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Sicherheit
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Feuerwehr
Frauen und Männer sind vom 20. bis 44. Lebensjahr feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Dienst oder durch Leistung des jährlichen Pflichtersatzes (Feuerwehrsteuer) erfüllt.
Ab 01.01.2009 hat die Gemeinde Zeiningen zusammen mit der Gemeinde Möhlin die Feuerwehr zusammengelegt und tritt nun unter dem Namen Feuerwehr Möhlin auf. Weitere Informationen zur Feuerwehr finden Sie unter www.melina.ch.
Regionalpolizei
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung
- Bewilligungswesen Gastwirtschaftsgesetz
- Bewilligungswesen Benützung öffentlicher Grund zu allgemeinen und gewerblichen Zwecken
- Bewilligungswesen nächtliches Dauerparkieren
- Schülerverkehrserziehung und Unfallverhütung
- Vollzug städtisches Polizeireglement
- Signalisation und Markierungen
- Baustellensignalisation
- Geschwindikeitskontrollen auf Gemeindegebiet
- Parkplatzbewirtschaftung/ Parkierreglement
- Ordnungsbussenzentrale
- Ausweisverluste
- Fahrrad- und Mofadiebstähle
- Fundbüro
- Hundewesen
Downloads
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04.02.12 |
Theater - Mord im...
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17.02.12 |
Fasnachtsball
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02.03.12 |
GV
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