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Liegenschaftsvermietung

Suchen Sie ein Lokal für einen Anlass, ein Seminar oder eine andere Veranstaltung? Vielleicht haben wir die geeigneten Räumlichkeiten für Sie:

 

Das Corona Schutzkonzept der Gemeinde Zeiningen für die Sportanlagen finden Sie hier.

 

Mitteldorf:

  • Mehrzweckhalle Mitteldorf, bis 270 Personen
  • Hartplatz
  • Mehrzweckzimmer 1. OG
  • Küche, Theoriezimmer 1. UG

 

Schulanlage Brugglismatt/Ännermatt:

  • Sporthalle
  • Hartplatz
  • Office
  • Aula
  • Arbeitsraum 1. OG
  • Aussen Sportanlage

 

Blockhaus (weitere Informationen finden Sie hier)


Alle Räume können mit zusätzlicher Infrastruktur wie z.B. Beamer gemietet werden.

 

Benützungsgesuch

Für die Benützung reichen Sie bitte bis spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Termin ein Gesuch beim Schulsekretariat ein. Mit dem Benützungsgesuch können ebenfalls die befristete Wirtetätigkeit und die Verlängerung der Öffnungszeiten beantragt werden.

Folgende Dokumente müssen je nach Anlass zusätzlich eingereicht werden:

  • Schall- und Lasermeldung (Schallpegel zwischen 93 und 100 Dezibel)
  • Parkierungs- und Sicherheitskonzept (Grossanlässe)
  • Bewilligung für Lautsprecheranlagen (Aussenanlagen)

 

Alle Dokumente und Merkblätter finden Sie unten stehend (Online-Dienste / Publikationen).

 

Befristete Wirtetätigkeit

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.

Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Bei Abgabe von Bier und Wein ist keine Bewilligung notwenig.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mit dem Benützungsgesuch zu melden.

 

Verlängerung der Öffnungszeiten

Wer Veranstaltungen während der Nachtruhe gemäss Polizeireglement durchführen möchte, hat eine entsprechende Bewilligung einzuholen. Weiterführende Informationen finden Sie im Benützunggesuch.

 

Schall- und Laserverordnung

Mit der Durchsetzung der Schall- und Laserverordnung (SLV) soll das Publikum bei Konzerten, in Discos und an Partys vor zu hohen Schallpegeln geschützt werden, unabhängig davon, ob sie im Freien oder in Gebäuden stattfinden. Bei Einsatz von Laseranlagen soll unter Anwendung der SLV erreicht werden, dass die Bestrahlung des Publikums nicht über dem Grenzwert liegt und das Unfallrisiko gering gehalten wird.

Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche unter 16 Jahre richten, dürfen nicht lauter als 93 dB(A) sein. Andere Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A) sind zulässig, es sind aber entsprechende Massnahmen zum Schutz des Publikums zu treffen.

Spätestens 14 Tage vor Beginn ist die Veranstaltung dem Schulsekretariat schriftlich zu melden (Formualre siehe unten).

 

Feuerwache

Eine Feuerwache ist in jedem Fall zu stellen:

  • Bei Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 100 Personen (nur Mehrzweckhalle)
  • Bei Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 300 Personen (alle anderen Anlagen)
  • Bei dekorierten oder sonst brandgefährlich veränderten Räumen (z.B. Fasnachtsball, Ausstellung, etc.)

 

Lautsprecheranlagen

Die Benutzung von Lautsprechern auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Für eine Bewilligung kontaktieren Sie bitte die Gemeindekanzlei.

 

Flüssiggasanlagen (Gasgrill)

Seit dem 1. April 2017 dürfen bei Veranstaltungen, welche von einer Gemeinde bewilligt werden, nur kontrollierte Gasgeräte eingesetzt werden. Die Veranstalter verpflichten sich mit Gesuchseingabe, sich an diese Auflagen zu halten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Preis

gemäss Reglement

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