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In Zeiningen gilt das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen als unzulässige nachteilige Nutzung und ist daher verboten.

23. April 2024

Im Wald darf grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen geritten oder gefahren werden. Oberhalb des Grieshaldenwegs resp. dem Clubhaus des VMCs (Teil der Parz. 1098) ist eine Zone für Freizeitaktivitäten ausgeschieden. Dort ist das Biken erlaubt. Weitere solche Zonen sind in Zeiningen nicht definiert. Die Gemeinde Zeiningen bittet daher auf Touren abseits der Waldstrassen zu verzichten und Jagdeinrichtungen wie Kirrungen (Anfutterungsstellen) nicht zu beschädigen.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Einhaltung.

 

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