schalteröffnungszeiten:
·Gründonnerstag, 5. April 2007: Schalteröffnung bis 16.15 Uhr; Arbeitsschluss 16.30 Uhr.
·Karfreitag, 6. April 2007: Gesetzlicher Feiertag; ganzer Tag geschlossen.
·Ostermontag, 9. April 2007: Gesetzlicher Feiertag; ganzer Tag geschlossen.
Wir wünsche allen Einwohnerinnen und Einwohnern besinnliche und erholsame Ostertage.
Die Gemeindekanzlei.
URL: /news/2007/04/1726.php
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Boss Maja, Haldengasse 12, 4314 Zeiningen, für Umnutzung und Umbau Geb. Nr. 12, Parzelle 204, Haldengasse
·Heinz Soder und Andrea Körkel Soder, Leimgasse 21, 4314 Zeiningen, für Abbruch DG, Anbau und Aufstockung Geb.Nr. 133, Anbau zeitlich befristeter Unterstand, Parzelle Nr. 78, Leimgasse 21
·Brogli Willi, Widmatthof 254, 4314 Zeiningen, für unbeleuchtete Reklametafel auf Parzelle 2017, Widmatt
·Bösch Martin, Ritzhansweg 5, 4314 Zeiningen, für Stützmauer auf Parzelle 2243, Ritzhansweg
URL: /news/2007/04/1727.php
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung/en erteilt:
·Burgener Bernhard, Panoramaweg 3, 4314 Zeiningen, für Neubau Einfamilienhaus, Einfriedigung und Gartengestaltung auf Parzelle 241, Panoramaweg.
URL: /news/2007/04/1728.php
Die Postlinde ist in einem schlechten Zustand und muss ersetzt werden. Abbrechende Äste und Dolden haben jeweilen nur knapp Passanten verfehlt und man kann von Glück reden, dass nie ein Unfall passiert ist. Die von der Gartenbau Kaufmann AG, Zeiningen, freundlicherweise gespendet Ersatzlinde wird an einem leicht veränderten Standort gesetzt. Dort steht ihr mehr Platz zur Ausbreitung zur Verfügung. Zudem wird mit dem jungen Ersatzbaum eine bessere Einheit mit den bereits neu gesetzten Bäumen entlang der Rebgasse erreicht. Die Arbeiten werden voraussichtlich am Freitag 27. April 2007 ausgeführt. Während den Ersatzarbeiten können den Kunden der Post kurzfristige kleinere Einschränkungen bei der Parkierung entstehen. Der Gemeinderat bittet dafür um Verständnis.
Herzlichen Dank an die Gartenbau Kaufmann AG, Zeiningen, für die Baumspende.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/04/1729.php
Personen, die in bescheidenen Verhältnissen leben, können die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG für 2008 beantragen. Dem Gesuch sind die Krankenversicherungsausweise für das Jahr 2007 für jede auf dem Anmeldeformular aufgeführte Person beizulegen. Aus dem Krankenkassenversicherungsausweis muss die Grundversicherungsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ersichtlich sein. Selbständig besteuerte Personen in Ausbildung haben nur dann einen eigenen Anspruch auf Verbilligung, wenn Sie zur Hauptsache selber für ihren Unterhalt aufkommen. Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Mai 2007 bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Gemeindezweigstelle SVA
URL: /news/2007/05/1731.phpWir möchten Sie darauf hinweisen, dass die alten Hundekontrollmarken abgelaufen und ab sofort nur noch die neuen gültig sind. Wir bitten die säumigen HundebesitzerInnen, Ihre Tiere bis spätestens 21. Mai 2007 anzumelden. Die Taxe pro Hund beträgt CHF 100.-. Taxpflichtig sind alle Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben. Sollten Sie Ihren Hund nicht mehr haben, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
Die Gemeindekanzlei URL: /news/2007/05/1733.php
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde, 4314 Zeiningen
Lage:Parz. 1734, Friedhofweg
Bauvorhaben:Sanierung Friedhofmauer West
Bauherrschaft: Freiermuth Eduard und Heinrich, Riburgpark 8
4313 Möhlin
Lage:Parz. 2001, Hundsrugge/Juchgasse
Bauvorhaben:Windmessstationmasten 50 m hoch
Die Baugesuche liegen vom 25. Mai 2007 bis 15. Juni 2007 (verlängerte Auflage wegen Feiertag) während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf.
URL: /news/2007/05/1751.phpGemäss § 109 kant. Baugesetz dürfen Anstösser die öffentlichen Strasse und den Verkehr darauf weder durch Bauten, Einfriedungen, Bäume, Sträucher, Büsche, Gras und sonstige Objekte beeinträchtigen. Bei diversen Gemeindestrassen ist die Verkehrssicherheit durch sichtbehindernde Hecken, Sträucher und Bäume beeinträchtigt.
Wir ersuchen die Grundeigentümer, die Situation bei ihren Liegenschaften zu überprüfen und nötigenfalls ihre sichtbehindernden Bäume, Sträucher und Hecken zu reduzieren bzw. auf die Grenze zurückzuschneiden.
Vielen Dank für das Verständnis.
Der Gemeinderat.
URL: /news/2007/05/1752.php
Bitte beachten Sie die Einreichefrist bis 31. Mai 2007. Verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Die SVA-Zweigstelle
URL: /events/2007/05/1753.phpDurch einen EDV-Systemfehler wurden leider die Stromrechnungen für das 2. Semester 2011 nicht ganz korrekt aufgestellt. Die auf der Rechnung aufgedruckten Zwischentotale Netznutzung, Energie und Abgaben stimmen nicht mit den effektiven Resultaten überein. Durch einen Programmfehler wurde die Akontozahlung bei den Zwischentotalen unerklärlicherweise mitverrechnet. Die Verbrauchsangaben und Tarifansätze sowie das Gesamttotal der Stromrechnung sind aber richtig ausgewiesen. Für die unsaubere und nicht ganz logische Darstellung der Stromrechnung möchten wir uns entschuldigen. Falls Stromabonnenten die Zustellung einer korrekt aufgestellten Rechnung wünschen, bitten wir Sie um eine Mitteilung (finanzverwaltung@zeiningen.ch).
Die Finanzverwaltung.
URL: /news/2012/01/3544.phpBauherrschaft: Rita Sollberger, Oberdorf 30, 4314 Zeiningen
Projektverfasser: Rita Sollberger, Oberdorf 30, 4314 Zeiningen
Lage: Parz. 116, Oberdorf 28
Bauvorhaben: Einbau Giebelfenster
Bauherrschaft: Freiermuth Immobilien AG, Mühlegasse 3, 4314 Zeiningen
Projektverfasser: Herzog Haustechnik AG, Römerstrasse 24, 4314 Zeiningen
Lage: Parz. 34, Mühlegasse 5
Bauvorhaben: Sonnenkollektoren auf dem Dach
Bauherrschaft: Rotzler Martin, Friedhofweg 6, 4314 Zeiningen
Projektverfasser: WIGASOL AG, Neumatt 2, 4626 Niederbuchsiten
Lage: Parz. 1644, Friedhofweg 6
Bauvorhaben: Wintergarten
Bauherrschaft: Reto Huther, Hellweg 1, 4314 Zeiningen
Projektverfasser: Reto Huther, Hellweg 1, 4314 Zeiningen
Lage: Parz. 2128, Hellweg 1
Bauvorhaben: Gerätehaus
Die Baugesuche liegen vom 11. Januar bis 10. Februar 2012 während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf.
URL: /news/2012/01/3545.php
Bauherrschaft: Stehle Peter und Hannelore, Obere Rebgasse 16, 4314 Zeiningen
Lage:Parz. 1343, Obere Rebgasse
Bauvorhaben:Anbau Terrassenüberdachung Geb.- Nr. 438
Das Baugesuche liegen vom 1. Juni 2007 bis 20. Juni 2007 während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf.
URL: /news/2007/05/1758.phpHier finden Sie den Flyer "Erziehung macht Ihr Kind stark". Dieser kann auch auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
URL: /news/2007/06/1759.phpEs werden folgende Sachvorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
Eidgenössische Volksabstimmung über
1.die Änderung vom 06. Oktober 2006 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG)
Kantonale Volksabstimmung über
2.die Änderung vom 12. Dezember 2006 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
Das Wahlbüro im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 17. Juni 2007, 08.45 bis 09.30 Uhr.
Bitte achten Sie auf die Urnenöffnungszeit sowie die verschiedenen Vorschriften bezüglich der Stimmabgabe. Insbesondere ist bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Die Abstimmung per Briefkasten (beim Haupteingang des Gemeindehauses) ist bis Sonntag um 08.45 Uhr möglich.
Inkraftsetzung Partnerschaftsgesetz
Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen.
Die Mitglieder des Wahlbüros sind den Stimmenden dankbar, wenn die Wahlzettel möglichst ungefaltet in die Urne gelegt werden.
Gemeinderat und Wahlbüro
URL: /news/2007/06/1762.php
Bauherrschaft: Hermann und Susi Haslimeier-Horvath, Mühlegasse 30, 4314 Zeiningen
Lage:Parz. 37, Mühlegasse 30
Bauvorhaben:Einfriedigung
Das Baugesuch liegt vom 8. Juni 2007 bis 27. Juni 2007 während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf.
URL: /news/2007/06/1763.phpAb dem 11. Juni 2007 werden die Werkhofmitarbeiter stichprobeweise in Hausgärten und in der offenen Flur Kontrollen auf vorhandenen Feuerbrandbefall durchführen. Eine flächendeckende Überprüfung ist aus Zeitgründen nicht möglich; es ist deshalb wichtig, dass die Grundbesitzer selber Kontrollen vornehmen und bei Verdacht auf Feuerbrandbefall der Gemeinde sofort Meldung erstatten.
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Während der Blütezeit im Frühling erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodenabdecker. Alle Cotoneasterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Zierquitte, Vogelbeere, Eberesche und Stranvaesia. Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen. Zur Eindämmung der Krankheit werden befallene Pflanzen gesucht und vernichtet, bevor sie weitere Infektionen auslösen.
Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr) sondern unverzüglich dem Bauamt Tel. 079 / 444 98 51 mel­