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Ortsbürgerwesen

Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie besteht aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen. Die Ortsbürgergemeinde Zeiningen zählt zur Zeit 419 Mitglieder.

Die Organe der Orsbürgergemeinde sind:

  • die Ortsbürgergemeindeversammlung
  • die Gesamheit der stimmberechtigten Ortsbürger an der Urne
  • der Gemeinderat der Einwohnergemeinde

Die Ortsbürgergemeinde ist mit folgenden Hauptaufgaben betraut:

  • Erhaltung einer guten Verwaltung Ihres Vermögens
  • Bewirtschaftung des 428ha grossen Ortsbürgerwaldes
  • Betrieb der Kiesgrube "Bündten"
  • Unterstützung der Einwohnergemeinde bei deren Aufgabenerfüllung
  • Förderung des kulturellen Lebens
  • Übernahme von Naturschutzaufgaben

Das Ortsbürgerrecht wird erworben:

  • von Gesetzes wegen
  • durch Wiedereinbürgerung
  • durch unentgeltliche Einbürgerung auf eigenen Antrag
    (Voraussetzungen siehe Reglemen über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht und Verleihung des Ortsbürgerrechts ehrenhalber im Anhanh)
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